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   VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11   

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https://dejure.org/2012,26564
VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11 (https://dejure.org/2012,26564)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.09.2012 - 5 A 1368/11 (https://dejure.org/2012,26564)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. September 2012 - 5 A 1368/11 (https://dejure.org/2012,26564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit bei Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung der Urnenbestattung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anordnung der Urnenbestattung gegenüber leiblichem Kind kann unbillig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzumutbare Übernahme der Bestattungskosten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2008 - 8 LB 55/07

    Entfallen der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht eines Kindes bei

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Zu Recht weist die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für das ausnahmsweise Entfallen der Bestattungspflicht nicht ausreicht, dass das Sorgerecht des Verstorbenen anlässlich einer Scheidung auf den anderen Elternteil übertragen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. August 2008 - 8 LB 55/07 -).

    Die Kammer ist überzeugt, dass dem Verstorbenen das Sorgerecht über die Klägerin wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen wurde und sich die Bestattungspflicht der Klägerin im Lichte der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 1. August 2008 - 8 LB 55/07 -, juris Rn. 20) als unzumutbar und unverhältnismäßig erweist.

    21 Jedoch wird der § 8 Abs. 3 Nr. 2 Nds. BestattG in den Fällen des Entzugs der elterlichen Gewalt wegen Gefährdung des Kindeswohls (§§ 1666, 1666 a BGB) teleologisch reduziert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 - Beschluss vom 1. August 2008 - 8 LB 55/07 -).

    Eine Übertragung des Sorgerechts anlässlich der Scheidung auf einen Elternteil ließ und lässt nicht den Schluss auf eine grundlegende, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht aufhebende Zerstörung des Verhältnisses zwischen dem nicht mehr sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind zu (Nds. OVG, Beschluss vom 1. August 2008 - 8 LB 55/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 LA 131/06

    Angehöriger; Ausnahme; Ausnahmefall; Bestattung; Bestattungskosten;

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    21 Jedoch wird der § 8 Abs. 3 Nr. 2 Nds. BestattG in den Fällen des Entzugs der elterlichen Gewalt wegen Gefährdung des Kindeswohls (§§ 1666, 1666 a BGB) teleologisch reduziert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 - Beschluss vom 1. August 2008 - 8 LB 55/07 -).

    Denn die gesetzlich geregelte Bestattungspflicht leitet sich aus dem Recht und der Pflicht im Rahmen der sog. "Totenfürsorge" ab, die wiederum Ausfluss des familienrechtlichen Verhältnisses ist, dass den Verstorbenen bei Lebzeiten mit den Überlebenden verbunden hat, und das über den Tod hinaus fortdauernd gegenüber dem toten Familienmitglied Pietät und Pflege seines Andenkens gebietet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 LA 131/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Danach entfällt die Bestattungspflicht zwar nicht allein deswegen, weil die Familienverhältnisse gestört oder gar zerrüttet waren bzw. sind (Beschluss vom 4. April 2008 - 8 LA 4/08 -), etwa seit Jahrzehnten jedwede familiäre Bindung zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen fehlt (Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -) oder der Verstorbene seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Bestattungspflichtigen nicht erfüllt hat (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -).
  • OLG Köln, 08.02.2011 - 4 UF 228/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Denn heute kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auf ein schuldhaftes Fehlverhalten im Rahmen des Sorgerechtsentzugs wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, II-4 UF 228/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 27.12.2007 - 1 A 40/07

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen bei gestörten

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Ihre Bestimmung muss sich an objektiven Maßstäben orientieren, weil die zuständigen Gemeinden nicht innerhalb der Bestattungsfrist Ermittlungen und Untersuchungen über die tatsächlich bestehenden persönlichen Verhältnisse zwischen den Angehörigen und dem Verstorbenen durchführen und ggf. verifizieren können (vgl. für die entsprechend lautende Landesvorschrift: OVG Saarland, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Danach entfällt die Bestattungspflicht zwar nicht allein deswegen, weil die Familienverhältnisse gestört oder gar zerrüttet waren bzw. sind (Beschluss vom 4. April 2008 - 8 LA 4/08 -), etwa seit Jahrzehnten jedwede familiäre Bindung zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen fehlt (Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -) oder der Verstorbene seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Bestattungspflichtigen nicht erfüllt hat (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 8 LA 4/08
    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Danach entfällt die Bestattungspflicht zwar nicht allein deswegen, weil die Familienverhältnisse gestört oder gar zerrüttet waren bzw. sind (Beschluss vom 4. April 2008 - 8 LA 4/08 -), etwa seit Jahrzehnten jedwede familiäre Bindung zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen fehlt (Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -) oder der Verstorbene seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Bestattungspflichtigen nicht erfüllt hat (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -).
  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11
    Denn heute kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auf ein schuldhaftes Fehlverhalten im Rahmen des Sorgerechtsentzugs wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, II-4 UF 228/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Anders als in den Bestattungsgesetzen anderer Bundesländer (vgl. Verwaltungsgericht Oldenburg, Urt. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, BTPrax 2012, 257; ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.12.2012-8 LA 150/12-, FamRZ 2013, 1251; anders dann Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, NJW 2013, 2983) berührt nach schleswig-holsteinischem Landesrecht eine bestehende unbillige Härte eine nach dem Bestattungsgesetz bestehende Bestattungspflicht nicht (mit der Folge, dass ein evtl. vorhandener Nachrangiger nachrückte), sondern ist bei der Frage der der Bestattung nachfolgenden Heranziehung zu den aufgewandten Kosten zu erörtern.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Anders als in den Bestattungsgesetzen anderer Bundesländer (vgl. Verwaltungsgericht Oldenburg, Urt. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, BTPrax 2012, 257; ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.12.2012-8 LA 150/12-, FamRZ 2013, 1251; anders dann Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, NJW 2013, 2983) berührt nach schleswig-holsteinischem Landesrecht eine bestehende unbillige Härte eine nach dem Bestattungsgesetz bestehende Bestattungspflicht nicht (mit der Folge, dass ein evtl. vorhandener Nachrangiger nachrückte), sondern ist bei der Frage der der Bestattung nachfolgenden Heranziehung zu den aufgewandten Kosten zu erörtern.
  • VG Würzburg, 06.10.2021 - W 2 K 21.556

    Bestattungsrecht, Ersatzvornahme, Heranziehung zu Bestattungskosten, unbillige

    Die Erstattung von Beerdigungskosten ist nach überwiegender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nur bei einem schwerwiegenden elterlichen Fehlverhalten unzumutbar, durch das das Eltern-Kind-Verhältnis beiderseitig vollständig zerstört wurde, wie schwere Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich bestattungspflichtigen Angehörigen (VGH München, B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris; OVG Schleswig, U.v. 27.4.2015 - 2 LB 27/14) oder ein dauerhafter Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung (OVG Greifswald, U.v. 18.3.2014 - 1 L 120/12 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 18.12.2006 - 8 LA 131/06 - juris; VG Oldenburg, U.v. 5.9.2012 - 5 A 1368/11 - juris; VG Hannover, U.v. 3.2.2020 - 1 A 4054/18 - juris).
  • VG Braunschweig, 23.01.2013 - 5 A 45/11

    Bestattungspflicht; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Rangfolge; subsidiäre

    Die in ihr getroffene Anordnung der Bestattung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 6 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (NBestattG) hat noch rechtliche Wirkungen (so auch VG Oldenburg, U. v. 05.09.2012 - 5 A 1368/11 -, juris Rn. 16; VG Osnabrück, U. v. 27.08.2010 - 6 A 200/09 -).
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