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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14   

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VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2015,41945)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25.11.2015 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2015,41945)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 25. November 2015 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2015,41945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Artgerechtes Abwehrverhalten eines Hundes und die Beweisaufnahme

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
    Außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne herausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 5 f.).

    Auch die von der Klägerin angeführte, in ständiger Rechtsprechung anerkannte Ausnahme des eindeutig artgerechten Abwehrverhaltens (Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 7 m. w. N.) vermag die erkennende Kammer hier nicht anzunehmen.

    Denn bei dem Vorliegen eines Regelbeispiels ist grundsätzlich nicht mehr von einem artgerechten Verhalten eines als gewöhnlichen Haustier gehaltenen Hundes auszugehen, sondern der Hund vielmehr durch die Bissigkeit als Gefahr für die öffentliche Sicherheit einzustufen (Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 7).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann sich eine solche Ausnahme ergeben aus einem bestimmungsgemäßen Gebrauch etwa eines Dienst-, Wach- oder Jagdhundes, aus der Verletzung eines anderen (Haus-)Tieres durch ein eindeutig artgerechtes Abwehrverhalten oder ggf. auch beim Beißen bzw. Töten von Mäusen oder Insekten (Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 136/11

    Feststellung der Gefährlichkeit; gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG Osnabrück, U. v. 22.02.2013 - 6 A 136/11 -, juris) ist auf den vorliegenden Fall nicht in dem von der Klägerin erklärten Sinne übertragbar.

    Denn der später verstorbene Hund sei auf ihn zugelaufen und habe ihn in die Hinterläufe gebissen(VG Osnabrück, U. v. 22.02.2013 - 6 A 136/11 -, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
    Hierbei ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Amtstierarzt um eine sachverständige Person handelt, die grundsätzlich über die nötige Fachkompetenz verfügt, um zu beurteilen, ob von dem betreffenden Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (Niedersächsisches OVG, B. v. 20.08.2014 - 11 LA 62/14 - n.v, m.w.N., u.a. Nied. OVG, B. v. 13.08.2009 - 11 ME 287/09 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 11 LA 250/14

    Artgerechtes Abwehrverhalten; gesteigerte Aggressivität; Aggressivität;

    Auszug aus VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
    Das Niedersächsische OVG hat in seinem Beschluss vom 30.06.2015 (11 LA 250/14 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de Rn. 6) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 11 LA 172/14
    Auszug aus VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
    In diesem Rahmen obliegt es dem Landkreis als zuständiger Behörde, die gesamten Umstände des Vorfalles aufzuklären und hierbei sowohl belastende als auch entlastende Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 3.3.2015 - 11 LA 172/14 -).".
  • VG Braunschweig, 18.08.2016 - 5 B 105/16

    Artgerechtes Abwehrverhalten; Gefährlichkeitsfeststellung; Hundebiss; Jogger;

    (Fortführung VG Braunschweig, U. v. 25.11.2015 - 5 A 195/14).

    Hierbei kommt es für die Frage des Vorliegens einer Gefahr grundsätzlich nicht auf ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten bzw. eine mögliche tierpsychologische Erklärung des Verhaltens des Hundes an, sondern vielmehr auf die konkrete und objektiv zu treffende Gefahrenprognose (vgl. VG Braunschweig, U. v. 25.11.2015 - 5 A 195/14 -, juris Rn. 60, 63).

  • VG Oldenburg, 03.08.2020 - 7 B 1671/20

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    - Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (5. Kammer) vom 25. November 2015 - 5 A 195/14 - (Artgerechtes Abwehrverhalten eines Hundes; Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme bei Verfahren betreffend die Gefährlichkeitsfeststellung) und.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40902
OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2014,40902)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.11.2014 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2014,40902)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. November 2014 - 5 A 195/14 (https://dejure.org/2014,40902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 aO § 122 Abs. 1 S. 2
    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zustellung, GbR in Liquidation, Bevollmächtigter, Empfangsvollmacht, Liquidatoren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.03.1987 - X R 28/80

    Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 24. März 1987, BFHE 150, 293) führe aber ein Bekanntgabemangel, sofern die Bekanntgabe an die Gesellschafter hätte erfolgen müssen, zur Nichtigkeit des Steuerbescheids.

    In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Verwaltungsakte den Gesellschaftern selbst oder ihren persönlichen Bevollmächtigten bekannt gegeben werden (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 24. März 1987 - X R 28/80 -, juris Rn. 19 ff. = BFHE 150, 293).

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14
    Bevollmächtigen die Gesellschafter - wie hier - als Liquidatoren der Gesellschaft einen Bevollmächtigten, hat die Behörde nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO die Möglichkeit, den Verwaltungsakt auch gegenüber dem Bevollmächtigten aller ehemaligen Gesellschafter als Liquidatoren der GbR bekannt zu geben (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 1. März 1994 - VIII R 35/92 -, juris Rn. 25 f.).
  • BFH, 30.04.2003 - II R 79/00

    Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14
    Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 2 AO kann sich die Finanzbehörde auch an einen einzelnen der ehemaligen Gesellschafter halten (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 30. April 2003 - II R 79/00 -, juris Rn. 9 = BFHE 202, 387).
  • BFH, 17.08.2012 - VIII S 15/12

    Streitwerterhöhung wegen Zinsen - Entscheidung des BFH über Erinnerung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14
    Die Klägerin hat die Zinsfestsetzung nicht mit eigenständigen Angriffsmitteln in Frage gestellt (vgl. BFH, Beschl. v. 17. August 2012 - VIII S 15/12 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2014 - 5 A 195/14
    4 Dieser Vortrag der Klägerin begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2014 - 5 A 588/13 -, juris; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung;

    Eine Liquidationsgesellschaft wird durch ihre Liquidatoren vertreten, so dass die Zustellung grundsätzlich an die zur Vertretung berechtigten Liquidatoren zu bewirken ist (vgl. §§ 161 Abs. 2, § 146 Abs. 2, 149, 150 Abs. 1 und 2 HGB; vgl. SächsOVG Beschl. v. 13. November 2014 - 5 A 195/14 -, juris Rn. 7 zur BGB- Gesellschaft).

    57 In Bezug auf die Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 73 Abs. 3 VwGO) gilt unter Zugrundelegung der vorherigen Ausführungen nichts anderes (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 13. November 2014 - 5 A 195/14 - juris Rn. 7 bezogen auf die Abgabenordnung).58 Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist der Widerrufs- und Erstattungsbescheid vom 10. Januar 2013 in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid vom 9. September 2013 gefunden hat (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).

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