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   OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15   

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https://dejure.org/2018,16496
OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 (https://dejure.org/2018,16496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 2 Abs. 1, SächsKAG § 7 Abs. 2
    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Halter; Aufsteller; Veranstalter; Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) als Steuerschuldner und bei Geldspielgeräten der Halter der Geräte (Aufsteller) als Veranstalter i.R.d. Definition einer Vergnügungsteuersatzung; Tragen des finanziellen Unternehmerrisikos und der organisatorischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) als Steuerschuldner und bei Geldspielgeräten der Halter der Geräte (Aufsteller) als Veranstalter i.R.d. Definition einer Vergnügungsteuersatzung; Tragen des finanziellen Unternehmerrisikos und der organisatorischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung der Vergnügungsteuer gegenüber dem Vermieter von Geldspielgeräten kann rechtswidrig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 746
  • DÖV 2018, 873
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - juris Rn. 93, und v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 126).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).

  • OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12

    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - juris Rn. 127, und v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62/63).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Denn in derartigen Konstellationen kann typischerweise davon ausgegangen werden, dass es dem besteuerten Unternehmer aufgrund seiner Organisationsherrschaft möglich ist, die Vergnügungsteuer auf die Spieler abzuwälzen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26. November 2012 - 9 LB 51/12 -, juris Rn. 39; VGH BW, Urt. v. 23. Februar 2011 - 2 S 196/10 -, juris Rn. 70, 74, und Beschl. v. 3. Dezember 1990 - 2 S 2193/90 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    17 Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 1958, BVerfGE 8, 274, 325).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967, BVerfGE 21, 209, 215).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Dies folgt auch aus dem Charakter der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, die den vom Spieler für sein Spielvergnügen erbrachten Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abschöpft, aber herkömmlich nicht unmittelbar beim Spieler, sondern indirekt beim Betreiber des Vergnügens erhoben wird, der deshalb die Steuer zumindest kalkulatorisch - hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen - auf die Spieler als die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen können muss (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, juris Rn. 46, 48/49; BVerfG, Teilurt. v. 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, juris Rn. 56 ff.; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Urt. v. 6. Mai 2015 - 5 A 439/12 -, juris Rn. 47 bis 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.- H., Urt. v. 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1990 - 2 S 2193/90

    Vergnügungssteuer: Geräteaufsteller - Aufstellung bei US-Streitkräften -

  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Dies setzt dem Erfordernis der Bestimmtheit im Abgabenrecht Grenzen und reduziert dieses Erfordernis auf die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, Rn. 17, betr. die Spielgerätesteuern).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden bewältigt werden können (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, a. a. O.; OVG Weimar im Urt. vom 23. Mai 2017 - 4 N 114/13 -, Rn. 51, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, Rn. 15; OVG Weimar, Beschl. vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen, Urt. vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 127, und vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62 f.).

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