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   AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18 WEG   

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https://dejure.org/2019,12718
AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18 WEG (https://dejure.org/2019,12718)
AG München, Entscheidung vom 28.02.2019 - 484 C 18186/18 WEG (https://dejure.org/2019,12718)
AG München, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 484 C 18186/18 WEG (https://dejure.org/2019,12718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 14 WoEigG
    WoEigG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Wildcam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kameras am Balkon

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Überwachungskamera in Wohnungseigentumsanlage ist unzulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eigentümer richtet Wildkamera auf Gemeinschaftsgarten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaftsstreit: Private Videoüberwachung kann teuer werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wildcam zur Videoüberwachung einer Wohnungseigentumsanlage?

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG - Zulässigkeit der Installation einer Überwachungskamera durch Grundstückseigentümer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Videoüberwachung durch Nachbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Kamera des Nachbarn, die auf Gemeinschaftsgarten gerichtet ist

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Nachbar klagt erfolgreich gegen Kamera

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Sofern die Betroffenen eine Überwachung durch derartige Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen, liegt bereits ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 176/09, NZM 2010, 373).

    Alleine die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 176/09, NZM 2010, 373).

  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint (OLG Köln, NJW 2009, 1827).

    Daher sind hier konkreter Umstände gegeben, die eine Überwachung befürchten lassen und diese Umstände sind auch nachvollziehbar und lassen die Befürchtung der Überwachung durch die WildCam verständlich erscheinen (OLG Köln, NJW 2009, 1827).

  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86

    Anspruch auf Unterlassung einer Störung

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung durch Anbringen der Wildcam an der Brüstung stellt eine tatsachliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr dar (so BGH, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen V ZR 230/11 in NJW 2012, 3781, dort Rn. 12), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (siehe Herler in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019 § 1004 Rn. 32 so auch BayObLG, Beschluss vorn 11.12.1986 - Aktenzeichen: BReg 2 Z 119/86 in NJW-RR 1987, 463) Eine solche Wiederholungsgefahr kann nicht einmal durch die Unterzeichnung einer einfachen, sondern nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (BGH Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12).
  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung durch Anbringen der Wildcam an der Brüstung stellt eine tatsachliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr dar (so BGH, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen V ZR 230/11 in NJW 2012, 3781, dort Rn. 12), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (siehe Herler in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019 § 1004 Rn. 32 so auch BayObLG, Beschluss vorn 11.12.1986 - Aktenzeichen: BReg 2 Z 119/86 in NJW-RR 1987, 463) Eine solche Wiederholungsgefahr kann nicht einmal durch die Unterzeichnung einer einfachen, sondern nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (BGH Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12).
  • LG Köln, 25.11.2010 - 29 S 88/10

    Für eine Widerklage gilt nicht das Zulässigkeitserfordernis einer Schlichtung

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    In der Installation der Wildcam lag jedenfalls eine Beeinträchtigung vor, die das Maß des zulässigen gemäß § 14 Nr. 1 WEG überschreitet (vgl. LG Köln, Urteil vom 25.11.2010, 29 S 88/10).
  • AG Bergisch Gladbach, 03.09.2015 - 70 C 17/15

    Digitaler Türspion übt unzulässigen Überwachungsdruck aus!

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Dies führt aber nicht dazu, dass die Beklagte berechtigt ist, ohne jedwede Kontrollmöglichkeit durch die Gemeinschaft, Teile des Gemeinschaftseigentums zu überwachen (AG Bergisch Gladbach Urteil vom 03.09.2015 -70 C 17/15, NZM 2016, 211).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH Urteil vom 21.10.2011, V ZR 265/10, mit weiteren Nachweisen) kann die Installation einer Videokamera zwar durchaus von dem Gebrauchsrecht des Eigentümers oder Sondereigentümers umfasst sein, dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kamera ausschließlich auf Bereiche ausgerichtet ist und Bereiche erfasst, die dem Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers zugehören.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (vgl. nur BVerfGE 35, 202), kann die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen - verfassungsrechtlich und zivilrechtlich geschütztes - allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen (vgl. BGH NJW 1995, 1955).
  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Die Anbringung der WildCam betrifft insoweit den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums, der nicht mit einem erheblichen, über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil verbunden sein darf und daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist (BGH Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12).
  • BayObLG, 11.03.2005 - 2Z BR 2/05
    Auszug aus AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18
    Eine derartige Maßnahme ist schließlich unzulässig (vgl. Bayerisches OLG, Beschluss vom 11.03.2005, 2 Z BR 002/05), da es hierfür an der erforderlichen Beschlussfassung fehlt.
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

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