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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08   

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OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08 (https://dejure.org/2008,3615)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2008 - 5 A 237/08 (https://dejure.org/2008,3615)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 5 A 237/08 (https://dejure.org/2008,3615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 105 Abs. 2a; SächsKAG § 2 Abs. 1, § 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer für die Monate Oktober bis Dezember 2006 für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit; "Spieleinsatz" als tauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer; Rechtmäßigkeit des Ersatzmaßstabs "Geldeinwurf/Anzahl der Spiele ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2a; ; SächsKAG § 2 Abs. 1; ; SächsKAG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Sächsisches Oberverwaltungsgericht erklärt Vergnügungssteuersatzung der Stadt Leipzig für unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 265/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    Ergänzend führt sie unter Bezugnahme auf ein im Parallelverfahren 5 A 265/08 vorgelegtes Schreiben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9.9.2008 aus, es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass Ein- und Auszahlungen auf bzw. von Geldspielgeräten - ohne Verwendung des Geldes als Spieleinsatz - "durch einen Fehler in der Software der Spielgeräte der Klägerin versehentlich" als Einsatz- bzw. Gewinnbuchung registriert würden.

    Aus diesem Grund kommt sowohl der von der Beklagten im Parallelverfahren 5 A 265/08 vorgelegten Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 9.9.2008 als auch der nach Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegten Stellungnahme vom 2.10.2008 keine Bedeutung für die Entscheidungsfindung zu.

    Insofern kommt es nicht mehr darauf an, dass der von der Klägerin vorgelegte Vorjahresvergleich Dezember 2005 (Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 A 265/08, S. 540), die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen für die Jahre 2006 und 2007 (Gerichtsakte 5 A 265/08, S. 323a und S. 323b), sowie die Betriebswirtschaftliche Auswertung für die Monate Januar bis Juli 2008 (Gerichtsakte 5 A 265/08, S. 541) darauf hindeuten, dass die Vergnügungssteuererhebung nach dem jetzigen System bei der Klägerin zu einem negativen Betriebsergebnis führt.

  • VG Leipzig, 13.02.2008 - 1 K 1460/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. Februar 2008 - 1 K 1460/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. Februar 2008 - 1 K 1460/06 - zu ändern und die Steueranmeldung für den Monat Oktober 2006 zum 10.11.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 29.11.2006 in Höhe von 8.487,49 EUR sowie die Vergnügungssteuerbescheide der Beklagten für die Monate November und Dezember 2006 vom 5.4.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.4.2007 in Höhe von 8.761,87 EUR für den Monat November 2006 und in Höhe von 8.720,39 EUR für den Monat Dezember 2006 aufzuheben.

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    So gehört zu den die Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer kennzeichnenden Merkmalen auch, dass sie auf den Benutzer der Veranstaltung abwälzbar sein muss (BVerfG, Beschl. v. 3.5.2001, DVBl. 2001, 1135; BFH, Beschl. v. 1.2.2007, BFH/NV 2007, 987).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    An seiner entgegenstehenden, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Klägerin (Beschl. v. 17.7.2007 - 5 BS 256/07 -, vgl. auch Beschl. v. 12.7.2007 zum Parallelverfahren 5 BS 146/07, m. w. N., eingestellt in juris) nach summarischer Prüfung geäußerten, Rechtsauffassung hinsichtlich der auf den Spieleinsatz bezogenen Bemessungsgrundlage hält der Senat nicht mehr fest.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    Art und Intensität des Grundrechtseingriffs werden durch die Satzungsermächtigung ebenfalls umgrenzt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 1.3.1997, zu § 6 Abs. 3 KAG B-W vom 15.2.1982, NVwZ 1997, 573).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    Die Vergnügungssteuer zielt also darauf ab, die mit der Einkommensverwendung für ein Vergnügen zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu belasten, weshalb der Steuermaßstab am Vergnügungsaufwand auszurichten ist (BVerwG, Urt. v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237).
  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    So gehört zu den die Vergnügungssteuer als Aufwandsteuer kennzeichnenden Merkmalen auch, dass sie auf den Benutzer der Veranstaltung abwälzbar sein muss (BVerfG, Beschl. v. 3.5.2001, DVBl. 2001, 1135; BFH, Beschl. v. 1.2.2007, BFH/NV 2007, 987).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
    Notwendig ist die direkte Anknüpfung an die Einspielergebnisse allerdings nicht (BVerwG, Urt. v. 13.4.2005, BVerwGE 123, 218).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Zu beiden Sichtweisen wird zudem die Frage diskutiert, ob die Vergnügungsteuer selbst durch vorherigen Abzug von der jeweiligen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist (vgl. FG Hamburg, EFG 2009, S. 70 ; VGH Kassel, KStZ 2008, S. 130 ; OVG Bautzen, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, [...], Rn. 30 ff.).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 5 A 251/10

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Spieleinsatzsteuer; Kontrolleinrichtung;

    16 Dem Senat liegen im Übrigen die Akten des Verwaltungsgerichts (1 K 1460/06), des Berufungs- (5 A 237/08 und 5 A 251/10) und Revisionsverfahrens (9 C 12.08), die Akten zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz (1 K 1459/06 und 5 BS 256/07), die zugehörigen Verwaltungsakten der Beklagten sowie die von der Klägerin in der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung am 13. Februar 2008 vorgelegte Heftung vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.

    17 Nachdem das Urteil des Senats vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 - auf die Revision der Beklagten aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen wurde, ist über die von der Klägerin inhaltlich unverändert aufrecht erhaltenen Anträge unter Beachtung der Bindung an die rechtliche Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 144 Abs. 6 VwGO) neu zu entscheiden.

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    - Sächsisches OVG - 06.10.2008 - AZ: OVG 5 A 237/08.

    Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 - wird aufgehoben.

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Besteuert wird der Vergnügungsaufwand des Spielers für das Vergnügen an den Spielgeräten deshalb, weil dieser Aufwand Indikator für seine wirtschaftliche Leistungskraft ist (BVerwG, U. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237, 240; Sächs. OVG, U. v. 06.10.2008 - 5 A 237/08 -, juris, Rdnr. 29; B. v. 19.12.2006 - 5 BS 24/06 -, NVwZ-RR 2007, 553, 554; Thür.

    Dieser besteht in der für das Vergnügen erbrachten Vermögensaufwendung, die gerade im Geldeinsatz für das Spielgerät liegt (vgl. Sächs. OVG, U. v. 06.10.2008 - 5 A 237/08 -, juris, Rdnr. 29; Wolff, NVwZ 2005, 1241, 1242 r. Sp.).

    Soweit teilweise allerdings vertreten wird, der Spieleinsatz sei kein tauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer (so unter Aufgabe seiner früheren Auffassung: SächsOVG, U. v. 06.10.2008 - 5 A 237/08 -, juris, Rdnr. 28), steht diese Meinung der Ansicht des erkennenden Gerichts nicht entgegen.

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2009 - 2 L 1512/08

    Vernügungssteuer, Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, kalkulatorische

    Der über das in den vorzitierten Entscheidungen gewürdigte Vorbringen hinausgehende Vortrag der Antragstellerseite rechtfertigt auch im Lichte des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - SächsOVG - vom 6. Oktober 2008, Az.: 5 A 237/08, keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage.

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - Az.: 5 A 237/08 -, wonach der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt sei, weil die Bemessungsgrundlage, solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich sei, auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen sei.

    Einen im Rahmen kalkulatorischer Abwälzbarkeit zu beachtenden Grundsatz, eine zukünftige steuerliche Belastung müsse langfristig im Voraus konkret abzuschätzen sein, vgl. die Formulierung in Sächs. OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, S. 13 unten des amtlichen Umdrucks, sieht die Kammer jedenfalls nicht.

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 2295/08

    Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Einwurf

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - Az.: 5 A 237/08 -, wonach der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt sei, weil die Bemessungsgrundlage, solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich sei, auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen sei.

    Einen im Rahmen kalkulatorischer Abwälzbarkeit zu beachtenden Grundsatz, eine zukünftige steuerliche Belastung müsse langfristig im Voraus konkret abzuschätzen sein, vgl. die Formulierung in Sächs. OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, S. 13 unten des amtlichen Umdrucks, sieht die Kammer jedenfalls nicht.

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 3884/07

    Vergnügungssteuern

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - Az.: 5 A 237/08 -, wonach der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt sei, weil die Bemessungsgrundlage, solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich sei, auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen sei.

    Einen im Rahmen kalkulatorischer Abwälzbarkeit zu beachtenden Grundsatz, eine zukünftige steuerliche Belastung müsse langfristig im Voraus konkret abzuschätzen sein, vgl. die Formulierung in Sächs. OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, S. 13 unten des amtlichen Umdrucks, sieht die Kammer jedenfalls nicht.

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2009 - 2 K 6381/08

    Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit durch

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - Az.: 5 A 237/08 -, wonach der Charakter der örtlichen Aufwandsteuer bereits deshalb nicht gewahrt sei, weil die Bemessungsgrundlage, solange eine Aussonderung des Steueranteils vom Spielkapital nicht möglich sei, auf den gesamten eingesetzten Geldbetrag bezogen sei.

    Einen im Rahmen kalkulatorischer Abwälzbarkeit zu beachtenden Grundsatz, eine zukünftige steuerliche Belastung müsse langfristig im Voraus konkret abzuschätzen sein, vgl. die Formulierung in Sächs. OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, S. 13 unten des amtlichen Umdrucks, sieht die Kammer jedenfalls nicht.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1434/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, entschieden hat, der Einsatz könne nicht zulässige Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer sein, weil es unmöglich sei, den Steueranteil vom Spielkapital auszusondern, folgt die Kammer dieser Auffassung ausdrücklich nicht.

    Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht der Auffassung des Sächsischen OVG, vgl. Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 - wonach die kalkulatorische Abwälzbarkeit bei der Einsatzbesteuerung nicht gegeben sei, weil der Aufsteller wegen der fehlenden Proportionalität von Einsatz zu Einspielergebnis den Vergnügungssteueranteil am Einspielergebnis nicht vorhersehen könne.

  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08

    Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch

    Mit ihrer Beschwerde vom 7.11.2008, die sie am 25.11.2008 begründet hat, wendet die Antragstellerin unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6.10.2008 (- 5 A 237/08 -, abrufbar bei juris) gegen den Beschluss ein, dass der in § 5 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Antragsgegnerin verwendete Begriff "Spieleinsatz" unbestimmt sei und eine untaugliche Besteuerungsgrundlage darstelle.

    Der Vergnügungssteuerbescheid der Antragsgegnerin ist auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 6.10.2008 - 5 A 237/08 -, nicht rechtskräftig, abrufbar bei juris; Revision anhängig unter BVerwG 9 C 12.08) nicht offensichtlich rechtswidrig.

  • VG Aachen, 04.02.2010 - 4 K 383/09

    Anfechtung eines wegen der Vergnügungssteuer erhobenen Steuerbescheids;

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

  • VG Aachen, 10.12.2010 - 9 K 1313/09

    Berechnung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten anhand eines

  • VG Aachen, 05.11.2010 - 9 K 1219/07

    Maßgeblichkeit des Spieleraufwands für die zur Feststellung der Höhe der zu

  • VG Aachen, 11.02.2011 - 9 K 2100/09

    Erhebung der Vergnügungssteuer als Verstoß gegen das Gleichartigkeitsverbot bei

  • FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09

    Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung

  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08

    Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren;

  • FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09

    Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10

    Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab,

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2012 - 2 K 3413/11
  • VG Gelsenkirchen, 17.11.2011 - 2 K 2300/09
  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

  • VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06

    Rechtmäßigkeit der pauschalen Erhebung einer Vergnügungssteuer gegenüber einem

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 3799/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer wegen der Aufstellung von Geldspielgeräten mit

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   VG Berlin, 10.12.2008 - 5 A 237.08   

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https://dejure.org/2008,38173
VG Berlin, 10.12.2008 - 5 A 237.08 (https://dejure.org/2008,38173)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 A 237.08 (https://dejure.org/2008,38173)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 A 237.08 (https://dejure.org/2008,38173)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2008 - 5 A 237.08
    Bei der Deutsche Telekom AG, die gemäß § 4 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes als Verwaltung gilt, entspricht dem Dienstposten der "Aufgabenbereich im Betrieb" (BVerwGE 127, 142, 147).
  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2008 - 5 A 237.08
    Unter dem dienstlichen Wohnsitz ist die den Dienstposten des Beamten einschließende, regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit zu verstehen (Böck, Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in beamten-, soldaten- und richterrechtlichen Streitigkeiten, DÖD 2001, 297 [299]; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 52 Rdnr. 17; ausgelegt in Anlehnung an § 15 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung: BVerwGE 27, 41 [44 f.]).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2012 - 10 L 1852/12

    Maßgeblichkeit des dienstlichen Wohnsitzes eines Beamtes für die Ermittlung der

    vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 12 B 4/11 -, juris (sogar für den Fall einer noch nicht bestandskräftigen, aber für sofort vollziehbar erklärten Zuweisung); wohl auch VG Stuttgart, Beschluss vom 13. November 2008 - 9 K 3788/08 -, juris, Rn. 6; offen gelassen im Beschluss des VG Berlin vom 10. Dezember 2008 - 5 A 237.08 -, juris, Rn. 2 am Ende.
  • VG Minden, 05.05.2011 - 10 L 159/11

    Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit ohne Zustimmung des

    Denn die Zuweisung, um deren sofortige Vollziehbarkeit gestritten wird, ist für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts ohne Bedeutung - vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 13. November 2008 - 9 K 3788/08 -, siehe auch VG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 A 237.08 -, juris -.
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