Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anschlussvorrichtung für einen Niederspannungsschalter mit Kunststoffgehäuse als europäisches Schutzpatent; Niederspannungs-Leistungsschalter mit einer Vorrichtung zum Anschluss an die Anschlussfahne eines elektrischen Schaltgerätes mit Isolierstoffgehäuse; Unterlassung ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Elektrisches Schaltgerät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
Begriffe in den Patentansprüchen sind demnach so zu deuten, wie der angesprochene Fachmann sie nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (BGH GRUR 2001, 232 - Brieflocher).Dies ergibt sich daraus, daß für die Ermittlung des Gegenstandes eines Anspruchs der technische Gesamtzusammenhang maßgeblich ist, den der Inhalt der Patentschrift dem Fachmann vermittelt (BGH GRUR 2001, 232; 1999, 909 - Spannschraube).
Diese funktionsorientierte Auslegung kommt jedenfalls dann zum Tragen, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs kein eindeutig feststehendes Verständnis erlaubt (BGH GRUR 2001, 232 [233]).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
Eine von den Patentansprüchen abweichende Ausführung stellt dann eine Benutzung der technischen Lehre des Klagepatents dar, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden kann (st. Rspr., BGH GRUR 2002, 511 [512] - Kunststoffrohrteil; 2002, 527 [529] - Custodiol II). - BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
Maßgeblich ist dann, welchen technischen Sinngehalt der Fachmann nicht nur den Merkmalen des Anspruchs im einzelnen, sondern vor allem in ihrer Gesamtheit entnimmt (BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
Eine von den Patentansprüchen abweichende Ausführung stellt dann eine Benutzung der technischen Lehre des Klagepatents dar, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden kann (st. Rspr., BGH GRUR 2002, 511 [512] - Kunststoffrohrteil; 2002, 527 [529] - Custodiol II). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.12.2005 - 4b O 238/05
Dies ergibt sich daraus, daß für die Ermittlung des Gegenstandes eines Anspruchs der technische Gesamtzusammenhang maßgeblich ist, den der Inhalt der Patentschrift dem Fachmann vermittelt (BGH GRUR 2001, 232; 1999, 909 - Spannschraube).
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 2/06
Verletzung des Patents eines Schaltgerätes mit Anschlussteilen zur Befestigung …
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2006 - gemeint ist der 1. Dezember 2005 - , Aktenzeichen 4b O 238/05, die Klage abzuweisen. - OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 3/06
Niederspannungsleistungsschalter, der aus mehreren Standardabschaltblöcken in …
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2006 - gemeint ist der 1. Dezember 2005 - , Aktenzeichen 4b O 238/05, die Klage abzuweisen;.