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   VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09   

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VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09 (https://dejure.org/2011,9171)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 (https://dejure.org/2011,9171)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. März 2011 - 5 A 2928/09 (https://dejure.org/2011,9171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kommunale Ersetzungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Ersetzung einer Spielapparatesteuer durch späteren ranggleichen oder ranghöheren Rechtssatz; Zulässigkeit einer rückwirkenden Ersetzung einer kommunalen Steuersatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hess KAG § 3 Abs. 2
    Rückwirkende Ersetzung einer Spielapparatesteuer durch späteren ranggleichen oder ranghöheren Rechtssatz; Zulässigkeit einer rückwirkenden Ersetzung einer kommunalen Steuersatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 574
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07

    Berechnung der Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Begründungen in dem Beschluss vom 4. April 2007 in dem Verfahren gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 5 TG 652/07 (HSGZ 2007, 205 = KStZ 2007, 131 = LKRZ 2007, 267) und dem Urteil vom 20. Februar 2008 in dem Verfahren 5 UE 82/07 (HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137 = KStZ 2008, 130), die sich mit den Argumenten der Klägerin ausführlich auseinandersetzen und an denen der Senat festhält.

    Auch insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Begründung in seinem Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, a.a.O., an der festgehalten wird.

    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auch insoweit Bezug auf das Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, an der er auch nach erneuter Befassung festhält.

  • VGH Hessen, 28.12.2005 - 5 TG 2812/05

    Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk,

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Während des Satzungsgebungsverfahrens für die 2. Satzungsänderung sei die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Dezember 2005 (5 TG 2812/05) bekannt geworden, nach der der Stückzahlmaßstab für Gewinnspielgeräte nicht erst ab dem 1. Januar 1998, sondern bereits ab dem 1. Januar 1997 nicht mehr angewandt werden könne.

    Als Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 28. Dezember.2005 (- 5 TG 2812/05 -, HSGZ 2006, 56 = KStZ 2006, 98 = GemHH 2006, 94 = NVwZ-RR 2006, 501 = ZKF 2006, 94 -), nach dem die Kommunen ab dem 1. Januar 1997 gehalten waren zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der Stückzahlmaßstab bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügt, hat die Satzungsgeberin mit Beschluss über die 3. Änderungssatzung vom 15. Mai 2006 - Ersetzungssatzung - ihren Umgestaltungswillen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1997 vollzogen und insoweit konsequent an die Ursprungsfassung der Satzung 1995 angeknüpft.

  • VGH Hessen, 11.11.2010 - 5 B 1827/10

    Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    § 3 Abs. 2 Hess. KAG sieht darüber hinaus vor, dass die Rückwirkung nur auf solche Bestimmungen der neuen Abgabensatzung erstreckt werden darf, durch welche die Abgabenpflichtigen nicht ungünstiger gestellt werden als nach der ersetzten Satzung (Senatsbeschluss vom 11. November 2010 - 5 B 1827/10 -, Juris).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 [236] mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Mit der 2. Änderungssatzung vom 27. Januar 2006 wollte die Satzungsgeberin die Konsequenzen aus der Normenkontrollentscheidung des Senats vom 12. August 2004 (- 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362 = KStZ 2004, 192 = GemHH 2005, 38) - bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 im Verfahren 10 CN 1.05 (NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72) - ziehen und den als untauglich qualifizierten Stückzahlmaßstab ersetzen.
  • VGH Hessen, 10.04.2007 - 5 TG 3116/06

    Erhebung einer Spieleapparatsteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Begründungen in dem Beschluss vom 4. April 2007 in dem Verfahren gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 5 TG 652/07 (HSGZ 2007, 205 = KStZ 2007, 131 = LKRZ 2007, 267) und dem Urteil vom 20. Februar 2008 in dem Verfahren 5 UE 82/07 (HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137 = KStZ 2008, 130), die sich mit den Argumenten der Klägerin ausführlich auseinandersetzen und an denen der Senat festhält.
  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Insoweit nimmt der Senat zur weiteren Begründung Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2010 (- 9 BN 2.09 -, HFR 2010, 1354 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 49), und vom 26. Januar 2010 (- 9 B 40.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 [236] mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09

    Spielapparatesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. Januar 2010 (- 5 A 1794/09 -, HSGZ 2010, 314 = LKRZ 2010, 137 = ZKF 2010, 142, bestätigt durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Dezember 2010 - 9 B 39.10 -, Juris) ausgeführt:.
  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

  • BVerwG, 23.12.2010 - 9 B 39.10

    Wirklichkeitsgerechte Erfassung des Spieleraufwands durch eine elektronisch

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Zudem hat die Gemeinde die Satzung lediglich mit Wirkung für die Zukunft ersetzt (§ 11 ZwStS; vgl. dazu auch VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - , juris; OVG Münster, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 14 A 2501/09 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Branche erkennbar werden; die betroffenen Berufsangehörigen dürften in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sein, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (so VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Dem ist der Kläger im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS) getroffen.

    Daher ist es ohne Belang, dass sich - wie von dem Kläger geltend gemacht wird - der der Besteuerung zugrunde gelegten Bruttokasse keine Aussagen dazu entnehmen lassen, wie viel Geld in das Gerät eingeworfen, wie viel Geld für entgeltpflichtige Spiele aufgewandt wurde, in welcher Höhe Gewinne zu verzeichnen waren und wie viele Spiele gewonnen und wiederum hiervon abgespielt wurden (vgl. im Einzelnen VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, Beschl. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - und Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach JURIS).

    f) Die Satzung verstößt nicht gegen das Differenzierungsgebot, indem sie die Steuer mit einem einheitlichen Steuersatz für in Spielhallen sowie an sonstigen Orten aufgestellte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bemisst (so auch VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, zit. nach JURIS; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94b).

    Die Beklagte erhebt die Vergnügungssteuer aber nicht allgemein auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr in ihrem Gebiet, sondern lediglich auf eng umgrenzte Tatbestände und ferner nur auf einer Stufe und nicht etwa auch von den Herstellern oder Lieferanten der Spielgeräte, so dass diese Steuer weder einer "Umsatzsteuer" im Sinne des Art. 33 der 6. Richtlinie 77/388/EWG gleichkommt noch entsprechend der oben genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine "umsatzbezogene Steuer" nach Art. 3 Abs. 3 UA 2 der Richtlinie 92/12/EWG darstellt (so BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2010 - 9 B 40/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; BFH, Beschl. v. 12. Mai 2011 - II B 126/10 -, zit. nach JURIS m.w.N.; umfassend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - und Beschl. v. 10. Januar 2011 - 14 A 2456/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. März 1999 - C 2 S 272/97 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Branche erkennbar werden; die betroffenen Berufsangehörigen dürften in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sein, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (so VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 14 A 652/11 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Dem ist die Klägerin im Berufungsverfahren nicht entgegengetreten und hat insoweit - wie auch die Kläger in den Parallelverfahren - keinerlei substanziierte Ausführungen (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. September 2006 - 4 L 401/04 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2010 - 9 LA 199/09 -, jeweils zit. nach JURIS) getroffen.

    Röhrenauffüllungen bleiben demgegenüber unberücksichtigt, denn darunter sind Auffüllungen durch den Automatenaufsteller zu verstehen, die sicherstellen sollen dass Gewinnauszahlungen aus der Zahlröhre auch schon unmittelbar nach Aufstellung des Geräts oder bei zwischenzeitlichem Leerspielen möglich sind (vgl. im Einzelnen VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, Beschl. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - und Urt. v. 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die Beklagte erhebt die Vergnügungssteuer aber nicht allgemein auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr in ihrem Gebiet, sondern lediglich auf eng umgrenzte Tatbestände und ferner nur auf einer Stufe und nicht etwa auch von den Herstellern oder Lieferanten der Spielgeräte, so dass diese Steuer weder einer "Umsatzsteuer" im Sinne des Art. 33 der 6. Richtlinie 77/388/EWG gleichkommt noch entsprechend der oben genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine "umsatzbezogene Steuer" nach Art. 3 Abs. 3 UA 2 der Richtlinie 92/12/EWG darstellt (so BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2010 - 9 B 40/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; BFH, Beschl. v. 12. Mai 2011 - II B 126/10 -, zit. nach JURIS m.w.N.; umfassend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - und Beschl. v. 10. Januar 2011 - 14 A 2456/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 1. März 2011 - 5 A 2928/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17. März 1999 - C 2 S 272/97 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Zudem hat die Gemeinde die Satzung lediglich mit Wirkung für die Zukunft ersetzt (§ 11 ZwStS; vgl. dazu auch VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2011 - 5 A 2928/09 - , juris; OVG Münster, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 14 A 2501/09 -, juris, Rn. 4).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Gegen diese Regelung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, Beschl. v. 13.01.2010 - 5 A 1794/09 - und Urt. v. 20.02.2008 - 5 UE 82/07 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 298/16

    Eine fehlende Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer hat die Klägerin nicht

    Art. 12 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 44, 45; Hess. VGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, Rn. 25, m.w.N., juris ).
  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 259/16
    Art. 12 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 44, 45; Hess. VGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, Rn. 25 , m.w.N., juris ).
  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 260/16

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer der Landeshauptstadt Wiesbaden

    Art. 12 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 44, 45; Hess. VGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, Rn. 25 , m.w.N., juris ).
  • VG Wiesbaden, 03.04.2012 - 1 L 775/11

    Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % der Bruttokasse

    Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.03.2011 - 5 A 2928/09 -, m.w.N., jeweils zitiert nach Juris).
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