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   BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98   

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https://dejure.org/1998,6661
BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung einer Vormundschaftsbetreuung; Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers im Beschwerderechtszug; Revisible Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis, Erweiterung, Gegenstand des Beschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d. h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderung vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Das Beschwerdegericht kann daher - in den Grenzen des Rechtsmittels - anstelle des Erstgerichts nur in dem Umfang entscheiden, in dem auch das Erstgericht eine verfahrensgegenständliche Regelung getroffen oder abgelehnt hat (BayObLGZ 1996, 81/83 = MDR 1996, 715 , FamRZ 1996, 1035 mit Literaturhinweisen).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 7).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

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