Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35740
LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04 (https://dejure.org/2005,35740)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2005 - 4a O 162/04 (https://dejure.org/2005,35740)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 4a O 162/04 (https://dejure.org/2005,35740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04
    Einem Vorbenutzer sind jedoch Weiterentwicklungen, die über den Umfang der bisherigen Benutzung hinausgehen jedenfalls dann verwehrt, wenn sie in den Gegenstand der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung eingreifen (BGH GRUR 2002, 231 - Biegevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04
    Es ist demnach nur eine unsichere Prognose möglich, woran auch schriftliche Erklärungen der Zeugen nichts ändern (OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636 - Ventilanbohrvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine dem Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 162/04
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine dem Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06

    Kantenleimmaschine II

    Mit Urteil der Kammer vom 12. Juli 2005 (Aktenzeichen 4a O 162/04; Anlage K1) sind die Beklagten wegen Verletzung der kombiniert geltend gemachten Ansprüche 1 und 2 des Klagepatents zu Ziffer I. 1. verurteilt worden, es bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu unterlassen, ein Kappgerät für Maschinen zur Bearbeitung von geradlinig und fortlaufend bewegten plattenförmigen Werkstücken zum Abtrennen von über die vorderen und hinteren, im wesentlichen quer zur Bewegungsrichtung der Werkstücke verlaufende Schmalflächen der Werkstücke hinaus stehenden Überstände von Kantenmaterial, welches an parallel zur Bewegungsrichtung verlaufenden Schmalflächen der Werkstücke angebracht, vorzugsweise geleimt ist, mit jeweils einer mit einem angetriebenen Kappsägeblatt ausgestatteten Sägeeinheit für den vorderen und den hinteren Kantenmaterialüberstand, je einem Anschlag für jedes Kappsägeblatt, dessen Anschlagfläche mit einer Schnittebene des jeweiligen Kappsägeblattes fluchtet und an der vorderen bzw. hinteren Schmalfläche der plattenförmigen Werkstücke anlegbar ist, einer Schrägführungsanordnung, mit der die Sägeeinheiten zur Durchführung der Trennschnitte mit dem wirksamen Bereich ihrer Kappsägeblätter von einer Stellung über bzw. unter dem Kantenmaterial entlang einer schräg zur Werkstückdurchlaufebene verlaufenden Ebene in eine Stellung unter bzw. über dem Kantenmaterial und zurück verfahrbar sind, anzubieten, zu veräußern, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen, bei dem die Schrägführungsanordnung eine einzige Führungsbahn aufweist, an der beide Sägeeinheiten verfahrbar gelagert sind, und bei dem jeweils auf einer Antriebswelle eines Elektromotors unmittelbar ein Kappsägeblatt angeordnet ist, wenn die Sägeeinheiten derart an der einzigen Führungsbahn gelagert sind, dass die Kappsägeblätter dicht aneinander fahrbar und die Elektromotoren jeweils auf den einander abgewandten Seiten der Sägeblätter angeordnet sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht