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   LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08   

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LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08 (https://dejure.org/2011,81482)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2011 - 4b O 215/08 (https://dejure.org/2011,81482)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 4b O 215/08 (https://dejure.org/2011,81482)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Beide Klägerinnen können ihren Unterlassungsanspruch - und ebenso die weiteren, unter 2) bis 4) erörterten Ansprüche - auch gemeinsam geltend machen; ein Nebeneinander ist möglich (BGH, GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone).

    Danach kann ein Schutzrechtsinhaber einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).

    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; Kraßer, a.a.O., 5. Aufl., S. 895; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).

    Sie kann den Ersatz ihres eigenen Schadens verlangen (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14), allerdings erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Klagepatent an sie lizensiert wurde.

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 187/09

    Escherichia

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Gegenüber einer Abnehmerin der Beklagten, der D AG in Hamburg, hat die Kammer mit Urteil vom 03. November 2009 (Aktenzeichen 4b O 187/09) die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf sowie Feststellung der Schadensersatzverpflichtung im Wesentlichen zugesprochen.

    In den Niederlanden wurde Anfang 2006 von den Klägerinnen ein Besichtigungsverfahren eingeleitet, welches von der D AG (Partei des abgetrennten Verfahrens 4b O 187/09) in die Niederlande geliefertes Lysin betraf, das von den Beklagten hergestellt und vertrieben worden war.

    Auch insoweit sind beide Klägerinnen, insbesondere die Klägerin zu 1) aktiv legitimiert, wie die Kammer in dem Parallelverfahren 4b O 187/09 bzw. das OLG Düsseldorf - I-2 U 148/09 - festgestellt hat.

  • BPatG, 16.09.2009 - 3 Ni 22/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Das Bundespatentgericht hat die gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage (3 Ni 22/08(EU)) mit Urteil vom 16. September 2009 abgewiesen.

    In dem gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsverfahren (3 Ni 22/08 (EU)) hat das Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage mit Urteil vom 16.09.2009 (Anlage B 5) abgewiesen und das Klagepatent in vollem Umfang aufrechterhalten.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Das OLG Düsseldorf hat die hiergegen gerichtete Berufung sowie die Anschlussberufung der Klägerin zu 2) mit Urteil vom 28. April 2011 (Aktenzeichen I- 2 U 148/09) ganz überwiegend zurückgewiesen.

    Auch insoweit sind beide Klägerinnen, insbesondere die Klägerin zu 1) aktiv legitimiert, wie die Kammer in dem Parallelverfahren 4b O 187/09 bzw. das OLG Düsseldorf - I-2 U 148/09 - festgestellt hat.

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Danach kann ein Schutzrechtsinhaber einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Unabhängig von der Frage, ob auch dann, wie die Klägerinnen meinen, in Anlehnung an die Entscheidung des BGH "Funkuhr" (GRUR 2002, 599) Auskunft über die Herstellung zu erteilen wäre, scheidet ein solcher Anspruch vorliegend aus, da die Klägerinnen im Rahmen der Schadensersatzfeststellung lediglich Schadensersatz wegen der im Antrag zu I.1.
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Ein hierauf beruhender Rückgang der Lizenzeinnahmen stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone; BGH, GRUR 2005, 935 - Vergleichsempfehlung II; Kraßer, a.a.O., 5. Aufl., S. 895; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Danach kann ein Schutzrechtsinhaber einen Verletzer auch neben einem ausschließlichen Lizenznehmer in Anspruch nehmen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht (BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone, BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage), die allerdings nicht hoch zu sein braucht (BGHZ 130, 205 = GRUR 1995, 744 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 109/58
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH, GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke I; BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08
    Ob und was für ein Schaden entstanden ist, bedarf keiner Klärung (BGH, GRUR 1960, 423 - Kreuzbodenventilsäcke I; BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I), wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens der Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheit zu erwarten ist (BGH, GRUR 1996, 109 - Klinische Versuche I; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03

    Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09

    Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • RG, 15.10.1912 - II 474/12

    Ist es zulässig, Treibriemen, die nach einem patentierten Verfahren "imprägniert"

  • RG, 01.07.1936 - I 241/35

    Wann liegt ein durch geschütztes Verfahren unmittelbar hergestelltes Erzeugnis

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben einE.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem - von den Klägerinnen in dem Parallelverfahren I-2 U 148/09 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) geltend gemachten - europäischen Patent 0 733 XYX mutiertes Gen enthält.

    (3)Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Senats in dem am heutigen Tag verkündeten Urteil in dem das europäische Patent 0 733 XYX betreffenden Parallelverfahren I- 2 U 2 99/11 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) verwiesen, wobei vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass die hier geltend gemachte Anspruchskombination nicht auf die Herstellung durch ein E.coli-Bakterium beschränkt ist, sondern - vorbehaltlich der Verwirklichung der übrigen Anspruchsmerkmale - den Einsatz eines beliebigen Mikroorganismus ausreichen lässt.

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 278/08

    Lysin III

    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben ein E.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem in dem Parallelverfahren 4b O 215/08 geltend gemachten europäischen Patent 0 733 XXX mutiertes Gen enthält.
  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 279/08

    Lysin IV

    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben ein E.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem in dem Parallelverfahren 4b O 215/08 geltend gemachten europäischen Patent 0 733 XXX mutiertes Gen enthält.
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