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   LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04   

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LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04 (https://dejure.org/2005,31881)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2005 - 4a O 272/04 (https://dejure.org/2005,31881)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 4a O 272/04 (https://dejure.org/2005,31881)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Bloße Angebotsempfänger werden von der vertriebswegbezogenen Auskunftspflicht nicht erfasst (BGH GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. § 140 b, Rdnr. 15).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.06.2005 - 4a O 272/04
    Dabei erfordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereiches bildet, welche sich an den Patentansprüchen auszurichten hat (BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I; BGH GRUR 2002, 527 - Custodiol II).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der

    Mit Urteil vom 30. Juni 2005 (4a O 272/04, Anlage K 2) hat das Landgericht festgestellt, dass die Beklagte wegen Verletzung des Klagepatentes dem Grunde nach verpflichtet ist, der Klägerin allen aus den vorbezeichneten Handlungen entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Beklagte die landgerichtliche Verurteilung vom 30. Juni 2005 in dem das hiesige Klagepatent betreffenden Grundverfahren LG Düsseldorf 4a O 272/04 noch nicht zum Anlass genommen hatte, die Produktion des Verletzungsgegenstandes einzustellen, und dessen Verkauf bis zum 15. August 2005 fortsetzte, während die Ersatzlösung für das im Verfahren 4a O 322/04 streitgegenständliche deutsche Patent 38 06 XXY zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte, nämlich erst nach der Verkündung des dortigen erstinstanzlichen Urteils vom 27. Oktober 2005.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 90/05

    Patent betreffend eine Schrägjalousie

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30.06.2005, zugestellt am 22.07.2005, Az: 4a O 272/04, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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