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   BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84   

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https://dejure.org/1986,14449
BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84 (https://dejure.org/1986,14449)
BSG, Entscheidung vom 03.04.1986 - 4a RJ 81/84 (https://dejure.org/1986,14449)
BSG, Entscheidung vom 03. April 1986 - 4a RJ 81/84 (https://dejure.org/1986,14449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung eines Kinderzuschusses - Wesentliche Änderung - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Grobe Fahrlässigkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 84/80

    Rechtsgrundlage; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Abänderung eines

    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84
    Die erstgenannte Vorschrift nimmt diejenigen bindend gewordenen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakte von der Aufhebung nach 55 44 bis 49 SGB 10 aus, die auch nach % 1744 der Reichsversicherungsordnung (EVO) in der vor dem 1. Januar 1981 geltenden Fassung nicht hätten aufgehoben werden dürfen (BSGE 53, 235, 237f : SozR 1300 % 48 Nr. 2; Großer Senat BSGE 5ü, 223, 228f : SozR 1300 EUR 44 Nr. 3; BSGE 58, 49, 50 : SozR 1300 % ü5 Nr. 15; s auch Dörr in DAngVers 1982, 237, 278, 332).

    So war die Aufhebung eines Leistungsbescheids bzw die Neufeststellung einer Leistung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse, wie sie vorliegend streitig ist, schon damals aufgrund eines allgemeinen, in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens zulässig (BSGE 34, 221, 22" : SozR Nr. 33 zu % 1291 RVG; SozR 1300 5 48 Nr. 1; BSGE 53, 235, 237f : SOZR 1300 EUR "8 Nr. 2).

  • BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 350/71

    Entzug einer Rente - Witwenrente - Erwerb eines anrechenbaren Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84
    So war die Aufhebung eines Leistungsbescheids bzw die Neufeststellung einer Leistung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse, wie sie vorliegend streitig ist, schon damals aufgrund eines allgemeinen, in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens zulässig (BSGE 34, 221, 22" : SozR Nr. 33 zu % 1291 RVG; SozR 1300 5 48 Nr. 1; BSGE 53, 235, 237f : SOZR 1300 EUR "8 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84
    Danach ist im übrigen nicht nur die Rechtmäßigkeit einer nach dem 31. Dezember 1980 erfolgten Aufhebung einer auch schon vor dem 1. Januar 1981 bestandskräftig gewordenen Leistungsbewilligung nach neuem Recht zu beurteilen, sondern auch die unter Bezug hierauf erlassene Rückforderung (vgl hierzu BSG SozR 2200 % 1301 Nr. 14; SozR 1200 % 31 Nr. 1 S 7; Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 in SozSich 1985, 29; s auch BSG Großer Senat in BSGE 54, 223, 228 f SozR :.
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 46/84
    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84
    Danach ist im übrigen nicht nur die Rechtmäßigkeit einer nach dem 31. Dezember 1980 erfolgten Aufhebung einer auch schon vor dem 1. Januar 1981 bestandskräftig gewordenen Leistungsbewilligung nach neuem Recht zu beurteilen, sondern auch die unter Bezug hierauf erlassene Rückforderung (vgl hierzu BSG SozR 2200 % 1301 Nr. 14; SozR 1200 % 31 Nr. 1 S 7; Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 in SozSich 1985, 29; s auch BSG Großer Senat in BSGE 54, 223, 228 f SozR :.
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 81/84
    Die erstgenannte Vorschrift nimmt diejenigen bindend gewordenen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakte von der Aufhebung nach 55 44 bis 49 SGB 10 aus, die auch nach % 1744 der Reichsversicherungsordnung (EVO) in der vor dem 1. Januar 1981 geltenden Fassung nicht hätten aufgehoben werden dürfen (BSGE 53, 235, 237f : SozR 1300 % 48 Nr. 2; Großer Senat BSGE 5ü, 223, 228f : SozR 1300 EUR 44 Nr. 3; BSGE 58, 49, 50 : SozR 1300 % ü5 Nr. 15; s auch Dörr in DAngVers 1982, 237, 278, 332).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auch der Wegfall eines Rechts ("Anspruchs") kraft Gesetzes macht nämlich trotz hiergegen aus dogmatischen Gesichtspunkten möglicherweise zu erhebenden Bedenken die Aufhebung der (eigentlich iS von § 39 Abs. 2 SGB X) erledigten Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs. 2 Nr. 4 SGB X erforderlich (vgl Urteile des Senats vom 20. Februar 1986 - 4a RJ 93/84 - SozSich 1986, 192 = DRV 1986, 638 und vom 3. April 1986 - 4a RJ 81/84 - HV-INFO 1986, 835 = FEVS 37, 128).
  • LSG Niedersachsen, 10.07.1987 - 1 An 41/87

    Rückwirkende Aufhebung einer Kinderzuschussbewilligung; Aufhebung eines

    Der Kläger bezieht sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 1986 - Az.: 4a RJ 81/84 - und das zugrunde liegende Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 18. Juli 1984 - Az.: L 1 J 26/84 -, die er beide in Kopie vorlegt, und beantragt nach seinem Vorbringen,.

    Das Erreichen eines bestimmten - rentenrechtlich relevanten - Lebensalters stellt sich als wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 S 1 SGB 10 dar (Urteile des BSG in "Sozialrecht" - SozR - 1300 § 48 Nr. 13 und 17; ebenso in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 03.04.1986 - Az.: 4a RJ 81/84 - ).

  • BSG, 26.10.1989 - 4 RA 90/88
    Danach ist im übrigen nicht nur die Rechtmäßigkeit einer nach dem 31. Dezember 1980 erfolgten Aufhebung einer auch schon vor dem 1. Januar 1981 bestandskräftig gewordenen Leistungsbewilligung nach neuem Recht zu beurteilen, sondern - was hier allein infrage steht - auch die unter Bezug auf das neue Recht erlassene Rückforderung nach § 50 SGB 10 (BSG-Urteil vom 3. April 1986 - 4a RJ 81/84, besprochen von Tannen in DRV 1986, 638 ff; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 14; SozR 1200 § 31 Nr. 1 S 7; BSG SozSich 1985, 29; vgl auch BSG, Großer Senat, in BSGE 54, 223, 228 f = SozR 1300 § 44 Nr. 3).
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 38/86

    Kostenneutralität - Rentenbewilligung - Versorgungsausgleich - Rückwirkende

    93/84 1986, 638 und vom 3. April 1986 4a RJ 81/84.
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