Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Türscharnier
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
- LG Hamburg, 26.07.2016 - 312 O 4/16
- LG Hamburg, 26.07.2016 - 416 HKO 26/16
- LG Hamburg, 08.09.2016 - 416 HKO 26/16
- LG Hamburg, 27.06.2017 - 312 O 4/16
- OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16
- OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17
- OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
Koksofentür
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
Dies gilt auch, soweit sich die jeweiligen Bezugsziffern auch im Patentanspruch finden, denn Bezugsziffern im Patentanspruch schränken den Schutz nicht auf das Ausführungsbeispiel ein (vgl. BGH, GRUR 2006, 316 - Koksofentür;… Mes, Patentgesetz, 3. Auflage, § 14 Rz. 32;… Benkard/Scharen, Patentgesetz, 10. Auflage, § 14 Rz. 16). - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
Die Ausführungsbeispiele stellen jedoch lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BIPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 2784 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist.
- OLG Düsseldorf, 14.10.2010 - 2 U 42/09
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
Soweit ihre nicht gewerblichen Abnehmer und bloßen Angebotsempfänger hiervon betroffen sind, ist der Beklagten im Hinblick auf ihre Rechnungslegungspflicht in Bezug auf ihre nicht gewerblichen Abnehmer und Angebotsempfänger ein Wirtschaftsprüfervorbehalt einzuräumen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2010, Az.: I-2 U 42/09). - BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11
Steckverbindung
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
Die Ausführungsbeispiele stellen jedoch lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung). - BPatG, 14.01.2016 - 7 Ni 77/14
Anspruch auf Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents über ein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 4a O 33/14
hilfsweise: den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Beklagten eingereichte Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht (Az. 7 Ni 77/14 (EP)) auszusetzen.
- LG Hamburg, 26.07.2016 - 416 HKO 26/16
Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Äußerungen in einem an Kunden gerichteten …
b) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) hindere P. daran, das Gelenkband F. (Artikel Nr. ...) herzustellen und es von Deutschland aus zu vertreiben und ordne ferner verbindlich an, diese Gelenkbänder, die sich im Besitz Dritter befinden, zurückzurufen sowie sämtliche Informationen über Vertriebskanäle und Kunden an A. A. oder einen Wirtschaftsprüfer herauszugeben, wenn und solange das genannte Urteil nicht entweder vollstreckt worden oder rechtskräftig geworden ist;.c) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) ordne an, sämtliche Informationen über Vertriebskanäle und Kunden seien an die Beklagte oder einen Wirtschaftsprüfer herauszugeben, wenn sich der Auskunftstenor des Urteils nur auf die Auskunftspflicht in Bezug auf das Gelenkband F. (Artikel-Nr. 8182 ZN5) bezieht,.
b) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) hindere P. daran, das Gelenkband F. (Artikel Nr. ...) herzustellen und es von Deutschland aus zu vertreiben und ordne ferner verbindlich an, diese Gelenkbänder, die sich im Besitz Dritter befinden, zurückzurufen sowie sämtliche Informationen über Vertriebskanäle und Kunden an A. A. oder einen Wirtschaftsprüfer herauszugeben, wenn und solange das betreffende Urteil nicht entweder vollstreckt worden oder rechtskräftig geworden ist;.
c) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) ordne an, sämtliche Informationen über Vertriebskanäle und Kunden an die Antragsgegnerin oder einen Wirtschaftsprüfer herauszugeben, wenn sich der Auskunftstenor des Urteils nur auf die Auskunftsplicht in Bezug auf das Gelenkband F. (Artikel-Nr. ...) bezieht,.
- OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15 Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.04.2015, Az. 4a O 33/14, abgeändert.
Die Beklagte beantragt im Übrigen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14.04.2015, Az. 4a O 33/14 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16
Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe …
b) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) hindere P. daran, das Gelenkband FA.c) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2015 (4a O 33/14) ordne an, sämtliche Informationen über Vertriebskanäle und Kunden an die Antragsgegnerin oder einen Wirtschaftsprüfer herauszugeben, wenn sich der Auskunftstenor des Urteils nur auf die Auskunftsplicht in Bezug auf das Gelenkband FA.