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   LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12   

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https://dejure.org/2012,21504
LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12 (https://dejure.org/2012,21504)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2012 - 4b O 81/12 (https://dejure.org/2012,21504)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2012 - 4b O 81/12 (https://dejure.org/2012,21504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Nutzung einer Erfindung bzgl. einer Extraktionsvorrichtung zum Extrahieren einer Kapsel

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Kapsel-Extraktionssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Nutzung einer Erfindung bzgl. einer Extraktionsvorrichtung zum Extrahieren einer Kapsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kaffeekapseln von Drittanbieter für Nespresso-Maschinen verletzen keine Patentrechte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nespresso-Kapseln von Drittanbietern dürfen weiterhin verkauft werden - keine Patentverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkauf von "Noname-Nespressokapseln" zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Patentinhaber von Kaffeekapselautomaten scheitert mit Eilantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nespresso-Kapseln von Drittherstellern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteile zu Kaffeekapseln - Keine Patentverletzung von Drittherstellern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Heißgetränken - Kaffeekapseln von Drittherstellern verletzen nicht die Nespresso-Patente

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Manipulationsarmes Einlegen einer Kaffee-Kapsel realisiert keinen Erfindungsvorteil bezüglich der Kapselextraktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkauf von Nespresso-Kaffee-Kapseln auch ohne Lizenzeinräumung erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Nespresso-Kapseln durch Mitbewerber zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Konkurrenten dürfen Nespresso-Kapseln vertreiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen dürfen weiterhin ohne entsprechende Lizenz uneingeschränkt in Deutschland verkauft werden - Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

  • archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2012)

    Nespresso gegen den Rest der (Kaffee-)Welt - Nestlé-Tochter macht Konkurrenzfirmen den Prozess - Niederlage gilt als wahrscheinlich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12
    Ein Mittel bezieht sich dann im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH GRUR 2007, 769, 771 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz; GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).

    Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen (zulässigem) bestimmungsgemäßem Gebrauch und (unzulässiger) Neuherstellung nimmt die Kammer auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Pipettensystem (BGH, GRUR 2007, 769, 772) Bezug und macht sich diese zu Eigen.

  • BGH, 03.05.2006 - X ZR 45/05

    Laufkranz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12
    Ein Mittel bezieht sich dann im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH GRUR 2007, 769, 771 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz; GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Austausch eines Teils, das üblicherweise während der Lebensdauer einer Maschine gegebenenfalls mehrfach ersetzt werden muss, regelmäßig keine Neuherstellung darstellt (BGH, GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz), da der Erwerber erwarten darf, dass er die gelieferte Vorrichtung nicht lediglich mit den mitgelieferten Austauschteilen (hier: die mitgelieferten Kapseln) nutzen darf.

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12
    Ein Mittel bezieht sich dann im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH GRUR 2007, 769, 771 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz; GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).

    Denn die Erfindung hatte das Ziel erreicht, dass durch eine bestimmte Anströmfläche in dem Gehäuse für Messkapseln ein durch Kalk bedingtes Festbacken der Messkapsel an einer Trennfuge verhindert wird (vgl. BGH GRUR 2004, 758, 759, dort Figur 1).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04

    Patentverletzung durch Vertrieb von Kaffee-Pads die zur Verwendung in einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12
    Anders kann es liegen, wenn sich gerade in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2005, 2 U 35/04, unter 5.; BGH, a.a.O., 762 - Flügelradzähler), etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder Lebensdauer dieses Teils beeinflusst, so dass sich in dem Teil wesentliche Teile des Erfindungsgedankens verkörpern.
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 4b O 81/12
    Ein Mittel bezieht sich dann im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH GRUR 2007, 769, 771 - Pipettensystem; GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren; GRUR 2006, 837, 838 - Laufkranz; GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 72/12

    Patentstreit um Nespresso-Kapseln

    Die Verfügungsklägerin beantragt, unter Aufhebung des erlassenen Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.08.2012 (Aktenzeichen 4b O 81/12) die Verfügungsbeklagte wie in der ersten Instanz beantragt zu verurteilen.
  • OLG München, 09.03.2017 - U 2962/16

    Teilweise erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vertrieb von Handtuchrollen

    So werden etwa Druckertintenpatronen nicht nur von den Herstellern der jeweiligen Drucker angeboten (vgl. den Sachverhalt in BGH GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte), Staubsaugerbeutel nicht nur von den Herstellern der Staubsauger (vgl. den Sachverhalt in BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet), Kaffeekapseln nicht nur von den Herstellern der Kaffeemaschinen (vgl. den Sachverhalt in LG Düsseldorf, Urt. v. 16. August 2012 - 4b O 81/12, juris, -Nespresso), Rasierklingen nicht nur von den Herstellern der Rasierer (vgl. den Sachverhalt in EuGH GRUR 2005, 509 . Gillette Company/LA-Laboratories) oder Seifen, die einem Spender entnommen werden, nicht nur von den Herstellern der Spender (vgl. den Sachverhalt in BGH, a. a. O., - Seifenspender).
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