Rechtsprechung
VG Schleswig, 20.09.2001 - 5 A 1025/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern im Aussenbereich; Anforderungen einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Nummernplan im Rahmen einer ausreichenden Kennzeichnung des Plangebiets; Unmöglichkeit der ...
- Judicialis
BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; LBO § 72; ; LBO § 78; ; LNatschG § 15 a Abs. 1 Nr. 8
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gelände wegen Steilhang Teil des Bebauungszusammenhangs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.09.2001 - 5 A 1025/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2/99 - Baurecht 2001, S. 71) muss jedenfalls der mit einer Bekanntmachung eines Bebauungsplans verfolgte Hinweiszweck erreicht werden. - BVerwG, 04.01.1995 - 4 B 273.94
Auszug aus VG Schleswig, 20.09.2001 - 5 A 1025/00
So bleibt es denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen wie diesem immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, ob sich aus einem bestimmten Geländeverlauf Rückschlüsse auf die Grenze des Bebauungszusammenhangs gewinnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 4.1.1995 - 4 B 273/94 - BRS 57 Nr. 63). - VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
Festsetzungen über die Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan
Auszug aus VG Schleswig, 20.09.2001 - 5 A 1025/00
So bleibt es denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen wie diesem immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, ob sich aus einem bestimmten Geländeverlauf Rückschlüsse auf die Grenze des Bebauungszusammenhangs gewinnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 4.1.1995 - 4 B 273/94 - BRS 57 Nr. 63).