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   OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07   

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https://dejure.org/2009,9556
OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
OLG München, Entscheidung vom 23.03.2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
OLG München, Entscheidung vom 23. März 2009 - 4St RR 150/08, 4St RR 138/07 (https://dejure.org/2009,9556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer in der tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis; Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - EU-Fahrerlaubnisthemen - Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Bund und Ländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland nach Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist bei Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während der Sperrfrist

Besprechungen u.ä.

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - EU-Fahrerlaubnisthemen - Rechtsprechung zum EU-Führerschein in Bund und Ländern

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    In Hinblick auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2008 - C-225/07 - hält der Senat nicht mehr an seiner früher vertretenen Auffassung fest, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war.

    Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorab-Entscheidungs-ersuchen des Amtsgerichts Landau a.d. Isar mit Beschluss vom 3.7.2008 -C-225/07- entschieden, dass die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.9.2003 geänderten Fassung dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedsstaat nicht verwehren, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber im ersten Mitgliedsstaat zum Zeitpunkt dieser Ausstellung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag.

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).

    Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte vorliegend nicht berechtigt war, aufgrund der ihm am 23.6.2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu führen (so bereits OLG Stuttgart - NStZ-RR 2007, 271 - mit ausführlicher Begründung; ebenso jetzt auch OLG Celle NZV 2009, 92).

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Dies hat zur Folge, dass der Angeklagte vorliegend nicht berechtigt war, aufgrund der ihm am 23.6.2006 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zu führen (so bereits OLG Stuttgart - NStZ-RR 2007, 271 - mit ausführlicher Begründung; ebenso jetzt auch OLG Celle NZV 2009, 92).
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • BayObLG, 23.05.1980 - 1 ObOWi 27/80
    Auszug aus OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08
    Die statthafte (§§ 312, 335 Abs. 1 StPO) und auch im Übrigen zulässige Sprungrevision hat keinen Erfolg; soweit der - hierfür unzuständige - Tatrichter Wiedereinsetzung in die zunächst versäumte Revisionsbegründungsfrist gewährt hat, ist der Senat hieran gebunden (Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 346 Rn. 18 unter Hinweis auf BayObLGSt 1980, 36/37).
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