Rechtsprechung
BayObLG, 23.11.1999 - 4St RR 219/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschleusen von Ausländern; Revision; Beschäftigung; Arbeitnehmer; Grenzgängerkarte; Aufenthalt; Duldung
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Strafbarkeit des Grenzgängerkarteninhabers wegen unerlaubten Aufenthalts
- Judicialis
AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 55 Abs. 1; ; AuslG § 1 Abs. 1 DV; ; AuslG § 4 Abs. 1 Nr. 5 DV; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 1... ; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 36; ; AuslG § 28; ; AuslG § 10 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubter Aufenthalt des Inhabers einer Grenzgängerkarte
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AuslG § 3 Abs. 1, § 5 Nr. 4, § 10 Abs. 2, §§ 28, 30, 36, 55 Abs. 1, § 56 Abs. 3 Satz 1, § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 92a Abs. 1 Nr. 2; DV AuslG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 5, § 14 Abs. 1 Nr... . 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; Arbeitsaufenthalteverordnung; Anwerbestopausnahme-Verordnung § 6
Grenzgängerkarte: Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts bei Überschreiten ihres räumlichen Geltungsbereichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet; Strafbarkeit wegen "Schleusens"; Überschreitung des räumlichen Geltungsbereiches
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 123
- BB 2000, 226
- DB 2000, 100
- BayObLGSt 1999, 163
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei …
Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 4St RR 219/99
2.2 Dieser Bewertung steht nicht entgegen, daß die Frage umstritten ist, ob der Aufenthalt eines Ausländers innerhalb des Bundesgebiets, aber außerhalb desjenigen Bereiches, in dem er sich erlaubterweise aufhält, gegen § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verstößt (vgl. BGHSt 42, 291/292).Die im § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG zum Ausdruck gebrachte räumliche Beschränkung ist nicht Bestandteil der Definition der Duldung, sondern enthält bezüglich des räumlichen Geltungsbereichs nur eine Nebenbestimmung, von der unter Umständen abgewichen werden kann (BGHSt 42, 291/292/293).
- BayObLG, 31.01.1995 - 4St RR 208/94
Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 4St RR 219/99
Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren entgegengesetzten Rechtsprechung (BayObLGSt 1995, 12) an.