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   BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98   

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https://dejure.org/1998,7666
BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98 (https://dejure.org/1998,7666)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.1998 - 4Z BR 43/98 (https://dejure.org/1998,7666)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - 4Z BR 43/98 (https://dejure.org/1998,7666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers; Ausschluss des Betreuers von der Vertretung des Betreuten und möglicher bestehender Interessenkonflikt; Voraussetzungen für die Bestellung der Betreuungsbehörde als Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterer Betreuer, Nachrang der Betreuungsbehörde als Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung der Betreuungsbehörde zum Betreuer und Bestellung eines weiteren selbstständigen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
    Zwischen diesen Gruppen besteht ein Stufenverhältnis, das eine freie Auswahl des Gerichts ausschließt (BayObLG MDR 1994, 922 ).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
    Die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers kann losgelöst von der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Betreuung rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220 f.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 04.05.1998 - 4Z BR 43/98
    a) Als Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbetreuung des § 1897 Abs. 1 BGB darf ein weiterer Betreuer nur dann bestellt werden, wenn die Angelegenheiten des Betreuten durch mehrere Betreuer besser besorgt werden können (§ 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB ), die Einwilligung zur Sterilisation in Frage steht (§ 1899 Abs. 2 BGB ) oder der andere Betreuer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist (§ 1899 Abs. 4 BGB ) (BayObLGZ 1997, 288/290).
  • AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24

    Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung

    Insofern kann die volljährige Betroffene hier aber unter Beachtung dessen derzeitig gerade nicht durch eine natürliche Person oder einen Betreuungsverein betreut werden (BayObLG, Beschluss vom 04.05.1998, Az.: 4 Z BR 43/98).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

    Eine andere Beurteilung sei auch nicht aufgrund der Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1999, 1303 ; BtPrax 1999, 80 ) veranlaßt, diese Entscheidungen hätten die Betreuerauswahl bei endgültiger Betreuerbestellung betroffen.
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