Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 27.12.2007 - 4b O 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Patents betreffend eine Folientransfermaschine mit einem Druckwerk; Nichtigkeit eines gesamten Lizenzvertrages bei Nichtigkeit einer Längstlaufklausel
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Folientransfermaschine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.12.2007 - 4b O 65/07
Solange die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich bleibt, gilt dies selbst dann, wenn die Vorrichtung regelmäßig so bedient wird, dass die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen nicht erzielt werden und/oder der Hersteller oder der Lieferant der Vorrichtung den Abnehmern ausdrücklich eine andere Verwendung empfiehlt (BGH, GRUR 2006, 399 (401) - Rangierkatze, m. w. Nachw.). - BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01
Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.12.2007 - 4b O 65/07
Da § 31 des Lizenzvertrages eine sogenannte salvatorische Klausel enthält, wonach die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen von der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Lizenzvertrages unberührt bleiben soll, oblag es der Beklagten für eine Gesamtnichtigkeit sprechende Umstände darzulegen und zu beweisen (BGH GRUR 2004, 353 - Tennishallenpacht). - LG Düsseldorf, 19.01.1999 - 4 O 114/98
Virusinaktiviertes Blutplasma
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.12.2007 - 4b O 65/07
Im Falle der Nichtigkeit nur eines Teils eines Vertrages zieht dies nur dann die Nichtigkeit des Gesamtvertrages nach sich, wenn die Vertragsauslegung hierzu Anhaltspunkte gibt, § 139 BGB (LG Düsseldorf, GRUR Int 1999, 772 (774) - Virusinaktives Blutplasma;… Benkard/Ullmann, PatG, 10 Aufl., § 15 Rn. 261).
- LG Düsseldorf, 20.11.2012 - 4b O 100/11
Folientransfermaschine II
Die m. war in einem Vorprozess vor der Kammer 4b O 65/07 bereits gegen die Beklagte vorgegangen, und zwar wegen einer angegriffenen Ausführungsform, die sich von der hier streitgegenständlichen Ausführungsform dadurch unterschied, dass jene Ausführungsform die vorgenannte Softwarelösung nicht aufwies.Dies ungeachtet dessen, dass der Antrag in dem vorliegenden Verfahren genau dem entsprechen würde, der bereits in dem vorangegangenen Verfahren gestellt wurde (Az. 4b O 65/07).
Zur Auslegung dieses Begriffs ist auf die Ausführungen der Kammer aus dem Urteil im Verfahren 4b O 65/07 zu verweisen, an denen die Kammer nach erneuter Überprüfung festhält.
Angesichts der Tatsache, dass das Klagepatent bereits abgelaufen ist und nur noch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, hält die Kammer den vom Kläger in der Klageschrift angegeben Streitwert für angemessen; er steht auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem im Vorprozess 4b O 65/07 festgesetzten Streitwert von 500.000,00 EUR, in dem es auch um Unterlassungsansprüche aus dem Klagepatent ging, das zum Zeitpunkt der Einreichung der dortigen Klage damals noch eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hatte.
- OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 93/12
Folientransfermaschine II
Wegen der Herstellung und des Vertriebs einer früheren Version von Druckmaschinen mit den Typenbezeichnungen "C4" und "D" in Kombination mit einem "E"-Kaltveredelungsmodul wurde die Beklagte auf eine von der B erhobene Klage vom Landgericht Düsseldorf durch Urteil vom 27.12.2007 (Az.: 4b O 65/07) rechtskräftig wegen Verletzung des Klagepatents verurteilt.Im Unterschied zu den vom Landgericht im Verfahren 4b O 65/07 mit Urteil vom 27.12.2007 als patentverletzend eingestuften früheren Ausführungsformen ist es bei den nunmehr angegriffenen, abgewandelten Ausführungsformen - bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung angegebenen Aufzugshöhen - aufgrund der von der Beklagten implementierten Software nicht möglich, über die Maschinensteuerung die Druckbeistellung, d.h. den Abstand der Walzen zueinander, so zu verändern, dass im Folientransferwerk ein niedrigerer Druck herrscht als er im Druckwerk auf die Transferfolie und die Unterlage aufgebracht wird.
- OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12
Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den …
Insoweit ist die Beklagte gemäß rechtskräftiger Feststellung im Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27.12.2007 (Az. 4b O 65/07, Anlage K 5) wegen Verletzung des Anspruchs 10 des Klagepatents der M. gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.Gemäß rechtskräftiger Feststellung des Landgerichts Düsseldorf im Urteil vom 27.12.2007 (Az. 4b O 65/07, Anlage K 5) war die Beklagte wegen der Lieferung der im Schreiben vom 06.11.2008 (Anlage B 3) genannten Druckmaschinen, welche unstreitig als Bestandteil die den Gegenstand des dortigen Verletzungsverfahrens bildenden Coldfoil-Module hatten, M. zum Schadensersatz verpflichtet.