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   BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84   

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BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84 (https://dejure.org/1986,19382)
BSG, Entscheidung vom 03.04.1986 - 4a RJ 19/84 (https://dejure.org/1986,19382)
BSG, Entscheidung vom 03. April 1986 - 4a RJ 19/84 (https://dejure.org/1986,19382)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 32/82
    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
    Höhergruppierungen aus sozialen Gründen fänden sich nicht nur im Beamtenrecht, sondern auch im Tarifvertrag der Arbeiter der Deutschen Bundespost (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. November 1982 1 RJ 32/82); die -.
  • BSG, 29.10.1985 - 5b/1 RJ 14/84
    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
    5b/1 RJ 14/84 S 6, 7).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst -

    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
    Hiernach und wegen der sonst ungerechtfertigten Privilegierung des öffentlichen Dienstes könne den Urteilen des BSG vom 24. Juni 1983 - 5b RJ 7u182 - und vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 -" in denen in Lohngruppe IV eingestufte Postzusteller den Facharbeitern zugeordnet und schwere physische Arbeitsbedingungen als Qualitätsm rkmale gewertet worden seien, nicht gefolgt werden.
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Wie den Ausführungen im Berufungsurteil zu entnehmen ist, verfügte er nämlich nicht in voller Breite, sondern nur in einzelnen Teilbereichen über die insoweit zu erwartenden praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 33/84 - Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 - Urteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 13/91 -).

    Bezüglich der aus der tarifvertraglichen Einordnung von Briefzustellern zu ziehenden Schlüsse sind in der Vergangenheit - auf der Grundlage entsprechender tatrichterlicher Feststellungen - von den einzelnen Rentensenaten des BSG allerdings zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten worden (vgl einerseits BSG, Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 - andererseits BSG, Urteil vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 12/88 -, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 33/90 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen einer Tätigkeit als sog Beamtendiensttuer (zB Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Gewissenhaftigkeit) sowie deren hohe tarifvertragliche Einstufung hat das BSG jedenfalls auch eine Eingruppierung in den oberen Bereich der angelernten Arbeiter erwogen (vgl zB BSGE 59, 201, 205 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 73/83 -, Umdr S 13; Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 -, Umdr S 17; Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 25/92 -, Umdr S 13).

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Gerade bezüglich der aus der tarifvertraglichen Einordnung von Briefzustellern und anderen Postarbeitern zu ziehenden Schlüsse sind in der Vergangenheit - auf der Grundlage entsprechender tatrichterlicher Feststellungen - von den einzelnen Rentensenaten des BSG zum Teil unterschiedliche Auffassungen vertreten worden (vgl einerseits BSG, Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84; andererseits BSG, Urteil vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 12/88; Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 33/90; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86

    Dauer der Ausbildung - Umfang der Ausbildung - Qualität des bisherigen Berufs

    Daraus folgt: Die - vom Gesetz nicht erwähnte - tarifliche Einstufung kann keines der in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO genannten Tatbestandsmerkmale ersetzen; noch weniger kann sie als wichtiger eingeschätzt werden (vgl Urteil des Senats vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Es kritisiert diese Auffassung, indem es im Anschluß an eine Auskunft der Oberpostdirektion Stuttgart (zitiert im Urteil des BSG vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 - S 11 des Abdrucks) die Auffassung vertritt, Zuverlässigkeit und Verantwortung, insbesondere auch bei Geld- und Wertsendungen, seien eher für angelernte Arbeiter typisch.
  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 12/88

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Lohngruppe II - Postzustellerin -

    Einer Vorlage an den Großen Senat gemäß § 42 SGG im Hinblick auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 - bedarf es nicht.
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 46/85

    Senate des BSG - Divergierende Auffassungen - Zulassung der Revision - Bedeutung

    Daraufhin hat der Na Senat am 3. April 1986 den Rechtsstreit in Sachen 4a RJ 19/84 entschieden und in diesem Urteil folgendes ausgeführt: Den vom erkennenden Senat aufgezeigten Gesichtspunkt, die Dienstlei- stungsfachkraft im Postbetrieb sei nun als Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren staatlich anerkannt, halte er für so wesentlich, "daß er mit seiner anderen rechtlichen Beurteilungsgrundlage in keiner Rechtfrage von Urteilen des 5b Senats (vgl SozR 2200 % 12A6 Nrn 123, 122, 111) mehr abweicht und daher auch nicht den Großen Senat des BSG anzurufen braucht".
  • BSG, 07.10.1987 - 4a BJ 167/87
    Damit ist der nicht als Dienstleistungsfachkraft geprüfte Briefzusteller nur angelernter Arbeiter im oberen Bereich dieser Gruppe (vgl BSG vom 3.4.1986 - 4a RJ 19/84).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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