Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009

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   OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08   

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https://dejure.org/2010,15514
OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2010,15514)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2010 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2010,15514)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2010,15514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 2, § ... 37 Abs. 2; AO § 122, § 124, § 125, § 129, § 240, § 236; SächsKAG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst b, § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a, § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst b, § 25

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen bei einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändungsverfügung; Zuerkennung eines Rückerstattungsanspruches nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V.m. § 37 Abs. 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen bei einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändungsverfügung; Zuerkennung eines Rückerstattungsanspruches nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V.m. § 37 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine Verzinsung des Rückerstattungsbetrages bei Aufhebung eines Abgabenbescheides durch die Behörde

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Keine Verzinsung des Rückerstattungsbetrages bei Aufhebung eines Abgabenbescheides durch die Behörde

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Angesichts diesen klaren Wortlauts der Vorschrift verbietet sich auch eine erweiternde Auslegung (BFH, Beschl. v. 26.7.2005 - VII ER-S 1/05 - und Urt. v. 29.04.1997 - VII R 91/96 -, juris).
  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Dies gilt auch für Erstattungsansprüche, die auf Überzahlung von Steuern beruhen und die ohne Änderung der Steuerfestsetzung erst aufgrund eines Rechtsstreites über einen Abrechnungsbescheid entstehen (BFH, Urt. v. 5.4.1990 - VII R 2/89 -, juris).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Fälle, in denen die Erstattung lediglich mittelbare Folge einer gerichtlichen Entscheidung ist, werden von § 236 AO nicht erfasst (BFH, Urt. v. 16.12.1987 - I R 350/83 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass bei einem Erstattungsanspruch gegen eine Behörde die Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht komme, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangteEinnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (vgl. BVerwG, NJW 1973, 1854 und NVwZ 1999, 522).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass bei einem Erstattungsanspruch gegen eine Behörde die Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht komme, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangteEinnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (vgl. BVerwG, NJW 1973, 1854 und NVwZ 1999, 522).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes i. S. d. § 122 Abs. 2 AO nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang lediglich schlicht bestreitet (so aber BFH, Urt. v. 14.3.1989, BFHE 156, 66).
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Offenbar ist eine Unrichtigkeit im Rahmen des § 129 AO nach allgemeiner Auffassung, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als Unrichtigkeit erkennbar ist, der Fehler auf bloße mechanische Versehen zurückzuführen und die Möglichkeit eines Rechtsirrtums ausgeschlossen ist (BFH, Urt. v. 17.6.2004 - IV R 9/02 -, juris).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1985, DVBl. 85, 624 zur wortgleichen Vorschrift des § 44 Abs. 1 VwVfG).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 11 S 2099/81

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen (so auch VGH BW, Urt. v. 14.11.1984, VBlBW 1985, 423, 424; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10.10.1997 - 2 A 13324/96 -, juris).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 5 A 203/08
    Rechtsgrundlage des vom Kläger geltend gemachten Rückerstattungsanspruches ist § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO, der im Zusammenhang mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9. 1977 - BVerwG 7 C 13.76 -, juris), in Verbindung mit der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Sächsisches Kommunalabgabengesetz - SächsKAG - anwendbaren Vorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung - AO - .
  • OVG Sachsen, 07.02.2002 - 5 B 443/99
  • VG Magdeburg, 02.01.2012 - 9 A 58/10

    Anspruch auf Erstattung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b. KAG LSA i. V. m § 37

    a. a.) Nach einer (behördenfreundlichen) Auslegung bestehen Zweifel nicht bereits dann, wenn der Bescheidadressat den Zugang schlicht bestreitet (vgl. dazu nur: Sächs. OVG, Urteil v. 12.05.2010, 5 A 203/08; Urteil v. 07.02.2002, 5 B 443/99; VGH BW, Urteil v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rh.-Pf., Urteil v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; alle juris; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 122 Rz. 53 m. w. Nachw.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Auflage 2011, § 41 Rz. 43 m. w. Nachw.).

    Angesichts diesen klaren Wortlauts der Norm verbietet sich auch eine erweiternde Auslegung (BFH, Beschluss v. 26.07.2005, VII ER-S 1/05; Urteil v. 29.04.1997, VII R 91/96; Sächs. OVG, Urteil v. 12.05.2010, 5 A 203/08; alle juris; zum Ganzen: Rüsken in Klein, AO, 9. Auflage 2006, § 236 Rz. 6 ff).

    Wenn das Fachrecht - wie hier - eine eigenständige Regelung enthält, ergibt sich ein Prozesszinsenanspruch auch nicht aus § 291 BGB (Sächs. OVG, Urteil v. 12.05.2010, 5 A 203/08; juris).

  • VG Potsdam, 08.08.2016 - 8 K 1039/16

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung); Anspruch auf

    Dass eine Anwendbarkeit des § 291 BGB im öffentlichen Recht überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn anders als das Kommunalabgabenrecht das einschlägige Fachrecht keine anderweitige Regelung enthält, dürfte unstreitig sein (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61 ff. und Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66.08 -, BRS 75 Nr. 161 = juris Rdnr. 14; OVG Bautzen, Urteil vom 12. Mai 2010 - 5 A 203/08 -, juris Rdnr. 31 zum sächsischen Kommunalabgabenrecht).
  • VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge

    Wann Zweifel im Sinne der Vorschrift bestehen, ist eine Frage des Einzelfalles und wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. dazu Sächs. OVG, Urt. v. 26.03.2003, 5 B 638/02; v. 12.05.2010, 5 A 203/08; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.11.1984, 11 S 2099/81; OVG Rheinland-Pfalz., Urt. v. 10.10.1997, 2 A 13324/96; OVG LSA, B. v. 21.01.2009, 4 M 355/08, alle juris; Brockmeyer, a. a. O., § 122 Rn. 53 m. w. N..).
  • OVG Sachsen, 08.08.2013 - 5 A 828/10

    Abwasserbeitrag, Aufhebung durch Widerspruchsbescheid, Verzinsung,

    Angesichts dieses klaren Wortlauts der Vorschrift verbietet sich eine erweiternde Auslegung (BFH, Beschl. v. 26.7.2005 - VII ER-S 1/05 - und Urt. v. 29.04.1997 - VII R 91/96 -, juris, SächsOVG Urt. v. 12. Mai 2010 - 5 A 203/08).
  • OVG Sachsen, 08.11.2013 - 5 A 61/12

    Zulassung der Berufung, Dreitagesfiktion, Glaubhaftmachung, eidesstattliche

    Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts bestehen nach der Rechtsprechung des Senats dann, wenn der Bescheidadressat Umstände vorträgt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts begründen (SächsOVG, Urt. v. 12. Mai 2010, LKV 2010 430, 431).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08   

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https://dejure.org/2009,20541
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 5 A 203/08 (https://dejure.org/2009,20541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 5 A 4719/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    Vor diesem Hintergrund genügen unter Berücksichtigung der personellen Kontinuität beim Kläger sowie einer fehlenden inhaltlichen Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten aus den Jahren 2002 bis 2004 schon die vom Verwaltungsgericht durch Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -, festgestellten Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Klägers, um dessen Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - ausgeführt hat, ergibt sich der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen (auch) aus der Nähe des Klägers zu rechtsextremistischen Parteien und Gruppierungen.

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63.

    Bezüglich der Abweichungsrüge fehlt es an der Bezeichnung eines Rechts- oder Tatsachensatzes im angefochtenen Urteil, der von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - abweichen soll.

  • VG Düsseldorf, 21.10.2005 - 1 K 3189/03

    Rechtmäßigkeit der Aufnahme der "Bürgerbewegung Pro Köln"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
    Vor diesem Hintergrund genügen unter Berücksichtigung der personellen Kontinuität beim Kläger sowie einer fehlenden inhaltlichen Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten aus den Jahren 2002 bis 2004 schon die vom Verwaltungsgericht durch Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 -, festgestellten Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen des Klägers, um dessen Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte Nordrhein-Westfalen 2005 und 2006 zu rechtfertigen.
  • VG Berlin, 16.09.2010 - 1 K 296.09

    Erwähnung des Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht 2008 und

    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach ( VG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005- 1 K 3189/03 ; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 ; VG Düsseldorf Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 ; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 ; VG Düsseldorf Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Münster (zuletzt Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 , [...], Rn. 2) und das Verwaltungsgericht Hamburg (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 - 8 K 3483/06, [...], Rn. 38) halten eine Verdachtsberichterstattung über den Kläger für zulässig.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, a.a.O. Rz. 84; VG Düsseldorf, Urteil vom 10. November 2009 - 22 K 3117/08 , [...], Rn. 59 ff.; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009, 5 A 203/08 , [...], Rn. 3).

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist für die Berichtszeiträume 2002 bis 2008 in eingehender Auseinandersetzung mit Veröffentlichungen des Klägers, Äußerungen seiner Funktionsträger und Beziehungen zu rechtsextremen Organisationen zu dem Schluss gelangt, dass der Kläger im Verdacht einer gegen die Menschenwürde verstoßenden ausländerfeindlichen Ausrichtung steht; dieser Befund wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für die Jahre 2002 bis 2006 bestätigt ( VG Düsseldorf Urteil vom 21. Oktober 2005- 1 K 3189/03 ; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 ; VG Düsseldorf Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 ; OVG NRW Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 ; VG Düsseldorf Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).

  • VG Düsseldorf, 12.04.2013 - 22 K 9174/10

    Anspruch einer Wählervereinigung auf Unterlassung der Verbreitung von

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW durch Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 - zurück.

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63; OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08 - VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08 -, juris).

    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08 - VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 1698/15

    Erlaubnis der Berichterstattung in dem Verfassungsschutzbericht bei Vorliegen von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris, Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris, Rn. 3.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris, Rn. 2f.; Roth, in: Schenke/ Graulich/ Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 3, 4 BVerfSchG, Rn. 110.

  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17

    Klage eines Vereins gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 72.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, juris Rn. 74.

  • VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 22 K 6078/14

    Rechtmäßigkeit der Erwähnung eines eingetragenen Vereins im

    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, (umfassend) über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, a.a.O., Juris Rn. 84; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.

    Vor dem Berichtszeitraum liegende Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung können bereits allein eine Berichterstattung rechtfertigen, wenn jedenfalls bei der Bestrebung eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, eine inhaltliche Distanzierung von den Verlautbarungen und Aktivitäten, die die Verdachtsanhaltspunkte bildeten, nicht festgestellt werden kann und zwischen Anknüpfungstatsachen und Berichtszeitraum eine nur kurze Zeitspanne liegt, wobei von einer nur kurzen Zeitspanne jedenfalls auszugehen ist, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = Juris Rn. 3 - 5.".

  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08

    Befugnis der Verfassungsschutzbehörde zur Veröffentlichung von Informationen über

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW zurück durch Beschluss vom 8. Juli 2009 5 A 203/08 -.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 , a.a.O., juris (Rn. 84); OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, www.nrwe.de = juris.

    Diese ergeben sich allein schon aus den vom erkennenden Gericht durch die Urteile vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03 - und vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06 -, bestätigt durch Beschlüsse des OVG NRW vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - bzw. vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08 -, festgestellten Verlautbarungen und Aktivitäten in den Jahren 2002 bis 2006, welche in einer Gesamtschau hinreichende tatsächliche Anhaltspunkten für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen begründen.

  • VG Berlin, 07.09.2016 - 1 K 71.15
    Dies folgt aus der Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, umfassend über Bestrebungen einer Gruppierung zu informieren (BVerfG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01, juris, Rn. 84; OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08, juris, Rn. 3; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08, juris, Rn. 59 ff.; Urteil der Kammer vom 21.1.2016 - VG 1 K 255.13, juris, Rn. 31).

    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (OVG Münster, Beschluss vom 8.7.2009 - 5 A 203/08, juris, Rn. 3 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2009 - 22 K 3117/08, juris, Rn. 61; Urteil der Kammer vom 21.1.2016 - VG 1 K 255.13, juris, Rn. 31).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10

    Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes

    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • VG Düsseldorf, 01.09.2014 - 22 L 1649/14
  • VG Düsseldorf, 15.02.2011 - 22 K 404/09

    Klage von "pro NRW" abgewiesen

  • VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 10 ZB 21.679

    Rechtfertigung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

  • VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 236/18

    Rechtmäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die den Kläger

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