Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 22.07.2004

Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04   

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https://dejure.org/2004,7409
LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,7409)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,7409)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. August 2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,7409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    KSchG § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, wenn die Vergütung für diesen Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Angebot eines freien Arbeitsplatzes mit erheblich geringerer Vergütung statt betriebsbedingter Beendigungskündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verpflichtung, anderen Arbeitsplatz anzubieten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist dem Arbeitgeber in einem solchen Fall aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Kündigung dann, wenn dem Arbeitnehmer ein mögliches und zumutbares Änderungsangebot nicht unterbreitet worden ist, die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer einem vor der Kündigung gemachten entsprechenden Vorschlag zumindest unter Vorbehalt zugestimmt hätte, was der Arbeitnehmer im Kündigungsprozess vortragen muss (BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1989).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist dem Arbeitgeber in einem solchen Fall aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung

    Auszug aus LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Der Arbeitnehmer mag sodann entscheiden, ob er das Änderungsangebot zumindest unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annimmt (vgl. LAG Köln v. 20.1.2003 - 6 Sa 645/03 zu einem Fall, in dem ebenfalls die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu einer um etwa die Hälfte reduzierten Vergütung möglich war).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Ist im Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht (mehr) vorhanden, so ist es dem Arbeitgeber gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (zur betriebsbedingten Kündigung: Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; LAG Köln 26. August 2004 - 5 (9) Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 300; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; allgemein: KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 221).
  • ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen

    Das setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer, gleichwertiger Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten, schlechteren Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 695/00, EzA Nr. 115 zu § 2 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Köln, Urt. v. 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04, NZA-RR 2005, 300: Der Zumutbarkeit steht nicht entgegen, dass die Vergütung für den freien Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04

    Rechtsmissbrauch einer unternehmerischen Organisationsentscheidung -

    Unzumutbarkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn die neue Tätigkeit eine erheblich geringere Qualifikation erfordert und auch entsprechend niedriger vergütet wird als die bisherige Tätigkeit (BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8 unter B II. 2. c aa der Gründe; aus neuerer Zeit LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 300).
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2005 - 5 Sa 1143/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines Chefkochs ;

    Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung voraussichtlich langfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln ist (LAG Köln 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04: Änderungskündigung bejaht im Fall einer 55jährigen Leiterin Personal/Buchhaltung mit einem Gehalt von 4.600,00 EUR, die als Sachbearbeiterin im Verkauf mit 2.600,00 EUR weiterbeschäftigt werden konnte).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19384
LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,19384)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,19384)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 5 (9) Sa 417/04 (https://dejure.org/2004,19384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 896
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Der Arbeitnehmer mag sodann entscheiden, ob er das Änderungsangebot zumindest unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annimmt (vgl. LAG Köln v. 20.1.2003 - 6 Sa 645/03 zu einem Fall, in dem ebenfalls die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu einer um etwa die Hälfte reduzierten Vergütung möglich war).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist dem Arbeitgeber in einem solchen Fall aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist dem Arbeitgeber in einem solchen Fall aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Kündigung dann, wenn dem Arbeitnehmer ein mögliches und zumutbares Änderungsangebot nicht unterbreitet worden ist, die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer einem vor der Kündigung gemachten entsprechenden Vorschlag zumindest unter Vorbehalt zugestimmt hätte, was der Arbeitnehmer im Kündigungsprozess vortragen muss (BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1989).
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