Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eine Patentinhabers gegen einen Angebotsempfänger/Abnehmer eines patentierten Wirkstoffes auf Unterlassung, Auskunft, Rückruf und Entfernung des Wirkstoffes aus den Vertriebswegen und Feststellung der Schadensersatzpflicht; Privilegierung des Anbietens und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92
"Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10
Bei natürlicher Betrachtung liegt zwar die Annahme nahe, der Wortlaut meine mit Handlungen zu Versuchszwecken nur die Versuchshandlungen selbst (vgl. bspw. die Wortwahl in BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).Welche Zwecke gemeint seien, bestimme das Gesetz mit dem Begriff des Versuchs (GRUR 1996, 109, 112).
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).
Für seine erfinderische Leistung gebührt dem Erfinder ein angemessener Lohn, den die Rechtsordnung in Form eines ausschließlichen Nutzungsrechts gewährt (BGH GRUR 1996, 109, 114 - Klinische Versuche).
Vor diesem Hintergrund soll mit der Regelung in § 11 PatG ein billiger Ausgleich zwischen den Interessen des Patentinhabers und denen der Allgemeinheit gefunden werden, indem die ihrem typischen Zuschnitt nach nicht-gewerblichen Handlungen (Nr. 1 bis 3) und bestimmte Bereiche des Güter- und Personenverkehrs (Nr. 4 bis 6) von den Wirkungen des Patents ausgenommen werden (BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).
Durch dieses abgestimmte Verfahren sollte bereits in diesem Stadium ein möglichst einheitliches Verständnis des Übereinkommens sichergestellt sein (BGH GRUR 1996, 109, 114).
Die Auslegung vergleichbarer Vorschriften durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des GPÜ bietet ebenfalls keine Anhaltspunkte für einen Anwendungsbereich von § 11 Nr. 2 PatG, der über Bereitstellungshandlungen Dritter, die selbst als (Mit-)Veranstalter von Studien und Versuchen angesehen werden können, hinaus ginge (…Court of Appeal GRUR Int 1987, 108 - "Touchdown"; vgl. zu weiteren Fällen des niederländischen Hoge Raad: BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).
- BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
"Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).Mit diesem Zweck des Patentschutzes wäre nicht zu vereinbaren, wenn Versuchshandlungen unzulässig wären, die zwar der Forschung und Fortentwicklung der Technik dienen, die aber zugleich auch oder überwiegend mit der Motivation unternommen werden, die Ergebnisse der Erprobungen zur Vorbereitung einer gewerblichen Verwertung zu nutzen (BGH NJW 1997, 3092, 3095 - Klinische Versuche II).
- BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78
Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten der Beklagten nach Klageerhebung herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 2040, 2041). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.07.2012 - 4a O 282/10
Geht eine nationale Vorschrift auf eine europäische Richtlinie zurück, sind die nationalen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des EuGH aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, zur Durchführung einer europäischen Richtlinie erlassene Gesetze unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (vgl. BGH NJW 2002, 1881, 1882 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 05.12.2013 - 2 U 68/12 Durch Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 26.07.2012 (veröffentlicht in BeckRS 2013, 01711) hat das Landgericht dem Klagebegehren überwiegend entsprochen, wobei es in der Sache wie folgt erkannt hat:.
- LG Düsseldorf, 29.04.2014 - 4b O 56/12
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(vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 03.07.2012, Az. 4a O 282/10;… Fitzner/Lutz/Bodewig/Rinken, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140a Rn. 45, aA OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.07.2013, Az. I-2 U 155/11). - LG Düsseldorf, 17.03.2015 - 4b O 146/13
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Die Beklagten zu 5), 6) und 8) sind gemäß § 140a Abs. 3 S. 1, 1. Alt. PatG i.V.m. Art. 64 Abs. 1 EPÜ zum Rückruf in der aus dem Tenor ersichtlichen Weise verpflichtet, auch wenn sie ihren Sitz im Ausland haben und damit für den Vernichtungsanspruch nicht passiv legitimiert sind (…vgl. Schulte/Voß/Kühnen, 9. Aufl., § 140b Rn. 40, OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2014, Az. I-2 U 75/13, LG Düsseldorf, Urteil v. 03.07.2012, Urteil vom 19.09.2013, Az. 4c O 15/13; Az. 4a O 282/10;… Fitzner/Lutz/Bodewig/Rinken, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140a Rn. 45).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Solifenacin
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92
"Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
Bei natürlicher Betrachtung liegt zwar die Annahme nahe, der Wortlaut meine mit Handlungen zu Versuchszwecken nur die Versuchshandlungen selbst (vgl. bspw. die Wortwahl in BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).Welche Zwecke gemeint seien, bestimme das Gesetz mit dem Begriff des Versuchs (GRUR 1996, 109, 112).
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).
Für seine erfinderische Leistung gebührt dem Erfinder ein angemessener Lohn, den die Rechtsordnung in Form eines ausschließlichen Nutzungsrechts gewährt (BGH GRUR 1996, 109, 114 - Klinische Versuche).
Vor diesem Hintergrund soll mit der Regelung in § 11 PatG ein billiger Ausgleich zwischen den Interessen des Patentinhabers und denen der Allgemeinheit gefunden werden, indem die ihrem typischen Zuschnitt nach nicht-gewerblichen Handlungen (Nr. 1 bis 3) und bestimmte Bereiche des Güter- und Personenverkehrs (Nr. 4 bis 6) von den Wirkungen des Patents ausgenommen werden (BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).
Durch dieses abgestimmte Verfahren sollte bereits in diesem Stadium ein möglichst einheitliches Verständnis des Übereinkommens sichergestellt sein (BGH GRUR 1996, 109, 114).
Die Auslegung vergleichbarer Vorschriften durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des GPÜ bietet ebenfalls keine Anhaltspunkte für einen Anwendungsbereich von § 11 Nr. 2 PatG, der über Bereitstellungshandlungen Dritter, die selbst als (Mit-)Veranstalter von Studien und Versuchen angesehen werden können, hinaus ginge (…Court of Appeal GRUR Int 1987, 108 - "Touchdown"; vgl. zu weiteren Fällen des niederländischen Hoge Raad: BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche).
- BGH, 17.04.1997 - X ZR 68/94
"Klinische Versuche II"; Zulässigkeit von klinischen Versuchen
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
Für die Annahme eines eigenen Versuchszwecks kommt es vielmehr darauf an, ob der Dritte über das wirtschaftliche Interesse an der Belieferung des Abnehmers hinaus ein eigenes Interesse an der Durchführung der Versuche hat, etwa weil er selbst Erkenntnisse über den Gegenstand der Erfindung gewinnen, Wirkungen des Stoffes oder neue, bisher unbekannte Anwendungsmöglichkeiten erkunden oder die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Stoffen mit dem Ziel, eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu erhalten, prüfen möchte (vgl. zum Umfang der Freistellung BGH GRUR 1996, 109, 113 - Klinische Versuche; NJW 1997, 3092 - Klinische Versuche II).Mit diesem Zweck des Patentschutzes wäre nicht zu vereinbaren, wenn Versuchshandlungen unzulässig wären, die zwar der Forschung und Fortentwicklung der Technik dienen, die aber zugleich auch oder überwiegend mit der Motivation unternommen werden, die Ergebnisse der Erprobungen zur Vorbereitung einer gewerblichen Verwertung zu nutzen (BGH NJW 1997, 3092, 3095 - Klinische Versuche II).
- BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78
Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt, zu dessen Beurteilung allerdings auch das Verhalten der Beklagten nach Klageerhebung herangezogen werden kann (BGH NJW 1979, 2040, 2041). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 282/10
Geht eine nationale Vorschrift auf eine europäische Richtlinie zurück, sind die nationalen Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des EuGH aufgrund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, zur Durchführung einer europäischen Richtlinie erlassene Gesetze unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (vgl. BGH NJW 2002, 1881, 1882 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 58/13
Bauteilbestückungsmaschine
Die Kammer (Urteile vom 19. September 2013, Az. 4c O 14/13 und 4c O 15/13; im Ergebnis ebenso LG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juli 2012, Az. 4a O 282/10; ebenso LG Mannheim, … - LG Düsseldorf, 10.09.2019 - 4b O 51/18
WC-Sitzgelenk II
Denn nach diesem Vortrag ist weder ausgeschlossen, dass zwingend keine gewerblichen Abnehmer in den Einzelhandelsmärkten einkaufen, noch, dass gewerbliche Abnehmer die angegriffenen Ausführungsformen zwar nicht weiterverkaufen, aber erwerben, um sie selbst ausschließlich zu nutzen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 26. Juli 2012, Az.: 4a O 282/10; Urteil vom 22. September 2016, Az.: 4c O 58/13).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Beton-Verankerung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10
Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten auf den Einwand der widerrechtlichen Entnahme, den sie im vorliegenden Verletzungsstreit dem Grunde nach geltend machen können (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweissbrennerreinigung; Schulte/Kühnen, PatG, 8.Aufl., § 8 Rz.29).Die Beweislast hierfür tragen die Beklagten (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweissbrennerreinigung; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7.Aufl., § 8 Rz.36).
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10
Ausreichend ist es, wenn sich das Gericht in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügt, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 1993, 935, 937). - BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10
Ein Mittel ist dann objektiv geeignet, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, wenn bei seinem Einsatz zusammen mit anderen Mitteln eine unmittelbare wortsinngemäße Patentverletzung möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug). - OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10
An den Nachweis eines Vorbenutzungsrechts sind strenge Anforderungen zu stellen, da erfahrungsgemäß nach Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2007, I-2 U 65/05 Rn.85, zitiert nach juris).