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   LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4a O 228/10 U   

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https://dejure.org/2011,29970
LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4a O 228/10 U (https://dejure.org/2011,29970)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2011 - 4a O 228/10 U (https://dejure.org/2011,29970)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2011 - 4a O 228/10 U (https://dejure.org/2011,29970)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4a O 93/10

    Feuerfester Formstein (Arbeitnehmererf.) II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4a O 228/10
    Hierfür spricht auch § 5 des Vertrags vom 18.12.2006, welcher mit dem Miterfinder des Klägers abgeschlossen wurde und von welchem die Kammer aufgrund des Parallelverfahrens 4a O 93/10 Kenntnis hat.

    Gegenüber dem Miterfinder des Klägers (auf den sich das hiesige Parallelverfahren, Az. 4a O 93/10, bezieht), welcher nunmehr unstreitig für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet, hat die Beklagte ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse, aufgrund dessen es der Beklagten vorbehalten bleibt, die Rechnungslegung unter den ausgeurteilten Voraussetzungen gegenüber einem Wirtschaftsprüfer vorzunehmen.

    Auf die Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens, Az. 4a O 93/10, wird insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer

    Vielmehr ist der Beklagten - wie im Regelfall - nur zu gestatten, Rechnung in der Weise zu legen, dass auf ihre Kosten die Angaben betreffend die Abnehmer nicht dem Kläger, sondern einem von der Beklagten zu bezeichnenden, auch gegenüber dem Kläger zur Verschwiegenheit verpflichteten vereidigten Wirtschaftsprüfer mitgeteilt werden, der von der Beklagten ermächtigt wird, dem Kläger auf konkrete Anfrage darüber Auskunft zu erteilen, ob bestimmte von ihm zu bezeichnende Lieferungen bzw. Abnehmer in der Aufstellung enthalten sind (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.2011 - 4a O 228/10, Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 1754; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 254).
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