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   BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/2000, 4St RR 114/00   

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https://dejure.org/2000,5143
BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/2000, 4St RR 114/00 (https://dejure.org/2000,5143)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 4St RR 114/2000, 4St RR 114/00 (https://dejure.org/2000,5143)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 4St RR 114/2000, 4St RR 114/00 (https://dejure.org/2000,5143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 17 Abs. 2 Nr. 2
    Strafbarkeit der unbefugten Verwertung von Anzeigenaufträgen vor Erscheinen einer Zeitung; Begriff des Geschäftsgeheimnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2177
  • NStZ 2001, 202
  • afp 2001, 61
  • BayObLGSt 2000, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.10.1995 - 6 U 1855/95

    Anfechtung eines Kaufvertrages ; Abdruck einer Verkaufsanzeige ; Unbefugte

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/00
    Hierunter fallen auch die einem Zeitungsverlag erteilten Anzeigenaufträge bis zum offiziellen Erscheinen der Ausgabe, in der sie abgedruckt sind (vgl. etwa BayObLG Beschluss vom 24.2.1997 - 4St RR 1/97; OLG Düsseldorf AfP 1999, 75; OLG München NJW-RR 1996, 1134; Diemer in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze UWG - Stand: 1.10.1999 - § 17 Rn. 11).
  • BayObLG, 28.08.1990 - RReg. 4 St 250/89

    Leerspielen; Geldautomaten; System; Computerprogramm; Tabellarisch aufgebaut;

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2000 - 4St RR 114/00
    Unter einem Geschäftsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers, der auf einem ausreichenden wirtschaftlichen Interesse beruht, geheim gehalten werde soll (vgl. z.B. BayObLGSt 1990, 88/91 m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Ein berechtigtes (wirtschaftliches) Interesse wird insbesondere bejaht, wenn die Offenbarung geeignet ist, die Position des Mitbewerbers zu verbessern (Ohly, in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006) und/oder die eigene Stellung im Wettbewerb - etwa durch Minderung des geschäftlichen Ansehens (BayObLG, Beschluss vom 25. September 2000 - 4 St RR 112/2000 -, BayObLGSt 2000, 131, 133; über reine Wettbewerbsrelevanz hinausgehend auch Fluck, NVwZ 1994, 1048, 1053) - zu verschlechtern (Otto, in: Großkommentar zum UWG, 2006, § 17 Rn. 15; Rengier, in: Fezer, Lauterkeitsrecht, Kommentar, 2005, § 17 UWG Rn. 20).
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