Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22641
BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12 (https://dejure.org/2012,22641)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2012 - 5 A 1.12 (https://dejure.org/2012,22641)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 (https://dejure.org/2012,22641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BRKG § 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 2, §§ 6, 11 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1; TGV § 3 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Satz 2 und 3, Abs. 4
    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines Dienstgeschäfts; Abordnung; Teilnahme an interner Fortbildung; Reisekosten; Reisekostenvergütung; arbeitstägliche Fahrten; Trennungsgeld; Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BRKG § 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 2
    Abordnung; Dienstgeschäft; Dienstreise; Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort; Lenkungszweck; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines Dienstgeschäfts; Reisekosten; Reisekostenvergütung; Teilnahme an interner Fortbildung; Trennungsgeld; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 BRKG, § 6 BRKG, § 11 Abs 1 BRKG, § 6 Abs 1 TGV, § 6 Abs 4 TGV
    Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

  • Wolters Kluwer

    Anwenden der auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogenen Höchstbetragsgrenze bei Zurückkehren eines Berechtigten täglich zum Wohnort

  • rewis.io

    Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwenden der auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogenen Höchstbetragsgrenze bei Zurückkehren eines Berechtigten täglich zum Wohnort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe des Trennungsgeldes

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Mit der Wegstreckenentschädigung werden in notwendigem Umfang die tatsächlichen Kosten pauschaliert abgegolten (Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 29).

    Das Trennungsgeld ist ein Unterfall der Reisekostenvergütung im weiteren Sinne (Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben kann er nicht erhalten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 TGV), so dass es keinen Sinn macht, ihn auf eine dahingehende kostengünstigere Alternative zu verweisen (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Es ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 13.07 - juris Rn. 12 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Nur ausnahmsweise kann auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden, wenn das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel "völlig unzulänglich ist" (Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    In jedem Fall hat die Klägerin durch die ihr damit auferlegte Teilnahme an einer internen Fortbildung, bei der ihr nach Gegenstand und Ausbildungsinhalt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, die ihr bei der Erledigung der Aufgaben ihres Dienstpostens zugute kommen (vgl. hierzu Urteil vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 18), ein Dienstgeschäft außerhalb der Dienststätte wahrgenommen.
  • BVerwG, 19.03.2012 - 6 P 6.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bei Abordnungen; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Das Wesen der Abordnung besteht in der vorübergehenden Zuweisung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Behörde) desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 19. März 2012 - BVerwG 6 P 6.11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der sogenannten teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. Urteil vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 10.11 - NJW 2012, 1305 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Es ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 13.07 - juris Rn. 12 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12
    Als Dienstgeschäft sind die dem Beamten zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen (Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 2 A 3.08 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21 Rn. 21 m.w.N.).
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Als Dienstgeschäft sind die dem Beamten zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen (BVerwG 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - Rn. 13; 22. Januar 2009 - 2 A 3.08 - Rn. 21) .

    Dadurch wurde die Teilnahme an den Fortbildungen Teil der dem Kläger unmittelbar übertragenen Arbeitsaufgabe und damit zu seinem Dienstgeschäft (vgl. für eine interne Fortbildung einer Beamtin BVerwG 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - Rn. 13; für die Teilnahme an einem Lehrgang zur EDV-Schulung Reimann in Meyer/Fricke Reisekosten im öffentlichen Dienst 4. Aufl. Stand Mai 2010 BRKG/Kommentar § 2 Rn. 19 Beispiel b) .

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 5 LB 205/15

    Organisationsermessen; Routenplaner; Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung;

    Die Vorschrift des § 6 Abs. 4 TGV ist nicht anzuwenden, wenn der Trennungsgeldberechtigte täglich zum Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 14.6.2012 - BVerwG 5 A 1.12 -, juris Rn. 21).

    Aus Anlass des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 (- BVerwG 5 A 1.12 -, juris) zum Erfordernis einer teleologischen Reduktion der Höchstbetragsgrenze des § 6 Abs. 4 TGV mit der Folge der Nichtanwendbarkeit dieser Vorschrift in Fällen, in denen der Berechtigte täglich zum Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist (a. a. O., Rn. 21ff.), führte die Beklagte von Amts wegen mit Wirkung vom 1. September 2012 eine Trennungsgeldnachberechnung durch.

    Unter dem 27. Februar 2014 legte der Kläger Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und führte zur Begründung aus, nach dem Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. September 2012, welcher auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) Bezug nehme, sei die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort in der Regel zu bejahen, wenn die Abwesenheit von der Wohnung weniger als 12 Stunden oder die Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung, Dienststätte und zurück weniger als 3 Stunden betrage.

    Für die Definition der Unzumutbarkeit sei allein § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV maßgeblich; soweit die Definition im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) sowie in dem vom Kläger angeführten Erlass vom 25. September 2012 hiervon abweiche, sei dies für die rechtliche Bewertung nicht maßgeblich.

    Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die Rechtsauffassung der Beklagten - die Höchstbetragsgrenze bleibe nur dann außer Betracht, wenn beide in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV genannten Zeitgrenzen eingehalten seien - in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) keine Grundlage finde.

    Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 4 TGV nicht anzuwenden ist, wenn der Trennungsgeldberechtigte täglich zum Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 21).

    Denn er kann Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 TGV) nicht erhalten, so dass es keinen Sinn macht, ihn auf die dahingehende kostengünstigere Alternative zu verweisen (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 21f.).

    Für die Beantwortung der Unzumutbarkeitsfrage sind grundsätzlich die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusetzenden Abwesenheits- und Fahrzeiten maßgeblich; nur ausnahmsweise kann auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden, wenn das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel "völlig unzulänglich" ist (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 30; Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24).

    b) Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (a. a. O., Rn. 24) ausgeführt, dass dem Betreffenden die tägliche Rückkehr zum Wohnort in der Regel zuzumuten sei,.

    c) Der Senat teilt jedoch die Rechtsauffassung der Beklagten und der Vorinstanz, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) aufgestellten, oben wörtlich wiedergegebenen Obersatz nicht von der Gesetzessystematik abweichen wollte, die - nachdem in § 3 Abs. 1 Satz 1 TGV der Grundsatz aufgestellt worden ist, dass ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr (auch) nicht zuzumuten ist, Trennungsgeld in bestimmter Höhe erhält - in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV zwei Regel- Unzumutbarkeits kriterien benennt mit der Folge, dass eine Unzumutbarkeit bereits dann vorliegt, wenn nur eines dieser Kriterien (Abwesenheit von mehr als 12 Stunden oder Fahrzeit von mehr als 3 Stunden) erfüllt ist.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) im Anschluss an die zitierte, die Zumutbarkeits voraussetzungen betreffenden Passage weiter ausgeführt, dass grundsätzlich maßgeblich für die Beantwortung der Zumutbarkeitsfrage die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusetzenden Abwesenheits- und Fahrzeiten seien; nur ausnahmsweise könne - entsprechend den im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2009 (- BVerwG 6 PB 17.09 -, juris) aufgestellten Grundsätzen - auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Denn der Verordnungsgeber geht davon aus, dass es generell nicht zu rechtfertigen wäre, einem Berechtigten, der täglich an seinen Wohnort zurückkehrt, obgleich ihm dies wegen der großen Entfernung eigentlich nicht zuzumuten wäre, im Hinblick auf den dann entstehenden hohen Fahrkostenaufwand ein höheres Trennungsgeld zu gewähren als demjenigen, der am auswärtigen Dienstort verbleibt und Trennungsgeld nach §§ 3 und 4 TGV erhält (BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 22); das tägliche Zurücklegen einer eigentlich unzumutbaren Strecke soll also nicht noch besonders gefördert werden (vgl. die Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch den Wehrbeauftragten, Jahresbericht 2014, vom 27.1.2015, BT-Drs. 18/3750, S. 67).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache im Hinblick auf die unter I. 2. a) bis c) erörterte Problematik nicht, weil die Frage, wann einem Trennungsgeldberechtigten die tägliche Rückkehr zum Wohnort zuzumuten ist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30 a. E. sowie BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24, in welchem auf den vorgenannten Beschluss Bezug genommen wird).

  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

    a) § 6 Abs. 4 BayTGV verfolgt den gleichen Lenkungszweck, wie ihn das Bundesverwaltungsgericht für § 6 Abs. 4 TGV herausgearbeitet hat (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.).

    Dies entspricht dem Lenkungszweck, den das Bundesverwaltungsgericht für § 6 Abs. 4 TGV annimmt (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.).

    b) Mit Blick auf den Lenkungszweck des § 6 Abs. 4 BayTGV, den täglich zum Wohnort zurückkehrenden Berechtigten gegenüber dem im Sinn von § 3 BayTGV auswärtig Verbleibenden nicht besser zu stellen, ist eine teleologische Reduktion, wie sie das Bundesverwaltungsgericht für die gleichlautende Bestimmung des § 6 Abs. 4 TGV für erforderlich hält (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 21 f. m. w. N.), auch für die (bayerische) Regelung des § 6 Abs. 4 BayTGV geboten.

    Es macht daher keinen Sinn, ihn auf eine dahingehende kostengünstigere Alternative zu verweisen (vgl. BVerwG, U. v. 14.6.2012 - 5 A 1.12 - DÖD 2012, 262 Rn. 22 m. w. N.).

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 16/20 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Behandlung von traumatisierten, nach

    Die Befugnis zur teleologischen Reduktion steht den Gerichten nur begrenzt zu, ua dann wenn die Beschränkung des Wortsinns einer Regelung aufgrund des vom Gesetzgeber mit ihr verfolgten Regelungsziels geboten ist, die gesetzliche Regelung also nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (BVerwG Urteil vom 14.6.2012 - 5 A 1.12 - Buchholz 262 § 6 Trennungsgeldverordnung Nr. 1, juris RdNr 21; BVerwG Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 - ZFSH/SGB 2021, 334, 337 = juris RdNr 24) , weil deren Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BVerfG Beschluss vom 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997, 2230, 2231 = juris RdNr 11; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - BSGE 109, 42 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 10, RdNr 27) .
  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13

    Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der

    Als Dienstgeschäft sind die dem Beamten zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen (Urteile vom 14. Juni 2012 - BVerwG 5 A 1.12 - Buchholz 262 § 6 TGV Nr. 1 Rn. 13 und vom 10. Dezember 2013 - BVerwG 2 C 7.12 - NZV 2014, 333 Rn. 13 jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 7 N 9.15

    Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Ort der Stationierung zum Wohnort

    Hierbei kann offen bleiben, ob dem Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO mit dem bloßen Hinweis Genüge getan ist, das (versehentlich mit einer unzutreffenden Jahresangabe zitierte) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - (juris Rn. 21 ff.) sei "eindeutig" dahingehend zu verstehen, dass bei Unterschreiten einer der beiden zeitlichen Grenzen des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV eine tägliche Rückkehr zum Wohnort zumutbar sei.

    Nur ausnahmsweise könne - entsprechend den in seinem Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - (juris Rn. 28 ff.) aufgestellten Grundsätzen - auf die Abwesenheits- und Fahrtzeiten bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 a.a.O., juris Rn. 22, 24).

    Denn der Verordnungsgeber geht davon aus, dass es generell nicht zu rechtfertigen wäre, einem Berechtigten, der täglich an seinen Wohnort zurückkehrt, obgleich ihm dies wegen der großen Entfernung eigentlich nicht zuzumuten wäre, im Hinblick auf den dann entstehenden hohen Fahrkostenaufwand ein höheres Trennungsgeld zu gewähren als demjenigen, der am auswärtigen Dienstort verbleibt und Trennungsgeld nach §§ 3 und 4 TGV erhält (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 a.a.O., juris Rn. 22).

    Schließlich liegt die - zudem ohne Formulierung eines konkreten Rechtssatzes - geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 a.a.O. nicht vor (Berufungszulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

    Insoweit ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.06.2012 - 5 A 1.12 -, Juris Rn. 21 ff.), der sich der Senat anschließt, zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass der Wortlaut des § 6 Abs. 4 TGV im Wege teleologischer Reduktion dahin einzuschränken ist, dass die Kürzungsregelung nur auf Fälle Anwendung findet, in denen dem Trennungsgeldberechtigten die tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zuzumuten ist.

    Für die Feststellung der Unzumutbarkeit reicht es nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung aus, dass (nur) eine der beiden Zeitgrenzen bei täglicher Rückkehr zum Wohnort überschritten würde, der Betreffende also entweder mehr als zwölf Stunden von seiner Wohnung abwesend wäre oder für den Weg zwischen Wohn- und Dienstort mehr als drei Stunden täglich pendelte (Meyer/Fricke/Baez, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, Stand: Februar 2020, § 3 TGV Rn. 18; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht, Stand August 2013, § 3 TGV Rn. 24; ebenso Nds. OVG, Urteil vom 10.02.2016 - 5 LB 205/15 -, Juris Rn. 38 ff.; OVG B.-B., Beschluss vom 17.06.2015 - 7 N 9.15 -, Juris Rn. 4 [jew. unter Auseinandersetzung mit der unklaren Formulierung in BVerwG, Urteil vom 14.06.2012 - 5 A 1.12 -, Juris Rn. 24]).

    Die Trennungsgeldverordnung konkretisiert wie das Bundesumzugskostengesetz die beamten- und soldatenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 GG, § 78 BBG, § 31 SG) im Teilbereich dienstlich veranlasster Mehraufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2012 - 5 A 1.12 -, Juris Rn. 17, und vom 19.02.2009 - 2 C 42.07 -, Juris Rn. 13; vgl. auch für das - insoweit vergleichbare - BUKG: BVerwG, Urteil vom 19.12.1994 - 10 C 1.92 -, Juris Rn. 7, und vom 16.06.1982 - 6 C 70.79 -, Juris Rn. 16, sowie Beschluss vom 20.03.2002 - 10 B 2.02 -, Juris Rn. 5).

  • BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 14.19

    Beihilfeleistungen für Fahrten auch anlässlich einer ambulanten Operation nur bei

    Die Voraussetzungen einer teleologischen Reduktion (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - Buchholz 262 § 6 TGV Nr. 1 Rn. 21 und vom 23. April 2015 - 5 C 10.14 - BVerwGE 152, 60 Rn. 21 m.w.N.) des § 31 Abs. 2 Satz 1 BBhV a.F. sind im Hinblick auf derartige Fahrten entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 364/10

    Absehen von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 , 7 StAG nach § 10

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 5 A 1.12 , juris Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 10. April 2002 19 A 567/00 .
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2016 - 5 LA 72/15

    Regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel; unangemessene Bedingungen; unzumutbar;

    Er machte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2012 (- BVerwG 5 A 1.12 -, juris) geltend, dass die Höchstbetragsregelung des § 6 Abs. 4 TGV in seinem Falle keine Anwendung finde, weil ihm die tägliche Rückkehr zum Wohnort zumutbar sei; insoweit werde vorsorglich auch der entsprechenden Einschränkung im Bewilligungsbescheid der OFD vom 17. September 2012 widersprochen.

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (a. a. O., Rn. 24) ausgeführt, dass dem Betreffenden die tägliche Rückkehr zum Wohnort in der Regel zuzumuten sei,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 363/10

    Anspruch auf Einbürgerung trotz fehlender Sprachkenntnisse aufgrund des

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 28.13
  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 29.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • LSG Bayern, 08.02.2023 - L 12 KA 31/22

    Krankenversicherung: Verordnungsregress wegen unzulässig verordneter Arzneimittel

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 31.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 30.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • VG Würzburg, 06.07.2016 - W 1 K 14.901

    Anspruch auf Trennungsgeld ohne Höchstbetragsberechnung nur bei zumutbarer

  • VG Kassel, 03.05.2022 - 1 K 2080/21

    Reisekostenerstattung für Fahrt zu einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Würzburg, 30.07.2015 - W 1 K 14.340

    Trennungsgeld - Soldaten

  • OVG Sachsen, 18.02.2013 - 2 A 957/10

    Trennungsgeld, Trennungsübernachtungsgeld

  • VG Magdeburg, 06.08.2014 - 5 A 267/13

    Anspruch auf Trennungsgeld bei täglicher Rückreise zum Wohnort

  • VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227

    Trennungsgeld; Höchstbetragsberechnung; Zumutbarkeit täglicher Rückkehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht