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   BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99   

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BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4St RR 133/99 (https://dejure.org/1999,5300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittel; Revision; Lockspitzel; Schuldspruch ; Verfahrenshindernis; Tatprovokation; Menschenrechte; Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § ... 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 337; ; StPO § 353 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46; ; StGB § 47 Abs. 2; ; StGB § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 631
  • JR 2000, 256
  • BayObLGSt 1999, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 32, 345/348 ff. und 350 ff.; vgl. auch BGHSt 33, 356/362 [GGSt]) hat nämlich überzeugend dargelegt, daß auch eine Überschreitung der Grenzen des zulässigen Lockspitzeleinsatzes nicht zu einem Verfahrenshindernis führen kann, weil Verfahrenshindernisse nach dem Verständnis der deutschen Rechtsordnung an Tatsachen und nicht an Werturteile anknüpfen.

    Ob die prozessuale Nutzung von Vertrauenspersonen, die eine Straftat provozieren, nunmehr als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRG zu einem gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auszuführenden Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot führen kann (ablehnend BGHSt 32, 345/355), kann daher offenbleiben.

    Der Senat kann daher nicht ausschließen, daß sich die uneingeschränkte Berücksichtigung der Menge des Rauschgifts bei der Festsetzung der Strafhöhe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal der BGH (BGHSt 32, 345/355) auch bei Verbrechen ein Zurückgehen auf die gesetzliche Mindeststrafe unter Ausnutzung der auch hier im allgemeinen durch § 47 Abs. 2, § 59 StGB eröffneten Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt regelmäßig für ausreichend hält.

  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 32, 345/348 ff. und 350 ff.; vgl. auch BGHSt 33, 356/362 [GGSt]) hat nämlich überzeugend dargelegt, daß auch eine Überschreitung der Grenzen des zulässigen Lockspitzeleinsatzes nicht zu einem Verfahrenshindernis führen kann, weil Verfahrenshindernisse nach dem Verständnis der deutschen Rechtsordnung an Tatsachen und nicht an Werturteile anknüpfen.
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Ein Extremfall, für den das Bundesverfassungsgericht (NJW 1987, 1874) ein Verfahrenshindernis wegen staatlicher Tatprovokation in Betracht gezogen, für den dort zu entscheidenden Fall jedoch abgelehnt hat, scheidet auch hier aus, weil der Angeklagte sich ohne Zwangslage auf das Ansinnen des Zeugen S. eingelassen hat und ihn auch später ohne Not auf den direkten Kontakt zum Zeugen L. hätte verweisen können.
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 316/98

    Revision aufgrund Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Kempf (vgl. StV 1999, 128/130) meint nun, der nach der Auffassung des EGMR eingeschränkte Anknüpfungspunkt, nämlich die bloße Provozierung zur Straftat, stelle eine Tatsache und kein Werturteil dar und zwinge daher dazu, die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Strafzumessungslösung des Problems der durch polizeiliche Lockspitzel provozierten Tat aufzugeben.
  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche

    Auszug aus BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99
    Eine Korrektur dieser Rechtsauffassung im vorliegenden Fall ist auch nicht durch das Urteil des EGMR vom 9.6.1998 (StV 1999, 127 ff. mit Anm. Kempf) veranlaßt, wonach ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK gegeben ist, wenn polizeiliche undercover agents sich nicht darauf beschränken, in rein passiver Weise die strafbare Handlungsweise des Täters zu ermitteln, sondern ihren Einfluß in einer Weise ausüben, daß er eine Straftat begeht, und wenn der Täter im wesentlichen auf der Grundlage der Aussagen dieser Polizeibeamten verurteilt worden ist (vgl. StV 1999, 127/128).
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