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   BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/2002, 4St RR 7/02   

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https://dejure.org/2002,3879
BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/2002, 4St RR 7/02 (https://dejure.org/2002,3879)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 4St RR 7/2002, 4St RR 7/02 (https://dejure.org/2002,3879)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 4St RR 7/2002, 4St RR 7/02 (https://dejure.org/2002,3879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 81 (Ls.)
  • BayObLGSt 2002, 33
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87

    Nicht geringe Menge von LSD

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/02
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 1.9.1987 (BGHSt 35, 43) mit eingehender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ausgeführt, dass eine Einzeldosis von 50 Ag des reinen Wirkstoffes Lysergsäurediäthylamid (LSD) in der Regel genügt, um einen LSD-Rausch herbeizuführen.
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/02
    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welcher Mindestmenge und welchem Mindestwirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1999, 99/100).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    aa) In der Entscheidung Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.2002, Az.: 4St RR 7/2002, zitiert nach juris, heißt es in Rn. 70 wörtlich: "Die Feststellungen der Strafkammer zum Gewicht und zum Wirkstoffgehalt des in einem Tee-Aufgußbeutels enthaltenen Cannabis-Produkts vom Marihuana-Typ sind derart widersprüchlich, daß von einer ausreichend sicheren Feststellung des Schuldumfangs in diesem Fall nicht ausgegangen werden kann." Feststellungen zum Schuldumfang sind aber nur erforderlich, wenn die Strafbarkeit dem Grunde nach bejaht wird.
  • LG Frankenthal, 07.12.2012 - 5127 Js 10022/09

    Versuchte unerlaubte Besitzverschaffung von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Im Hinblick darauf, dass DMT eine vergleichbare Wirkung entfaltet wie LSD und Psilocybin/Psilocin ist auch die Zugrundelegung der bei diesen Stoffen festgelegte Menge der Konsumeinheiten (120), die zur Begründung einer nicht geringen Menge heranzuziehen ist (vgl. zu LSD: BGHSt 35, 43 ; zu Psilocybin und Psilocin: BayOLG StV 2003, 81 ), gerechtfertigt.
  • BayObLG, 25.09.2002 - 4St RR 80/02

    Betäubungsmitteleigenschaft von Knasterhanf und psilocybinhaltigen Pilzen -

    Diesem eindeutigen, im gesetzgeberischen Willen verankerten Begriffsverständnis sind Rechtsprechung und Kommentarliteratur gefolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.2.2002 - 4St RR 7/2002 Körner a.a.O.; Weber BtMG § 1 Rn. 185; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 2 Rn. 1).
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 384/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Pflanzen

    Denn auch im Tatzeitraum erfassten die Strafvorschriften des BtMG gleichwohl den Umgang mit psilocybin- und psilocinhaltigen Pilzen (so schon bisher die h.M.; vgl. BGH NStZ 2005, 229; Urt. vom 25. Juni 2002 - 1 StR 157/02; BayObLGSt 2002, 33, 35; 2002, 135, 137 f.; OLG Köln, Beschl. vom 14. Oktober 2003 - Ss 396-397/03; Eberth/Müller, Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen 4. Aufl. 2004 S. 4; Hügel/Junge/Lander/ Winkler, Deutsches Betäubungsmittelrecht 8. Aufl. 4. Lfg.
  • LG Bamberg, 11.04.2006 - 2 KLs 101 Js 14056/04

    Pilze als Pflanzen i.S. des § 1 BtMG

    Die Pilze fallen dabei unter die Anlage 1 zu § 1 BtmG (BayObLGSt 2002, 33 ; BayObLGSt 2002, 135 jeweils m.w.N.; BGH Urteil vom 25.06.2002 - 1 StR 157/02 -).

    Die nicht geringe Menge im Sinne des § 29a BtmG für Psilocin beträgt dabei 1, 2 g an Wirkstoffgehalt, was 120 Konsumeinheiten zu je 10 mg umfasst (vgl. BayObLGSt 2002, 33 m.w.N.).

  • OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 396/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Betäubungsmitteleigenschaft psilocybinhaltiger Pilze,

    Im Anschluss an eine Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 21.02.2002 = BayObLGSt 2002, 33 ) dürfte die nicht geringen Menge psilocybinhaltiger Pilze bei 120 Konsumeinheiten = 1,7 Gramm des reinen Wirkstoffs Psilocybin liegen.

    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welcher Mindestmenge und welchem Mindestwirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (BayObLGSt 2002, 33 [38]).

  • OLG Nürnberg, 02.10.2006 - 2 St OLG Ss 207/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb, Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

    Er muss vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Mindestwirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1999, 99; 2002, 33 ).

    Bei Pilzen mit dem Wirkstoff Psilocin ist eine Konsumeinheit mit 10 mg Psilocin anzusetzen (vgl. BayObLGSt 2002, 33 ; Weber a.a.O. § 1 Rn.363), die zuzuordnende Menge an Frischpilzen liegt damit zwischen 14 und 140 g (Weber a.a.O. § 1 Rn 365).

  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend sicher feststellbarer Tatumstände und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welcher Mindestmenge und welchem Mindestwirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (BayObLGSt 2002, 33 [38]).
  • OLG München, 19.04.2005 - 4St RR 46/05

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

    Im Fall 2 wird in den Urteilsgründen eine Menge von "etwa 2 bis 3 g" und in den Fällen 3 und 4 jeweils eine Menge von "ca. 15 g" zugrunde gelegt, ohne dass erkennbar wird, ob es sich insoweit um Mindestmengen handelt (vgl. BayObLGSt 2002, 33/37).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 4St RR 5/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 33, 8/15; BayObLGSt 1999, 99 und BayObLGSt 2002, 33 ) ist für den Schuldumfang entscheidend, welche betäubungsmittelrelevante Wirkstoffmenge sich im jeweiligen Betäubungsmittelgemisch befunden hat.
  • OLG Nürnberg, 19.06.2006 - 2 St OLG Ss 77/06

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei be- und entlastenden Zeugenaussagen

  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 72/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

  • BayObLG, 17.09.2004 - 4St RR 110/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29

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