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   AG München, 25.03.2020 - 483 C 4847/20 EVWEG   

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https://dejure.org/2020,5996
AG München, 25.03.2020 - 483 C 4847/20 EVWEG (https://dejure.org/2020,5996)
AG München, Entscheidung vom 25.03.2020 - 483 C 4847/20 EVWEG (https://dejure.org/2020,5996)
AG München, Entscheidung vom 25. März 2020 - 483 C 4847/20 EVWEG (https://dejure.org/2020,5996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 14 Nr. 4§ 27 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2,; ZPO § 91
    Betretungsrecht trotz Corona-Pandemie

  • IWW

    § 10 Abs. 6 S. 3 WoEigG, § 14 Nr. 4 WoEigG, § 27 Abs. 2 Nr. 2 WoEigG, § 27 Abs. 3 Nr. 2 WoEigG, § 43 WoEigG
    WoEigG

  • RA Kotz

    Duldung Instandsetzungsarbeiten wegen Wasserschaden während Corona-Pandemie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang zur privaten Wohnung durch Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Coronapandemie: Eilmaßnahmen des WEG-Verwalters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Instandsetzungsarbeiten nach Wasserschaden während Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Betretungsrecht trotz COVID-19-Pandemie; Wasserschaden

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 444

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 05.11.2021 - 31 C 32/21

    Corona, Zutritt zur Mietwohnung, Beauftragte des Vermieters, Kündigung

    Dem entsprechend war der Beklagte hier auch verpflichtet, dem von der Klägerin beauftragten Monteur den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren und diesen Einbau der Rauchwarnmelder sowie auch den vorgeschriebenen Austausch der Heizkostenverteiler in seiner Wohnung zu dulden, da dies aus Sicherheitsgründen und zum Zwecke der Instandsetzung der Wohnung zwingend erforderlich war ( AG München , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 483 C 4847/20 EVWEG; AG Augsburg , Urteil vom 16.05.2018, Az.: 22 C 5317/17 ).

    Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass den Bedenken des Beklagten durch Schutzvorkehrungen beim Betreten der Wohnung und der Ausführung der Arbeiten Rechnung getragen werden kann ( AG München , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 483 C 4847/20 EVWEG; AG Augsburg , Urteil vom 16.05.2018, Az.: 22 C 5317/17 ).

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