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   LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15   

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https://dejure.org/2015,37038
LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15 (https://dejure.org/2015,37038)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4b O 58/15 (https://dejure.org/2015,37038)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4b O 58/15 (https://dejure.org/2015,37038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters mit der Bezeichnung "WC-Reinigungskörbchen mit kugelförmigen WC-Steinen" als Neuheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Gebrauchsmusterschutz für WC-Steine

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebrauchsmusterschutz für kugelförmige WC-Steine und WC-Reinigungskörbchen mit kugelförmigen WC-Steinen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebrauchsmusterschutz für kugelförmige WC-Steine und WC-Reinigungskörbchen mit kugelförmigen WC-Steinen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Die Verfügungsbeklagte ist insoweit darlegungs- und beweisbelastet hinsichtlich der Umstände, nach denen Anhaltspunkte bestehen, dass ihr etwaiger Vollstreckungsschaden höher als der festzusetzende Streitwert, der sich wiederum nach dem klägerischen Interesse an der begehrten gerichtlichen Entscheidung richtet, ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304).

    Um ihrer Darlegungslast zu genügen, ist die Verfügungsbeklagte gehalten, konkret zu denjenigen Gewinnen, die ihr bis zum Abschluss der Berufungsinstanz bei Einstellung der Vertriebshandlungen entgehen, vorzutragen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Die Verfügungsklägerin darf sich dabei auf jede mögliche prozessuale Situation, die nach Lage der Umstände eintreten kann, vorbereiten, so dass sie - wie immer sich die Verfügungsbeklagte auch einlassen und verteidigen mag - darauf eingerichtet ist, erfolgreich erwidern und die nötigen Glaubhaftmachungsmittel präsentieren zu können (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12

    Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Liegt ein solches Wissen vor, hat sich die Verfügungsklägerin unverzüglich darüber klar zu werden, ob sie gegen den Verletzungs tatbestand vorgehen will und im Anschluss daran alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt gegebenenfalls in einer solchen Weise aufzuklären und (durch Beschaffung von Glaubhaftmachungsmitteln) aufzubereiten, dass mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 - BeckRS 2014, 01174; Beschluss vom 14.12.2012, Az.: I-2 W 30/12).
  • OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht; Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Nach Zurückweisung des Antrags vom 17.03.2015 in erster Instanz erließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 08.07.2015 (Az. 5 W 38/15) eine einstweilige Verfügung mit dem aus der Anlage CC 17 ersichtlichen Tenor, auf deren Inhalt Bezug genommen wird.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Zweck- und Funktionsangaben im kennzeichnenden Teil eines Anspruchs, die auf ein Verfahren hinweisen, sind nicht schädlich, wenn sie ein besseres Verständnis vermitteln oder den Erfindungsgedanken eindeutig als neue gegenständliche Erfindung kennzeichnen (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; Fitzner/Lutz/Bodewig/Fitzner, PatR, 4. Aufl. § 2 GebrMG, Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Sie ist jedoch auch nicht bedeutungslos, sondern hat regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Die Prüfung der Neuheit muss sich daher auf die Gesamtkombination beziehen, wobei die Bekanntheit der einzelnen Elemente der Kombination als solche der Neuheit der Gesamtkombination nicht entgegen steht (Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrecht, 4. Aufl., § 3 Rn.164 m.H. auf BGH, BlPMZ 1953, 227 - Rohrschelle; ähnlich BGH, GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15
    Im vorliegenden Fall besteht auch keine Erstbegehungsgefahr für ein Herstellen aufgrund des inländischen Vertriebs (vgl. BGH, GRUR 2012, 512 - Kinderwagen).
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