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   BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98   

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BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98 (https://dejure.org/1998,3753)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 4Z BR 33/98 (https://dejure.org/1998,3753)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 4Z BR 33/98 (https://dejure.org/1998,3753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamer Vorschlag des Betreuten eine geeignete Person zum Betreuer zu bestellen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschlag des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 Satz 1
    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 53
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

    Auszug aus BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98
    Insofern handelt es sich um die zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und die Auswahl des Betreuers umfaßt (BayObLG MDR 1998, 277 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Insbesondere begründet der zumindest vom natürlichen Willen des Betroffenen getragene Vorschlag, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; BayObLG FamRZ 1999, 53).
  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Zu der Frage, ob die aufgezeigte Bindung an den Vorschlag der Betroffenen hier ausnahmsweise entfällt (vgl. Senat aaO; BayObLG FamRZ 1997, 900; 1999, 53; OLG Köln FamRZ 1999, 811; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208; Palandt/Diederichsen aaO), vermag der Senat dem angefochtenen Beschluss - auch nach dem Zusammenhang seiner Begründung - keine Anhaltspunkte zu entnehmen.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37 und 165; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

    Allgemeine Vermutungen nachteiliger Handlungen reichen nicht (BGH FamRZ 2018/947), ebenso wenig, dass ein anderer als Betreuer geeigneter ist als die vorgeschlagene Person ist (OLG Köln, FamRZ 1999/53; Palandt/Götz, aaO, § § 1896 Rdnr. 16)).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Vielmehr reicht aus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) zur Person des Betreuers einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm FGPrax 1996, 183).
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