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   LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08   

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LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08 (https://dejure.org/2009,28029)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2009 - 4b O 210/08 (https://dejure.org/2009,28029)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 4b O 210/08 (https://dejure.org/2009,28029)
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  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Hiernach betrachtet der Fachmann nach der gebotenen funktionsorientierten Auslegung, also der Deutung der Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs in einer Weise, die angesichts der ihnen nach der offenbarten Erfindung zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 599, 601 - Staubsaugerfilter), eine Ausgestaltung des Steckers als patentgemäß, bei der sich die Schraubbewegung der Abdeckhülse deswegen nicht auf den Bereich überträgt, welcher mit dem Außenringkontakt in Berührung kommt, weil dieser ringförmige Bereich einerseits drehbar an der Abdeckhülse gelagert ist und sich andererseits relativ zum Außenringkontakt nicht in Umfangsrichtung bewegt.
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Da sie aber im Übrigen gemäß dem Wortsinn ausgestaltet ist, würde es sich bei ihr um eine verschlechterte Ausführungsform handeln, die vom Schutzbereich des Klagepatents gleichwohl umfasst ist (BGH GRUR 1991, 436, 441f. - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Vielmehr müssen die Begriffe anhand der Patentschrift selber ausgelegt werden, die in diesem Sinne gleichsam ihr eigenes Lexikon bildet (vgl. etwa BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGHZ 149, 156 - Schneidmesser I).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Die genaue Schadenshöhe ist erst mit Erhebung eines bezifferten Klageantrags darzulegen (BGH GRUR 1996, 109 - klinische Versuche I; GRUR 1980, 841 - Tobultamid; GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Die genaue Schadenshöhe ist erst mit Erhebung eines bezifferten Klageantrags darzulegen (BGH GRUR 1996, 109 - klinische Versuche I; GRUR 1980, 841 - Tobultamid; GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Da sie aber im Übrigen gemäß dem Wortsinn ausgestaltet ist, würde es sich bei ihr um eine verschlechterte Ausführungsform handeln, die vom Schutzbereich des Klagepatents gleichwohl umfasst ist (BGH GRUR 1991, 436, 441f. - Befestigungsvorrichtung II; BGH GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Die genaue Schadenshöhe ist erst mit Erhebung eines bezifferten Klageantrags darzulegen (BGH GRUR 1996, 109 - klinische Versuche I; GRUR 1980, 841 - Tobultamid; GRUR 1960, 423, 426 - Kreuzbodenventilsäcke).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2 U 71/98

    Auslegung eines zum Oberbegriff eines Patentanspruchs gehörenden Merkmals

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Hiernach betrachtet der Fachmann nach der gebotenen funktionsorientierten Auslegung, also der Deutung der Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs in einer Weise, die angesichts der ihnen nach der offenbarten Erfindung zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 599, 601 - Staubsaugerfilter), eine Ausgestaltung des Steckers als patentgemäß, bei der sich die Schraubbewegung der Abdeckhülse deswegen nicht auf den Bereich überträgt, welcher mit dem Außenringkontakt in Berührung kommt, weil dieser ringförmige Bereich einerseits drehbar an der Abdeckhülse gelagert ist und sich andererseits relativ zum Außenringkontakt nicht in Umfangsrichtung bewegt.
  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 4b O 210/08
    Nach Auffassung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).
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