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   BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 71/84   

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https://dejure.org/1985,20294
BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 71/84 (https://dejure.org/1985,20294)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1985 - 4a RJ 71/84 (https://dejure.org/1985,20294)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1985 - 4a RJ 71/84 (https://dejure.org/1985,20294)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Auszug aus BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 71/84
    aus vor Bundesrepublik haben, nur begemessen schränkt am Grundgesetz werden dürfen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26.1980 Februar - 1 BvR 195/77 in.
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Schon in diesem Zusammenhang bedeutet (jedenfalls aus der bundesrechtlichen Sicht des Staatsvertrages) die von der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland übernommene Verpflichtung, ihr Rentenrecht zum Schutz bei Alter, Invalidität und Tod an das Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen (was diese angesichts der Bankrottlage der DDR im wesentlichen finanzieren mußte) und dabei ihre bisherigen zusätzlichen Sicherungssysteme in die (neue) Rentenversicherung zu "überführen", gerade nicht die Verpflichtung oder Befugnis der DDR zur "Fortführung" bisheriger zusätzlicher Rechte, Ansprüche oder Anwartschaften als eigenständige Rechtspositionen neben dem oder in Ergänzung zum neuen Rentenversicherungsrecht, sondern eine Ersetzung nach den Gegebenheiten des Systems, in das zu überführen war (vgl schon zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen Senatsurteil vom 28. November 1985, 4a RJ 71/84 in: VdKMitt 1986, Nr. 4, S 36; BVerfGE 15, 126, 134 zur "Überleitung" als Beförderung von einem alten in einen neuen Rechtszustand).
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

    Bei einer Wiederheirat in Polen nach Inkrafttreten des Abkommens sei daher die Gewährung einer Wiederauflebensrente ausgeschlossen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 5; SozR 2200 § 1317 Nr. 5; Urteil vom 26. November 1985 - 4a RJ 71/84, VDK Mitt 1986 Nr. 4, 36 f; Urteil vom 7. Juni 1988 - 5/5a RKn 22/87, Kompass 1988, 447).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2006 - L 3 RJ 72/04

    Anwendbarkeit des SozSichAbk POL - Hinterbliebenenrente - Eingliederungsprinzip -

    Diese von dem Grundsatz, dass für die Zahlung von Rentenleistungen der Versicherungsträger desjenigen Staates zuständig ist, in dessen Bereich der Berechtigte seinen Wohnsitz hat (Eingliederungsprinzip), geprägten Regelungen, die von anderen zwischen- und überstaatlichen Bestimmungen abweichen, beispielsweise von Artikel 46 EWG-Verordnung 1408/71, der vorsieht, dass jeder Vertragsstaat aus den von ihm zurückgelegten Versicherungszeiten Leistungen entsprechend seinem Anteil erbringt, hält nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand   (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 1985 - 4 a RJ 71/84 -).
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