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   LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06   

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LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06 (https://dejure.org/2007,11013)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06 (https://dejure.org/2007,11013)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 5 (8) Sa 1023/06 (https://dejure.org/2007,11013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aussonderungsrecht in der Insolvenz, Abfindungsanspruch, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 35, 38, 47 InsO
    Aussonderungsrecht in der Insolvenz, Abfindungsanspruch, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vor der Insolvenzeröffnung entstandene Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern als einfache Insolvenzforderungen; Folgen der Zuordnung von Abfindungsansprüchen zu einem von der Insolvenzmasse getrennten Sondervermögen; Verweisung auf die Anmeldung der Insolvenzforderung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 35, 38, 47 InsO
    Aussonderungsrecht in der Insolvenz, Abfindungsanspruch, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Freigabeklage für hinterlegte Abfindungsansprüche in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    Wegen der im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand jedoch sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 10 AZR 640/02 - AP Nr. 1 zu § 47 InsO; BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92; 1; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 47, Rnr. 66, jeweils m. w. N.).

    Zur Begründung der Treuhand bedarf es insoweit sowohl eines dinglichen Vertrages zur Übertragung des Treugutes an den Treuhänder als auch eines schuldrechtlichen Vertrages, durch den die treuhänderischen Rechte und Pflichten begründet werden (BAG, Urteil vom 24.09.2003 - a. a. O.).

    3.2.2.1 Nach den oben dargestellten Rechtsgrundsätzen sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 24.09.2003, a. a. O.) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.07.2005, a. a. O.) erfordert das Vorliegen der Aussonderungslage nach § 47 InsO, dass eine unmittelbare Vermögensübertragung erfolgt ist oder aber das ein Treuhandkonto besteht, das als solches offen ausgewiesen oder sonst nachweisbar ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt war.

  • ArbG Wesel, 01.08.2006 - 1 Ca 1051/06

    Abfindung; Übergangsgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 01.08.2006 - 1 Ca 1051/06 - teilweise abgeändert:.

    Mit Urteil vom 01.08.2006 hat die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Wesel - 1 Ca 1051/06 - den Beklagten zu 1) verurteilt, den von der Beklagten zu 2) hinterlegten Betrag zu Gunsten des Klägers freizugeben und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel - 1 Ca 1051/06 - wird die Klage gegen den Beklagten zu 1) vollumfänglich abgewiesen.

  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    In diesem Falle erstreckt sich das Treuhandverhältnis auch auf von dritter Seite eingegangene Zahlungen, sofern die ihnen zugrunde liegenden Forderungen nicht in der Person des Treugebers, sondern unmittelbar in der Person des Treugebers entstanden sind (so ausdrücklich: BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 422/04 -ZIP 2005, 1465, m. w. N.).

    3.2.2.1 Nach den oben dargestellten Rechtsgrundsätzen sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 24.09.2003, a. a. O.) wie auch des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.07.2005, a. a. O.) erfordert das Vorliegen der Aussonderungslage nach § 47 InsO, dass eine unmittelbare Vermögensübertragung erfolgt ist oder aber das ein Treuhandkonto besteht, das als solches offen ausgewiesen oder sonst nachweisbar ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt war.

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    Dies gilt in entsprechender Weise, wenn Forderungen eingezogen und die Beträge auf einem auch als Eigenkonto genutzten Girokontos des Treuhänders gutgeschrieben werden (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 120/02 - ZIP 2003, 1404).
  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    Dies vor allen Dingen deshalb, weil die möglichen Gläubiger, nämlich der Kläger und der Beklagte zu 1) aus verschiedenen Rechtsgründen gegen die Beklagte zu 2) vorgehen oder vorgehen könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.02.1985 - IX ZR 76/84 - NJW 1986, 1038).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    Dies gilt auch dann, wenn wegen der rechtlichen Verschiedenheit der von beiden Prätendenten geltend gemachten Ansprüche kein Hinterlegungsgrund gemäß § 372 Satz 2 BGB vorlag (BGH, Urteil vom 15.10.1999 - V ZR 141/98 - NJW 2000, 291).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 (8) Sa 1023/06
    Wegen der im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages bestehenden Beschränkung der Rechtsmacht des Treuhänders ist der treuhänderisch übertragene Gegenstand jedoch sachlich und wirtschaftlich dem Vermögen des Treugebers zuzuordnen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 24.09.2003 - 10 AZR 640/02 - AP Nr. 1 zu § 47 InsO; BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92; 1; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 47, Rnr. 66, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2007 - 5 (8) Sa 1023/06 - aufgehoben.
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