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   LG Bochum, 07.11.2016 - I-5 O 291/15   

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https://dejure.org/2016,54350
LG Bochum, 07.11.2016 - I-5 O 291/15 (https://dejure.org/2016,54350)
LG Bochum, Entscheidung vom 07.11.2016 - I-5 O 291/15 (https://dejure.org/2016,54350)
LG Bochum, Entscheidung vom 07. November 2016 - I-5 O 291/15 (https://dejure.org/2016,54350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Unfallmanipulation, Kriterien, Electronic Data Recorder

  • verkehrslexikon.de

    Nachweis der Unfallmanipulation durch Auslesen von Fahrzeugdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallmanipulation? - die Daten des Electronic Data Recorders sprechen (auch) dafür

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachweis der Unfallmanipulation durch Auslesen von Fahrzeugdaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.11.1998 - 6 U 148/97

    Schadensersatz wegen eines vorsätzlich herebigeführten Verkehrsunfalls;

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2016 - 5 O 291/15
    Auch der zeitnahe Verkauf des geschädigten Fahrzeugs ist typisch (OLG Hamm, Urt. v. 30.11.1998 - Az. 6 U 148/97).
  • KG, 06.02.2006 - 12 U 4/04

    Haftung beim Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2016 - 5 O 291/15
    Entscheidend ist dabei eine Gesamtschau aller Umstände, nicht die isolierte Würdigung einzelner Aspekte des Sachverhalts (KG, Urt. v. 6.2.2006 -12 U 4/04).
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 66/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2016 - 5 O 291/15
    Auf das Vorliegen eines manipulierten Unfallereignisses kann bereits dann geschlossen werden, wenn ein solches nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, jedoch hinreichend starke Indizien dafür sprechen, dass eine Absprache der Beteiligten vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschl v. 25.6.2014 -Az. 20 U 66/14).
  • LG Wiesbaden, 15.12.2017 - 2 O 44/17

    Rückzahlung von Ausschüttungen

    Dabei trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Summe nicht benötigt wird, um die Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen, der in Anspruch genommene Gesellschafter, während der Insolvenzverwalter lediglich die für die Befriedigung der Gläubiger bedeutsamen Verhältnisse darzulegen hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2017 - 3 O 187/16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2017 - 5 O 291/15, LG Gießen, Urteil vom 10.08.2017, Az. 5 O 92/17) ) Der Kläger hat durch den Vortrag zum Insolvenzanderkontobestand, durch Vorlage der als Anlagen K3 und K4, Bl. 19, 20 der Akte beigefügten Kontoauszüge und durch Bezugnahme auf die Masseunzulänglichkeitsanzeige vom 06.04.2014, Anlage K 11, Bl. 227 d.A., in der die Masseunzulänglichkeit nach Verkauf des Schiffes angezeigt wurde, hinreichend dargelegt, dass die vorhandenen Mittel zur Befriedigung der Gläubigerforderungen nicht einmal ansatzweise ausreichen.
  • LG Köln, 21.05.2019 - 8 O 157/17
    Bei den von der Beklagten genannte Umständen handelt es sich um solche, die typischerweise bei der Konstellation eines gestellten Unfalls im Raum stehen (vgl. dazu etwa LG Bochum, Urt. v. 07.11.2016 - Az. I-5 O 291/15; KG Berlin, Urt. v. 06.02.2006 - 12 U 4/04; OLG Köln, Urt. v. 13.02.1994 - 12 U 206/93), wobei die Beklagte hier einen gestellten Unfall nicht ausdrücklich behauptet.
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