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   AG München, 27.05.2011 - 482 C 893/10   

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https://dejure.org/2011,33903
AG München, 27.05.2011 - 482 C 893/10 (https://dejure.org/2011,33903)
AG München, Entscheidung vom 27.05.2011 - 482 C 893/10 (https://dejure.org/2011,33903)
AG München, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 482 C 893/10 (https://dejure.org/2011,33903)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung wohl immer unzulässig!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Kameraüberwachung und Videoaufzeichnung der

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.05.2011, Aktenzeichen 482 C 893/10, wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.05.2011, Aktenzeichen 482 C 893/10 wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, eine gerichtliche Entscheidung durch Endurteil weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten erscheint.

  • LG München I, 18.10.2011 - 1 S 12752/11

    Zur Rechtswidrigkeit einer Kameraüberwachung des Tiefgarageneinfahrtsbereichs

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.05.2011, Az. 482 C 893/10, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nach mündlicher Verhandlung erfordert.
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