Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrechtlicher Schutz eines Verfahrens zur Übertragung von Paketdaten von Mobilstationen zu Basisstationen im Zeitlagenmultiplexverfahren
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
GPRS-Mobiltelefone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- LG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4a O 165/01
Antriebsscheibenaufzug III
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
In der gewerblichen Ausstellung und Vorführung auf einer internationalen Messe wie der CeBIT liegt ein tatbestandsmäßiges Anbieten im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 13. November 2001, 4a O 165/01, Urteil vom 15. Januar 2004, 4b O 196/03).Aufgrund der Präsentation der angegriffenen Mobiltelefone auf der CeBIT 2006 in Hannover besteht die ernsthafte Besorgnis, dass die Beklagte die streitgegenständlichen Produkte auch in Nordrhein-Westfalen anbietet und hierhin liefert (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2001, 4a O 165/01).
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 232/06
GPRS-Mobiltelefone III
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (EP 0 938 822: 4a O 231/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).Die einer bestimmten Mobilstation exklusiv zugeordneten Zeitschlitze wiederholen sich in zyklischer Weise, wobei die exklusive Zuordnung von Zeitschlitzen zu einer bestimmten Mobilstation nicht Gegenstand des Klagepatents, sondern des EP 0 938 821 (Gegenstand des Parallelverfahrens 4a O 232/06) ist.
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. Februar 2007 (Az. X ZR 113/04 - Rohrschweißverfahren) bekräftigt hat, bezieht sich im Falle eines Verfahrensanspruchs eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 233/06
Wahlwiederholung
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (EP 0 938 822: 4a O 231/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06). - BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Flügelradzähler (GRUR 2004, 758, 761; fortgesetzt in der Entscheidung Antriebsscheibenaufzug , GRUR 2005, 848) ausgeführt hat, handelt es sich bei Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, um solche, die geeignet sind, mit einem solchen Element bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken. - LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
GPRS-Mobiltelefone II
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (EP 0 938 822: 4a O 231/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06). - BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Flügelradzähler (GRUR 2004, 758, 761; fortgesetzt in der Entscheidung Antriebsscheibenaufzug , GRUR 2005, 848) ausgeführt hat, handelt es sich bei Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, um solche, die geeignet sind, mit einem solchen Element bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken. - LG Düsseldorf, 15.01.2004 - 4b O 196/03
GSM-Mobilfunktelefone
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
In der gewerblichen Ausstellung und Vorführung auf einer internationalen Messe wie der CeBIT liegt ein tatbestandsmäßiges Anbieten im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 13. November 2001, 4a O 165/01, Urteil vom 15. Januar 2004, 4b O 196/03). - KG, 07.11.2000 - 5 U 6923/99
Internationale Zuständigkeit Deutschlands - markenrechtliche Ansprüche von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Die deutsche internationale Zuständigkeit ist gegeben, wenn irgendein deutsches Gericht bei Anwendung der deutschen Gerichtsstandsvorschriften zuständig ist (KG, GRUR Int. 2002, 327, 328 - EURO-Paletten), was beispielsweise bei einer in Deutschland begangenen unerlaubten Handlung der Fall ist. - BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung Heißläuferdetektor (GRUR 1970, 358, 360) liegt zwar in der Vorführung eines Erzeugnisses auf einer "allgemeinen Leistungsschau", die den Fachkreisen und der Öffentlichkeit lediglich einen Überblick über den Leistungsstand geben soll, aber nicht den Charakter einer Verkaufsausstellung oder Messe hat, kein Anbieten des Erzeugnisses.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 232/06 Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 822: 4a O 231/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).
Auf der Messe wurde der in englischer Sprache verfasste Katalog der Beklagten "CeBIT Gigabyte(R) Communications" (Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06) verteilt, der die Modelle g-yoyo, g-re, g-cam, g-smart und g-smart i beschreibt.
So wird ein physikalischer Kanal im Sinne des Standards in Kapitel 5.1 der TS 05.02 (Version 8.11.0; Anlage K A.5 zum Parallelverfahren 4a O 113/06; Übersetzung Anlage K A.5a) dahingehend beschrieben, dass er eine Kombination aus Frequenz- und Zeitmultiplexierung verwendet und definiert sei als eine Sequenz von Funkfrequenzkanälen und Zeitschlitzen ("time slots").
Da der GSM/GPRS-Standard - wie unter 1. ausgeführt - zwingend von dem geschützten Verfahren Gebrauch macht und eine Verwendung der Mobiltelefone in diesem Standard (entsprechend ihrer in Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06 angegebenen Spezifikation) bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten ist, erscheint es hinreichend sicher, dass die Abnehmer die angebotenen Mobiltelefone nach ihrem Erwerb für die Durchführung des geschützten Verfahrens verwenden werden.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06 Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).
Auf der Messe wurde der in englischer Sprache verfasste Katalog der Beklagten "CeBIT Gigabyte(R) Communications" (Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06) verteilt, der die Modelle g-yoyo, g-re, g-cam, g-smart und g-smart i beschreibt.
So wird ein physikalischer Kanal im Sinne des Standards in Kapitel 5.1 der TS 05.02 (Version 8.11.0; Anlage K A.5 zum Parallelverfahren 4a O 113/06; Übersetzung Anlage K A.5a) dahingehend beschrieben, dass er eine Kombination aus Frequenz- und Zeitmultiplexierung verwendet und definiert sei als eine Sequenz von Funkfrequenzkanälen und Zeitschlitzen ("time slots").
Da der GSM/GPRS-Standard - wie unter 1. ausgeführt - zwingend von dem geschützten Verfahren Gebrauch macht und eine Verwendung der Mobiltelefone in diesem Standard (entsprechend ihrer in Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06 angegebenen Spezifikation) bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten ist, erscheint es hinreichend sicher, dass die Abnehmer die angebotenen Mobiltelefone nach ihrem Erwerb für die Durchführung des geschützten Verfahrens verwenden werden.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 233/06 Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 822: 4a O 231/06 und EP 0 938 821: 4a O 232/06).
Auf der Messe wurde der in englischer Sprache verfasste Katalog der Beklagten "CeBIT Gigabyte(R) Communications" (Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06) verteilt, der die Modelle g-yoyo, g-re, g-cam, g-smart und g-smart i beschreibt.
Der im Vergleich zu den Parallelverfahren 4a O 113/06, 4a O 231/06 und 4a O 232/06 geringere Anteil des im vorliegenden Verfahren auf den Unterlassungsantrag entfallenden Streitwertes beruht auf der geringeren maximalen Restlaufzeit des bereits am 27. April 1990 angemeldeten Klagepatents.
- LG Düsseldorf, 08.10.2015 - 4b O 30/13
Steuervorrichtung für Klauenverriegelungselemente
In der gewerblichen Ausstellung und der Vorführung der angegriffenen Ausführungsform auf einer internationalen Messe wie der "Ambiente 2013" liegt ein tatbestandliches "Anbieten" im Sinne des § 9 S. 2 Nr. 1 PatG (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2007, Az.: 4a O 113/06 -GPRS-Mobiltelefone).