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   VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07   

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VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2008,21198)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.02.2008 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2008,21198)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2008,21198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 SOG NI; § 52 IV StrG Ni; Art. 12 II GG; Art. 4 EMRK
    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall; Straßenreinigungspflicht; Verhältnismäßigkeit; Zumutbarkeit; Zwangsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlieger; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichheitsgrundsatz; Laubfall; Straßenreinigungspflicht; Verhältnismäßigkeit; Zumutbarkeit; Zwangsarbeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger; kein Zwangsarbeitscharakter

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Laub auf dem Gehweg - Pflichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht bei starkem Laubanfall: Anwohner muss auch Laub von drei Eichen auf öffentlichem Grund beseitigen - Laubbeseitigung von drei Eichen stellt keine unzumutbare Belastung dar - Keine Zwangsarbeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Will die Gemeinde ihren Bürgern als Grundstückseigentümern die Straßenreinigungspflicht auferlegen, so hat sie sorgfältig zu prüfen, bei welchen Straßen dies nach den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere nach dem auf der jeweiligen Straße üblicherweise herrschenden Straßenverkehr, und in welchem Maße dies zumutbar ist oder nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, zitiert nach juris).

    Eine Unzumutbarkeit der Übertragung und damit ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich auch dann ergeben, wenn der Umfang der Reinigungspflicht maßgeblich durch Umstände geprägt ist, die mit der normalen Erschließungsfunktion der Straße und einem darauf ruhenden Verkehr nichts zu tun haben, so dass die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe ist, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 - Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, jeweils zitiert nach juris).

    Die in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG normierte Belastungsgrenze ist demnach dann überschritten, wenn die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, zitiert nach juris).

    e) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2007 (12 KN 399/05).

  • VG Lüneburg, 16.05.2002 - 5 A 127/01

    Gehwegreinigung umfasst auch das Laub von gemeindeeigenen Eichen!

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, den Bürgersteig und die Straße von Laub- und Eichelfall zu reinigen, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (12 K 5583/96; 12 LA 493/02; 12 LA 496/02; 12 LA 497/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der früheren Verfahren (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

    Aus dem Vortrag des Klägers einschließlich der von ihm in diesem und in den vorangegangenen Verfahren (insbesondere 5 A 148/01 und 5 A 127/01) vorgelegten Lichtbildern wird insgesamt nicht ersichtlich, dass die Reinigungspflicht für ihn ein Sonderopfer darstellt, welches über die vom Gesetzgeber in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG normierte Grenze hinausginge.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94

    Innerhalb geschlossener Ortslagen; Übertragung der Straßenreinigungspflicht;

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Eine Unzumutbarkeit der Übertragung und damit ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann sich auch dann ergeben, wenn der Umfang der Reinigungspflicht maßgeblich durch Umstände geprägt ist, die mit der normalen Erschließungsfunktion der Straße und einem darauf ruhenden Verkehr nichts zu tun haben, so dass die Durchführung der Straßenreinigung eine vorwiegend im Allgemeininteresse liegende Aufgabe ist, hinter der die grundstücksbezogenen Interessen der Anlieger zurücktreten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 - Nds. OVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, jeweils zitiert nach juris).

    Damit ähnelt der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Fall eher einem vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall, in dem das Grundstück des dortigen Klägers an ein dicht mit Bäumen und Büschen bewachsenes Landschaftsschutzgebiet grenzte und in dem das Gericht ebenfalls entschieden hat, dass die Übertragung der Reinigungspflicht der angrenzenden Straße auf die Anlieger im Einzelfall während der Hauptlaubfallzeit unzumutbar sein kann (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, zitiert nach juris).

  • VG Magdeburg, 15.07.2003 - 5 A 79/02
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, den Bürgersteig und die Straße von Laub- und Eichelfall zu reinigen, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (12 K 5583/96; 12 LA 493/02; 12 LA 496/02; 12 LA 497/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der früheren Verfahren (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Die Frage, ob der Kläger verpflichtet ist, den Bürgersteig und die Straße von Laub- und Eichelfall zu reinigen, war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (12 K 5583/96; 12 LA 493/02; 12 LA 496/02; 12 LA 497/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der früheren Verfahren (5 A 127/01; 5 A 128/01; 5 A 129/01; 5 A 130/01; 5 A 148/01; 5 A 19/02; 5 A 79/02; 5 A 263/02) sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Sowenig in derartigen Fällen von einem Arbeitszwang gegenüber dem Grundstückseigentümer gesprochen werden kann, sowenig berührt die Gehwegreinigungspflicht der Straßenanlieger das durch Art. 12 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Grundrecht, das eine ganz andere, mit der jüngsten politischen Vergangenheit zusammenhängende Zielrichtung hat." (Urt. v. 05.08.1965 - I C 78.62 -, zitiert nach juris; vgl. auch Scholz, in: Maunz-Dürig, GG. Bd. II, Stand: Juni 2007, Art. 12 Rn. 492; Gubelt, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 1, 5. Aufl. 2000, Art. 12 Rn. 77 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 34/07
    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Reinigungspflicht auf eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße bezieht, so dass die Anlieger die Straßenreinigung wegen der Verkehrsverhältnisse nur unter Gefahren für Leib und Leben erfüllen können (vgl. Bay VGH, Urt. v. 04.04.2007 - 8 B 05.3195 -, zitiert nach juris; Wendrich, NStrG, 4. Aufl. 2000, § 52 Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Straßenreinigungspflicht

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Blick auf die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des VG Lüneburg (Urt. v. 13.02.2008 - 5 A 34/07 -, juris) geboten.
  • VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12

    Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße;

    Denn der sukzessive Laubfall der Eichen ermöglicht es dem Kläger gerade, die jeweils zu reinigende und zu entsorgende Laubmenge bei regelmäßiger Reinigung so gering zu halten, dass ihm eine Reinigung und Entsorgung mit einfacheren Mitteln möglich ist, als es etwa der Fall wäre, wenn die Bäume binnen kurzer Zeit im Herbst ihr Laub verlören (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 13.02.2008 - 5 A 34/07 -, juris Rn. 31).
  • VG Regensburg, 19.03.2009 - RO 2 K 08.1961

    Straßenreinigungs- und Sicherungspflicht

    Die Übertragung von Reinigungs-, Sicherungs- sowie Räum- und Streupflichten verstößt auch nicht gegen das Zwangs- oder Pflichtarbeitsverbot des Art. 4 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), weil diese Verpflichtungen zu den üblichen Bürgerpflichten im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Buchst. d EMRK zählen (vgl. VG Lüneburg vom 13.02.2008, Az. 5 A 34/07, juris).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 27.11.2007 - 5 A 34/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,52747
VG Magdeburg, 27.11.2007 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2007,52747)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.11.2007 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2007,52747)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. November 2007 - 5 A 34/07 (https://dejure.org/2007,52747)
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