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   BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99   

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BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das BtMG; Rechtsfolgenausspruch; Verletzung materiellen Rechts; Berufungsbeschränkung; Revision; Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 337; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318
    Bindungswirkung der Feststellungen bei Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 275
  • NStZ-RR 1999, 275
  • BayObLGSt 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung sind vor allem jene Umstände der Sachverhaltsdarstellung bindend, in denen die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten gefunden wurden (BGHSt 30, 340/343).

    Vielmehr nehmen auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGHSt 30, 340/344 m. w. N.).

  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstbeschädigung in Betracht kommt (BayObLG StV 1993, 29; KG StV 1998, 427; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstbeschädigung in Betracht kommt (BayObLG StV 1993, 29; KG StV 1998, 427; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Indes erwachsen bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch die den Schuldumfang bestimmenden Feststellungen stets in Rechtskraft, selbst wenn diese offenbar unrichtig sind (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 307; BayObLG StV 2001, 334 f., NStZ 2000, 275 f., OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341 f., Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, Rdn. 31 zu § 318).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

    Innerprozessuale Bindungswirkung entfalten nicht nur Feststellungen zu den Tatbestandsmerkmalen, sondern auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 30, 340 [343 f.]; BGH StV 1999, 417; BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Das Berufungsgericht darf lediglich ergänzende Feststellungen treffen, soweit sie den bindend gewordenen nicht widersprechen und den Schuld- und Unrechtsgehalt nicht verändern (BGHSt 30, 340 [342]; BayObLG BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 29.04.1988 - Ss 200/88- = NStZ 1989, 339 = NStE Nr. 12 zu § 318; SenE v. 17.11.1992 - Ss 458/92 - SenE v. 20.03.1998 - Ss 70/98 - SenE v. 21.08.1998 - Ss 390/98 -).

  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Innerprozessuale Bindungswirkung entfalten demnach nicht nur Feststellungen zu den Tatbestandsmerkmalen, sondern auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 30, 340; BayObLG BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 - SenE v. 28.12.2000 - Ss 536/00 - = VRS 100, 64 [66 f.]; SenE v. 06.11.2001 - Ss 359/01 - SenE v. 19.04.2002 - Ss 154-155/02 -).
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 4 Ss 1237/00

    Berufungsbeschränkung, Erklärungsinhalt, Straffrage, Schuldfrage, eigene

    Soweit die Strafkammer zur Stützung ihrer - unzutreffenden - Auffassung auf eine Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 21. April 1999 (NStZ 2000, S. 275) verweist, unterliegt sie einem Fehlverständnis jenes Beschlusses.
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Das Landgericht hat damit die sich aus der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ergebende Bindungswirkung (vgl. § 327 StPO) nicht hinreichend beachtet, was vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen war (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 318 Rdnr. 31 und § 327 Rdnr. 9; BayObLG NStZ 2000, 275).
  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

    Zum Schuldspruch gehören aber nicht nur Tatumstände, die die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat begründen, vielmehr nehmen auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGH a.a.O., BayObLG NStZ 2000, 275 f.).
  • BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/04

    Bindungswirkung eines erstinstanzlichen Urteils; Feststellungen zur

    Die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB ist vom Berufungsgericht als Teil der Straffrage selbständig zu beurteilen (BayObLGSt 1999, 83/85).
  • OLG München, 22.08.2008 - 4St RR 102/08

    Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts trotz wirksamer

    Das landgerichtliche Urteil war jedoch aufzuheben, da die Strafkammer in Verkennung der durch die wirksame Berufungsbeschränkung eingetretenen Bindungswirkung des durch das Amtsgericht festgestellten Sachverhalts über einen Aspekt der Schuldfrage - die Betäubungsmittelabhängigkeit der Angeklagten - abweichend entschieden hat (vgl. BayObLGSt 1999, 83/84; 2004, 58 ).
  • OLG Celle, 26.09.2003 - 22 Ss 148/03
    In einem solchen Fall darf ein Berufungsgericht zwar noch weitere Feststellungen treffen, sich damit aber nicht zu den Feststellungen der Ausgangsinstanz in Widerspruch setzen (vgl. z. B. BayOblG NStZ 2000, 275; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 341).
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