Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
- OLG Düsseldorf, 22.05.2014 - 2 U 22/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
a) Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr nur dann ausräumen kann, wenn sie nach Inhalt und Umfang dem Urteilstenor entspricht, der im kontradiktorischen Gerichtsverfahren zu erlassen wäre (vgl. BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR, 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II), so dass Formulierungen, die nicht am Anspruchswortlaut des verletzten Patents orientiert sind, ungeeignet sind.Die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 - Erinnerungswerbung im Internet), d. h. auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
- BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
Die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 - Erinnerungswerbung im Internet), d. h. auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). - BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine konkrete Verletzungsform zum Gegenstand hat, erfüllt im Regelfall diese Voraussetzung (BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07
Erinnerungswerbung im Internet
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
Die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 - Erinnerungswerbung im Internet), d. h. auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). - BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
Installiereinrichtung II
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
Darüber hinaus muss der Fachmann einen konkreten Grund gehabt haben, den Weg der Erfindung zu beschreiten (vgl. BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2013 - 4a O 147/11
Die Interessen der Parteien sind vielmehr gegeneinander abzuwägen (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).