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LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Fassung für Zweistiftlampen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98
Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Nach allgemeiner Ansicht wandelt sich der Befreiungsanspruch aber auch ohne eine Fristsetzung nach § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schuldner die Freistellung als Ersatzleistung ernsthaft und endgültig verweigert, da die Fristsetzung dann nur noch eine überflüssige Förmelei wäre (BGH 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1999, 1542; BGH NJW-RR 1996, 700;… Oetker, in: MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 250 Rn. 7 m.w.N.). - BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04
Melanie
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
In jedem Fall muss sich auch ein Handelsunternehmen zumindest vergewissern, dass die Schutzrechtslage verlässlich geprüft wurde (BGH GRUR 2006, 575 - Melanie;… Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 399, vgl. auch OLG Düsseldorf, InstGE 6, 152 - Permanentmagnet für Handys). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94
Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Nach allgemeiner Ansicht wandelt sich der Befreiungsanspruch aber auch ohne eine Fristsetzung nach § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Schuldner die Freistellung als Ersatzleistung ernsthaft und endgültig verweigert, da die Fristsetzung dann nur noch eine überflüssige Förmelei wäre (BGH 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1999, 1542; BGH NJW-RR 1996, 700;… Oetker, in: MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 250 Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82
Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung). - BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Dabei hat die Klägerin Auskunft zu den Kosten zu Recht erst ab dem 09.03.2000 verlangt, denn für den Entschädigungsanspruch können Auskünfte zu den Kosten und der Gewinnsituation des Patentverletzers nicht verlangt werden (BGH GRUR 1989, 411 - Offenend-Spinnmaschine). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Zu der begehrten Belegvorlage ist die Beklagte gemäß § 140b PatG verpflichtet (BGH GRUR 2002, 709 - Herstellungsnummer III; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 249 - Faltenbalg). - BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92
"Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung "Klinische Versuche" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1996, 109). - LG Düsseldorf, 23.11.2004 - 4b O 360/04
Irreführende Abmahnung
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.08.2009 - 4b O 153/08
Eine solche Leistungsverweigerung kann in der Stellung eines vollumfänglichen Klageabweisungsantrages liegen (BGH NJW 2004, 1868, 1869; BGH NJW 1984, 1460; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2004, Az. 4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung).
- LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 220/10
Fassung für Zweistiftlampen II
Die Kammer hatte in einem vorangegangenen Verfahren (Az.: 4b O 153/08) festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für in der Zeit vom 14.11.1998 bis zum 08.03.2000 begangenen Verletzungshandlungen eine angemessene Entschädigung zu zahlen, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Verletzungshandlungen seit dem 09.03.2000 entstanden ist und noch entstehen wird und entsprechend Rechnung zu legen (Urteil vom 27.08.2009, Anlage K3).Wie die Kammer am 27.08.2009 (Az. 4b O 153/08) rechtskräftig durch Urteil entschieden hat, steht der Klägerin gegen die Beklagte dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Klagepatents zu, da die Beklagte Leuchten vertrieben hat, deren Lampenfassungen wortsinngemäß von der technischen Lehre des Klagepatents Gebrauch machen.