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   LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17   

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LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17 (https://dejure.org/2019,5012)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2019 - 4c O 12/17 (https://dejure.org/2019,5012)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 4c O 12/17 (https://dejure.org/2019,5012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren für die Prädiktion und Codierung von einem implementierten Bewegungsbild" als Erfindung

  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren für die Prädiktion und Codierung von einem implementierten Bewegungsbild" als Erfindung

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Bewegungsbild-Codierer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (50)

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Gerade mit diesen Aspekten verknüpft der EuGH den besonderen, für den Patentinhaber aufgestellten Pflichtenkatalog, wie Rn. 51 des EuGH-Urteils entnommen werden kann (vgl. auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 17/17).

    Auch die systematische Stellung der Ausführungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Obliegenheiten des Patentinhabers, die sich gerade aus den beschriebenen Besonderheiten ergibt, unterstreicht, dass lediglich ein zusätzliches Argument für diese Obliegenheiten, nicht aber ein neues Unterscheidungskriterium präsentiert werden soll (LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 17/17).

    Dieser Inhalt ist jedoch vor dem Hintergrund der Vorkorrespondenz zwischen der Muttergesellschaft der Beklagten und der MPEG LA sowie dem Verhalten der Muttergesellschaft der Beklagten nach dem Verletzungshinweis ausnahmsweise ausreichend (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 17/17).

    Es handelte sich erkennbar um ein in sich geschlossenes Vertragsdokument, das nicht gezielt auf eine der Konzerngesellschaften zugeschnitten ist, sondern als Standardvertrag für eine Vielzahl von Lizenzwilligen gelten soll (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, Az. 4a O 17/17).

    Die Kammer vermag kein systematisches Vorgehen zur Überdeklarierung in der Gründung von Tagivan, der Klägerin aus dem Parallelverfahren Az. 4a O 17/17, erkennen, wodurch der wirtschaftliche Wert ihres Portfolios teilweise durch übertragene Teilanmeldungen und Abzweigungen vollständig in dem Portfolio von Panasonic aufgehe.

    Losgelöst von der Frage, weshalb für die Beklagte als Lizenznehmerin die Durchsetzung von Patentrechten im chinesischen System bei der Bemessung der Lizenzsätze relevant sein soll, da ein Patente ab dem Zeitpunkt zu beachten ist, zu dem es besteht (LG Düsseldorf, Urt. v. 9.November 2018, Az. 4a O 17/17), wären jedenfalls alle Lizenznehmer gleichermaßen von etwaigen Besonderheiten oder Schwierigkeiten des chinesischen Patentdurchsetzungssystems betroffen.

    Damit geht einher, dass mit der Marktgegenseite abgeschlossene Verträge nicht in jedem Fall zu dem gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führen müssen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 17/17 m.w.N.).

    Zwar hat die Beklagte auch der jeweiligen Klägerin in den Parallelverfahren (4a O 17/17 und 4a O 63/17) ein Lizenzangebot gerichtet auf eine Portfoliolizenz unterbreitet.

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 15 U 66/15

    Anforderungen an ein Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Das gilt solange, wie der Patentinhaber seinen Verpflichtungen zum Abschluss eines FRAND-Lizenzvertrages nicht nachkommt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30. März 2017, I-15 U 66/15, GRUR 2017, 1219, 1222 - Mobiles Kommunikationssystems; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; (Kühnen, a.a.O. Kap. E, Rn. 387).

    Die Angabe zu begehrten Lizenzbedingungen entkräftet die Annahme der Lizenzbereitschaft nur dann, wenn sie den sicheren Schluss zulässt, dass der Patentbenutzer in Wahrheit keine Lizenz nehmen möchte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 9, zitiert nach juris).

    Sofern zum Zeitpunkt des Angebots aufgrund der angesprochenen Einzelfallumstände das Bedürfnis von konkreteren Erläuterungen noch nicht vorliegt, kann dieses während des Prozesses entstehen, wenn einzelne materielle FRAND-Voraussetzungen substantiiert vom Verletzer bestritten werden, so dass jedenfalls dann sämtliche Berechnungsfaktoren konkret darzulegen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az. I-15 U 66/15, Rn. 19 - zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. März 2016, Az. 4a O 126/14 Rn. 254).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az.: I-15 U 66/15, juris, Rn. 15).

    Die Feststellung eines "fairen und angemessenen Lizenzangebots" im Zusammenhang mit einem Patentpool, das heißt in der Form eines Zusammenschlusses mehrerer Schutzrechtsinhaber zur gemeinsamen Lizenzierung der von ihnen gehaltenen Patente, verlangt zunächst substantiierten Sachvortrag zur Benutzung der Patente aus dem Pool (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 26 f.; Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 420).

    Eine solche Anpassungsklausel wird zur Herbeiführung der FRAND-Gemäßheit eines sich auf einen Patentpool erstreckenden Angebots als adäquates Mittel erachtet, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen der festgeschriebenen Lizenzgebühr und dem variablen Schutzgegenstand in dem Fall auszugleichen, in dem sich der Bestand des Pools verändert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 32, zitiert nach juris; Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 419), beispielsweise durch Ablauf der Schutzdauer von Poolpatenten oder rechtskräftiger Vernichtung derselben.

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Die Beklagte darf sich im Hinblick auf eine Befugnis der MPEG LA gem. § 138 Abs. 4 ZPO nicht mit Nichtwissen erklären (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2017 - I-2 U 39/16 -, juris, Rn. 143; LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2018, Az. 4b O 4/17).

    Der Standardlizenzvertrag räumt den Poolmitgliedern diese Möglichkeit gerade ein und muss dies auch, um selbst den kartellrechtlichen Vorgaben aus den Leitlinien der EU-Kommission gerecht zu werden und keine Exklusivität an den in den Pool eingebrachten Schutzrechten zu begründen (Leitlinien Rn. 261; vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 12. Dezember 2018, Az. 4b O 4/17).

    Denn es ist gerichtsbekannt, namentlich aus dem Verfahren der Parallelkammer zum Az. 4b O 4/17, dass sich die dortige Beklagte, die ZTE, stets ablehnend gegenüber Lizenzverhandlungen verhalten hat.

    Die Wahrnehmung der mithin verbleidenden Wahlmöglichkeit, sich nur das klägerische Portfolio lizensieren zu lassen, für sich genommen kartellrechtlich neutral (LG Düsseldorf, Urt. v. 12. Dezember 2018, Az. 4b O 4/17).

    Denn sie muss einzelne Lizenzverhandlungen mit allen Pool-Mitgliedern führen, sieht sich höheren Lizenzzahlungen sowie höheren Transaktionskosten ausgesetzt und das, obwohl sie im Ergebnis nicht an mehr Schutzrechten Lizenzen erwirbt, als über den Standardlizenzvertrag (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 12. Dezember 2018, Az. 4b O 4/17).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Die vom EuGH für den Unterlassungs- und Rückrufanspruch explizit vorgesehenen, kartellrechtlichen Einschränkungen gelten nach allgemeiner Auffassung ebenfalls für den Vernichtungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Januar 2016, I- 15 U 65/15, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016 - 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040 m.w.N.).

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris).

    Aufgrund dessen sind zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene(n) Benutzungshandlung(en) (im Sinne von §§ 9f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 328).

    Sofern zum Zeitpunkt des Angebots aufgrund der angesprochenen Einzelfallumstände das Bedürfnis von konkreteren Erläuterungen noch nicht vorliegt, kann dieses während des Prozesses entstehen, wenn einzelne materielle FRAND-Voraussetzungen substantiiert vom Verletzer bestritten werden, so dass jedenfalls dann sämtliche Berechnungsfaktoren konkret darzulegen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az. I-15 U 66/15, Rn. 19 - zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. März 2016, Az. 4a O 126/14 Rn. 254).

    Je mehr abgeschlossene Lizenzverträge mit gleichartigen Lizenzbedingungen abgeschlossen wurden, umso stärker ist die Vermutung, dass die geforderten Lizenzgebühren FRAND sind (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14 Rn. 219 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Da vorliegend - nachdem der auf Unterlassung gerichtete Teil der Klage im Hinblick auf den zwischenzeitlich eingetretenen Schutzrechtsablauf übereinstimmend für erledigt erklärt wurde - nur noch über Ansprüche für die Vergangenheit zu entscheiden war, kommt es zunächst darauf an, ob gegen denjenigen, der grundsätzlich als Störer für eine Patentverletzung eines anderen haftet, nur Ansprüche auf Unterlassung und Störungsbeseitigung geltend gemacht werden können (so Kühnen, a.a.O., Kapitel D., Rn. 169 mit Verweis auf die zum Markenrecht ergangene BGH-Entscheidung Meißner Dekor, Mitt. 2002, 251) oder ob gegen den Störer als Verletzer alle denkbaren Ansprüche wegen Patentverletzung, insbesondere auch Schadensersatzansprüche, bestehen (so wohl BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import).

    Daher ist nicht ersichtlich, wieso der lediglich als Störer haftende Verletzer gegenüber einem die Verletzungshandlung unmittelbar verwirklichenden Dritten privilegiert werden sollte, indem er nur Unterlassung aber keinen Schadensersatz schuldet (BGH GRUR 2009, 1142, 1145 - MP3-Player-Import).

    Dies gilt nicht nur im Falle einer vorsätzlichen Beteiligung an Verletzungshandlungen Dritter, sondern auch dann, wenn solche Verletzungshandlungen durch eine fahrlässige Pflichtverletzung ermöglicht oder gefördert werden (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

    Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

    Je geringer das Schutzbedürfnis, desto kritischer ist zu prüfen, ob von dem Dritten erwartet werden muss, Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren und gegebenenfalls abzustellen oder zu verhindern (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Das gilt solange, wie der Patentinhaber seinen Verpflichtungen zum Abschluss eines FRAND-Lizenzvertrages nicht nachkommt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30. März 2017, I-15 U 66/15, GRUR 2017, 1219, 1222 - Mobiles Kommunikationssystems; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; (Kühnen, a.a.O. Kap. E, Rn. 387).

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris).

    Bei einer ausreichenden Anzahl von Lizenzverträgen und einer so nachgewiesenen Akzeptanz am Markt (beispielsweise über den Marktanteil der zu einer bestimmten Gebührenhöhe lizenzierten Produkte), werden im Regelfall keine weiteren Angaben zur Angemessenheit der Lizenzgebührenhöhe mehr erforderlich sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 311 - zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, Az. 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 137).

    Grundsätzlich muss auch die Berechnungserläuterung ebenso wie das Angebot selbst so rechtzeitig erfolgen, dass dem Verletzer eine ausreichende Reaktionszeit verbleibt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, Az.: 4a O 154/15, Rn. 319 -zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, Az. 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 144).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Dies gilt nicht nur im Falle einer vorsätzlichen Beteiligung an Verletzungshandlungen Dritter, sondern auch dann, wenn solche Verletzungshandlungen durch eine fahrlässige Pflichtverletzung ermöglicht oder gefördert werden (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

    Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

    Je geringer das Schutzbedürfnis, desto kritischer ist zu prüfen, ob von dem Dritten erwartet werden muss, Schutzrechtsverletzungen aufzuspüren und gegebenenfalls abzustellen oder zu verhindern (BGH GRUR 2009, 1142ff. - MP3-Player-Import; GRUR 2017, 785ff. - Abdichtsystem).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/ unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris; Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kerstin/ Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182; Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 245).

    Vergleichbare Lizenzverträge können dabei ein gewichtiges Indiz für die Angemessenheit der angebotenen Lizenzbedingungen sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 245, Rn. 430).

    Weiterhin sind die Kontrolle der Einhaltung der Verträge und die Verfolgung von Rechtsverstößen bei einer Mehrzahl von Verträgen oftmals schwieriger (LG Düsseldorf, Teilurteil vom 31. März 2016 - 4a O 73/14 -, Rn. 227, juris).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Regelmäßig dient es dem wohlverstandenen Interesse etwaiger Lizenzsucher, dass ihnen eine Benutzungserlaubnis für den gesamten Standard aus einer Hand zu einheitlichen Konditionen offeriert wird, weil sie damit der Notwendigkeit enthoben werden, bei jedem einzelnen Schutzrechtsinhaber um eine Lizenz für dessen Patente nachsuchen zu müssen (LG Düsseldorf, 4b O 508/05, Rn. 119 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris).

    Diese Schutzrechte sind konkret zu bezeichnen (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 256; LG Düsseldorf, Urt. v. 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 126 ff. (132), zitiert nach juris).

    Wenngleich diese für die Prüfung von Aufnahmeanträgen in den Standard hinzugezogenen Patentanwälte nicht gänzlich unabhängig sind, sondern in Verletzungsprozessen auf Seiten der Schutzrechtsinhaber von SEPs auftreten, genügt dies für sich genommen nicht, Zweifel an deren Untersuchungsergebnissen zu begründen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. vom 30. November 2006 - 4b O 508/05 -, Rn. 132, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 11.09.2008 - 4b O 78/07

    Patentrechtsverstoß bei Verwendung des MPEG 2-Standards bei der Datencodierung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17
    Schließlich ist eine umfängliche Einbeziehung der Profile in den Standardlizenzvertrag deshalb gerechtfertigt, weil einerseits gewisse Pauschalierungen in derartigen Verträgen aus Praktikabilitätsgründen erforderlich sind (LG Düsseldorf, Urt. v. 11. September 2008, 4b O 78/07, Rn. 101, zitiert nach juris) und andererseits der Videoinhaltehersteller bestimmt, welche Codierung herangezogen wird und Hersteller für Endgeräte somit durch Bereithalten sämtlicher Profile in den angegriffenen Ausführungsformen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Abnehmer Videosequenzen tatsächlich abspielen können.

    Die Grenze des Zulässigen ist erreicht, wenn die Pauschalierungen für die Lizenzsucher unzumutbar sind (LG Düsseldorf, Urt. v. 11. September 2008 - 4b O 78/07 -, juris, Rn. 101).

    Schließlich hat die Beklagte auch nicht dargelegt, dass selbst die wenigen chinesischen Patente nicht in der Lage wären, einen Interessenten vom standarddefinierten Markt fernzuhalten (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11. September 2008 - 4b O 78/07 - Videosignalcodierung III, juris, Rn. 101 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 39/16
  • LG Düsseldorf, 01.02.2018 - 4b O 46/16

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Inverkehrbringens eines durch ein Verfahren

  • LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14

    Klage des Inhabers eines standardessentiellen, europäischen Patents der

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

  • LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 93/14

    Optimierung von Datenanrufen als Erfindung

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4b O 58/05

    Nachbau Winterweizensorte (Sortenschutz)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

  • BGH, 16.02.1951 - I ZR 73/50

    Patentverletzung. Verfahrenspatent

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Es handelt sich um eine im Zusammenhang von Lizenzverhandlungen, wie gleichfalls vorstehenden Ausführungen entnommen werden kann, anerkannte Vorgehensweise, ohne dass ein Verhandlungspartner in Zweifel zieht, dass der Pool-Verwalter mit Wirkung für den jeweiligen SEP-Inhaber agiert (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 08. Januar 2019, Az. 4c O 12/17).
  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 4b O 83/19
    Denn auch darin heißt es, dass eine etwaige Wahlfreiheit des Lizenzsuchers nicht unbegrenzt bestehe, er vielmehr sachliche Gründe vorzubringen habe, wenn er eine anderer Lizenzierung als die ihm vorgeschlagene, begehre (LG Düsseldorf, Urt. v. 08.01.2019, Az.: 4c O 12/17, Rn. 400, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17
    Neben dem hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit sind weitere Verfahren zwischen den Parteien im Hinblick auf ein anderes Poolpatent der Klägerin (Az.: 4a O 17/17) sowie weitere Verfahren anderer Poolmitglieder gegen die hiesige Beklagte (Az.: 4c O 3/17 und 4b O 4/17 [Klägerin jeweils: Godo Kaisha], Az.: 4b O 38/17 [Klägerin: Panasonic], Az.: 4c O 12/17 [Klägerin: Mitsubishi]) anhängig.
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17
    Neben dem hier zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit sind weitere Verfahren zwischen den Parteien im Hinblick auf ein anderes Poolpatent der Klägerin (Az.: 4a O 63/17) sowie weitere Verfahren anderer Poolmitglieder gegen die hiesige Beklagte (Az.: 4c O 3/17 und 4b O 4/17 [Klägerin jeweils: Godo Kaisha], Az.: 4b O 38/17 [Klägerin: Panasonic], Az.: 4c O 12/17 [Klägerin: Mitsubishi]) anhängig.
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