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   BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84   

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BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84 (https://dejure.org/1985,371)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1985 - 4a RJ 51/84 (https://dejure.org/1985,371)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 (https://dejure.org/1985,371)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 201
  • NZA 1986, 694
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Vielmehr verlangt das Gesetz von dem Versicherten, daß er, immer bezogen auf seinen "bisherigen Beruf", einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden gibt (BSGE 41, 129, 131).

    "Zugemutet werden" i.S. von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, d.h. nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z.B. BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR § 1246 Nrn. 27, 29 und ständige Rechtsprechung).

    Denn die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO genannte, eine Berufstätigkeit positiv charakterisierende "Berufsausbildung" kennzeichnet grundsätzlich nur den Weg, auf dem der Versicherte in der Regel zu einem qualifizierten Beruf gelangt (vgl. dazu BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

    Denn auch die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner berücksichtigen bei der tariflichen Einstufung - wie das BSG bei der Feststellung des Vierstufen-Schemas - die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Anforderungen und Merkmale (vgl. BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Darüber steht die - zahlenmäßig kleine - Gruppe mit dem Leitberuf des Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion, dem der besonders qualifizierte Facharbeiter gleichzubehandeln ist ("Vierstufen-Schema", vgl. z.B. BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27, 29, 51, 85, 86 und 95 sowie in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa SozR 2200 § 1246 Nr. 126).

    Hiernach kann z.B. ein Versicherter, der nach seinem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters fällt, auf Tätigkeiten in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten (sonstiger Ausbildungsberuf) verwiesen werden, nicht aber auf die Gruppe mit dem Leitberuf des Ungelernten (BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 und 21 und fortan in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 mit zahlreichen Nachweisen).

    Für eine Verweisung solcher relativ hoch angesiedelter Versicherter scheiden mithin ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Werts als nicht mehr zumutbar aus (vgl. SozR Nr. 32 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 16 zu § 46 RKG; BSGE 43, 243, 246 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; a.a.O. Nr. 109).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Hiernach kann z.B. ein Versicherter, der nach seinem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters fällt, auf Tätigkeiten in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten (sonstiger Ausbildungsberuf) verwiesen werden, nicht aber auf die Gruppe mit dem Leitberuf des Ungelernten (BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 und 21 und fortan in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 mit zahlreichen Nachweisen).

    In sie fallen Versicherte, deren Qualifikation bereits durch eine betriebliche Ausbildung von nur 3 Monaten (vgl. z.B. SozR Nr. 40 zu § 45 RKG; SozR Nr. 54 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 33 und Nr. 101), aber auch durch einen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung "bis zu 2 Jahren" gekennzeichnet werden (vgl. dazu aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG z.B. BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; SozR a.a.O. Nr. 109 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 111/83 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 90/81
    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    "Bisheriger Beruf" des Klägers i.S. von § 1246 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sei dessen letzte versicherungspflichtige, in Lohngruppe IV LTV eingestuft gewesene Tätigkeit als Hilfszugschaffner, deren Wert der eines Facharbeiters entsprochen habe (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts -PSG- vom 15. Juli 1982 - 5b RJ 90/81).

    Auch die Entscheidung des 5. Senats des BSG vom 15. Juli 1982 (5b RJ 90/81) beanwortet die Frage der Einstufung des Hilfszugschaffners nicht abschließend.

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    "Zugemutet werden" i.S. von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, d.h. nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z.B. BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR § 1246 Nrn. 27, 29 und ständige Rechtsprechung).

    Denn die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO genannte, eine Berufstätigkeit positiv charakterisierende "Berufsausbildung" kennzeichnet grundsätzlich nur den Weg, auf dem der Versicherte in der Regel zu einem qualifizierten Beruf gelangt (vgl. dazu BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Denn die in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO genannte, eine Berufstätigkeit positiv charakterisierende "Berufsausbildung" kennzeichnet grundsätzlich nur den Weg, auf dem der Versicherte in der Regel zu einem qualifizierten Beruf gelangt (vgl. dazu BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

    Denn auch die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner berücksichtigen bei der tariflichen Einstufung - wie das BSG bei der Feststellung des Vierstufen-Schemas - die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Anforderungen und Merkmale (vgl. BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Darüber steht die - zahlenmäßig kleine - Gruppe mit dem Leitberuf des Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion, dem der besonders qualifizierte Facharbeiter gleichzubehandeln ist ("Vierstufen-Schema", vgl. z.B. BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27, 29, 51, 85, 86 und 95 sowie in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Damit ist den Versicherungsträgern und Gerichten bei der auf tatsächlichem Gebiet liegenden Ermittlung des qualitativen Werts des bisherigen Berufs ein wertvolles Hilfsmittel an die Hand gegeben (vgl. hierzu auch Burger in Hundert Jahre sozialgerichtliche Rechtsprechung, Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes, Band XXVI S. 93, 96 f mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum und die Entscheidung des BSG vom 11. Juli 1985 - 5b RJ 88/84).
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 111/83
    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    In sie fallen Versicherte, deren Qualifikation bereits durch eine betriebliche Ausbildung von nur 3 Monaten (vgl. z.B. SozR Nr. 40 zu § 45 RKG; SozR Nr. 54 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 33 und Nr. 101), aber auch durch einen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung "bis zu 2 Jahren" gekennzeichnet werden (vgl. dazu aus der jüngeren Rechtsprechung des BSG z.B. BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; SozR a.a.O. Nr. 109 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. April 1984 - 4 RJ 111/83 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
    Dabei ist von Bedeutung, daß die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten eine "inhomogene und vielschichtige Berufsgruppe" (BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 109 S. 347) darstellt.
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 27/77

    Metzger - Verweisbarkeit - Verkaufsmetzger - Maschinist

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Von der pauschalen Verweisung generell ausgenommen ist der "obere Bereich" der letztgenannten Gruppe: Da Versicherte dieser Obergruppe, insbesondere Versicherte mit einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von längstens zwei Jahren Dauer, im Rahmen der Berufsunfähigkeit (BU) nur auf solche ungelernten Tätigkeiten verwiesen werden dürfen, die sich durch Qualitätsmerkmale wie das Erfordernis einer Einweisung oder Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen, wird die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit gefordert (BSGE 59, 201, 206 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; SozR 2200 § 1246 Nrn 140, 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Danach werden die Arbeiterberufe nach ihrer Leistungsqualität in hierarchisch geordnete Gruppen untergliedert, die durch Leitberufe beschrieben werden (BSG, Urteil v. 28.11.19885, 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Zum anderen geht die Rechtsprechung des 13. und 5. Senats des BSG davon aus, daß die abstrakte - "tarifvertragliche" - Einstufung einer bestimmten Tätigkeit in das Lohngruppengefüge eines nach Qualitätsmerkmalen geordneten Tarifvertrages in der Regel auch den qualitativen Rang dieser der Tätigkeit widerspiegelt (vgl zB BSG Urteile vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132, vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 1. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R - nicht veröffentlicht, jeweils mwN).
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