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   LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E   

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https://dejure.org/1997,16451
LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E (https://dejure.org/1997,16451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E (https://dejure.org/1997,16451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E (https://dejure.org/1997,16451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verg.-Gr. IV a BAT; § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Bes. NLVO; Art. 119 EWG-Vertrag ; § 22 BAT
    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag; Eingruppierung nach Erlassbestimmungen mit Abstand von drei Gruppen; Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Generelle Festlegungen für Vergütung angestellter Lehrer; ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag; Eingruppierung nach Erlassbestimmungen mit Abstand von drei Gruppen; Verstoß gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Generelle Festlegungen für Vergütung angestellter Lehrer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Unterschiedliche Eingruppierung; Unterschiedliche Vergütungsgruppen ; Vergütung einer Lehrkraft ; Vergütung einer Gruppenleiterin ; Vergütung einer Klassenleiterin

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94
    Danach begegnet die Differenzierung im Eingruppierungserlaß keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urt. vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 -).

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, es bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (BAG Urt. vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -), entspricht es billigem Ermessen, Lehrkräfte als Gruppen-/Klassenleiter für Geistigbehinderte mit staatlicher Prüfung als Kindergärtnerin mit einer abgeschlossenen sonderpädagogischen Zusatzausbildung nach sechsjähriger Bewährung nach der Verg.-Gr. IV a BAT zu vergüten.

    Soweit aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 - (unter IV) eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, teilt die Kammer diese nicht.

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94
    Nach dieser neuesten Rechtsprechung des BAG bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (Urteil des BAG Vom 23.02.1994 zum Az. 4 AZR 219/93, zu 6 Sa 1094/92 E LAG Niedersachsen).

    Die Berufung stütze sich im wesentlichen auf den Ausspruch des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil 4 AZR 219/93, wonach kein Erfahrungssatz bestehe, daß eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe.

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94
    Nach dieser neuesten Rechtsprechung des BAG bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (Urteil des BAG Vom 23.02.1994 zum Az. 4 AZR 219/93, zu 6 Sa 1094/92 E LAG Niedersachsen).

    In Unkenntnis der neuen Rechtsprechung und der Feststellungen in dem Verfahren 6 Sa 1094/92 des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen sei zum einen zu Unrecht der Klägervortrag zu dem Frauenanteil der Lehrkräfte mit Staatsexamen zu den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung als unsubstantiiert gerügt, zum anderen wiederum eine objektive Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aus der unterschiedlichen Qualifikation hergeleitet worden, ohne daß Vergleichsgruppen gebildet worden seien und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Leistungen der einzelnen Gruppen stattgefunden habe.

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (BAG AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT Nr. 175).
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97

    Gleichbehandlung bei der Eingruppierung an Sonderschulen

    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 (2) Sa 2202/94 E -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

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