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   LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16   

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https://dejure.org/2016,64470
LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16 (https://dejure.org/2016,64470)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2016 - 4a O 103/16 (https://dejure.org/2016,64470)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 4a O 103/16 (https://dejure.org/2016,64470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 2 U 48/08

    Aufzugssysteme IV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    In diesem Zusammenhang kann es auch gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: I-2 U 48/08, S. 6, zitiert nach BeckRS 2011, 16625).

    Insbesondere kann auch das Abwarten der Entscheidungsgründe geboten sein, wenn erst die Kenntnis der schriftlichen Gründe die Tragweite der Entscheidung für den Erfolg eines hierauf gestützten Verfügungsantrags deutlich werden lässt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: 2 U 48/08, S. 6, zitiert nach BeckRS 2011, 16625).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Da das Vorliegen einer erstinstanzlichen Rechtsbestandsentscheidung lediglich eine prinzipielle Minimalentscheidung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung darstellt, nicht aber zugleich auch eine Maximalbedingung, kann auch das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen sein, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 50/15, Rn. 110, zitiert nach BeckRS 2016, 09775).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts so gesichert sein, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsachverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.04.2010, Az.: 2 U 126/09, Seite 4 - Harnkatheterset, zitiert nach BeckRS).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13

    Multimodale Roboterbedeckung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Ein Verfügungsgrund besteht, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert und die Verfügung zeitlich dringlich sowie notwendig ist, da der Verfügungsklägerin ein Verweis auf ein Hauptsachverfahren nicht zumutbar ist (LG Düsseldorf, Urt. v. 08.05.2014, Az.: 4a O 65/13, Seite 10, zitiert nach BeckRS 2010, 10846).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Ein Verfügungsgrund besteht, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert und die Verfügung zeitlich dringlich sowie notwendig ist, da der Verfügungsklägerin ein Verweis auf ein Hauptsachverfahren nicht zumutbar ist (LG Düsseldorf, Urt. v. 08.05.2014, Az.: 4a O 65/13, Seite 10, zitiert nach BeckRS 2010, 10846).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Grundlage dafür, was durch ein europäisches Patent geschützt ist, ist gem. Art. 69 EPÜ der Inhalt der Patentansprüche in der maßgeblichen Verfahrenssprache (Art. 70 Abs. 1 EPÜ), wobei die Beschreibung und die Zeichnungen zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen sind (BGH, NJW-RR 2000, 259 (260) - Spannschraube).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    Denn dabei handelt es sich um ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, auf welches die weiter geplante Lehre des Verfügungspatents regelmäßig nicht beschränkt werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 (Rn. 34) - Mehrgangnabe).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
    In der in Bezug genommenen Beschwerdeentscheidung vom 01.06.2016, an welche die Kammer nicht gebunden ist, die aber gleichwohl als sachverständige Stellungnahme zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbogenbecken; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 9. Auflage, 2017, Kap. A., Rn. 83), heißt es auszugsweise wie folgt (vgl. auch deutsche Übersetzung Anlage OLS7, S. 39, 4. Abs.):.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.12.2016, Az. 4a O 103/16, abgeändert.
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