Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Anforderungen an die Regelung der jeweiligen Verkehrssituation
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs (KFZ); Anforderungen an die Eindeutigkeit der Regelung eines Halteverbots mittels mobiler Halteverbotsschilder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 20 K 4516/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03
Kfz-Umsetzungsgebühren
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04
vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1678/89 -, DÖV 1991, 120 f.; Beschluss vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 -, NWVBl.2005, 176 f. (= NJW 2005, 1142 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95
Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04
Ungeachtet der Frage, ob der Kläger die in der Straße "I. Q. " aufgestellten mobilen Haltverbotsschilder zur Kenntnis genommen hat oder bei Aufbringung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt hätte wahrnehmen können, vgl. zu den niedrigeren Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen OVG NRW, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 5 A 4278/95 -, NWVBl. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04
vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1678/89 -, DÖV 1991, 120 f.; Beschluss vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 -, NWVBl.
- VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18
Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig
Die Behörde ist in Fällen, in denen sie wegen eines bestimmten Ereignisses eine Verkehrssituation vorübergehend abweichend von der bisherigen Beschilderung mit Hilfe von mobilen Verkehrszeichen regeln will, verpflichtet, die für eine bestimmte Örtlichkeit Rechtswirkung entfaltenden Verkehrszeichen so aufzustellen, dass aus der Beschilderung klar ersichtlich wird, ob und inwieweit die Regelungen der stationären Beschilderung fortgelten oder vorübergehend außer Kraft gesetzt sind (vgl. OVG NRW, B. v. 07. Dezember 2005 - 5 A 5109/04 -, Rn. 4, juris;… VG Düsseldorf, Urt. 08. November 2016 - 14 K 8007/15 -, Rn. 30, juris;… VG Köln, Urt. v. 20. November 2008 - 20 K 5343/07 -, Rn. 30, juris). - VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 8 K 19.918
Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme trotz rechtswidriger Beschilderung
Die Behörde ist in Fällen, in denen sie wegen eines bestimmten Ereignisses eine Verkehrssituation vorübergehend abweichend von der bisherigen Beschilderung mit Hilfe von mobilen Verkehrszeichen regeln will, verpflichtet, die für eine bestimmte Örtlichkeit Rechtswirkung entfaltenden Verkehrszeichen so aufzustellen, dass aus der Beschilderung klar ersichtlich wird, ob und inwieweit die Regelungen der stationären Beschilderung fortgelten oder vorübergehend außer Kraft gesetzt sind (vgl. OVG NRW, B.v. 7.12.2005 - 5 A 5109/04 - juris Rn. 4;… VG Düsseldorf, U.v. 8.11.2016 - 14 K 8007/15 - juris Rn. 30;… VG Köln, U.v. 20.11.2008 - 20 K 5343/07 - juris Rn. 30). - VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 14 K 8007/15
Abschleppen aus dem Parkverbot und Wartezeit bei unbekanntem Aufenthaltsort des …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/04 -, juris; VG Köln Urteil vom 21.11.2008 - 20 K 5343/07 -, juris.
- VG Düsseldorf, 23.04.2010 - 14 K 8083/09
Unrechtmäßiger Gebührenbescheid für Abschleppkosten
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/04 - und VG Köln, Urteil vom 21.11.2008 - 20 K 5343/07 -, juris. - OVG Sachsen, 30.04.2010 - 3 A 99/09
Mobiles Halteverbotsschild, Seitenstreifen
Solche Hinweise sind auch nicht deshalb entbehrlich, weil eine mobile Beschilderung - jedenfalls unter Zugrundelegung der Rechtslage bis zum 1.9.2009 (vgl. aber nunmehr ausdrücklich Erläuterung Nr. 2 [lfd. Nr. 61] zu Abschnitt 8 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO i. d. F. seit dem 1.9.2009 [Art. 1 VO v. 5.8.2009, BGBl. I S. 2631]) - ohne weiteres Geltungsvorrang vor einer Dauerbeschilderung hätte (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 7.12.2005 - 5 A 5109/04 - jüngst VG Köln, Urt. v. 21.1.2010 - 20 K 6900/08 -, jeweils zitiert nach juris;… OVG Hamburg, Urt. v. 30.6.2009, DVBl. 2009, 1125). - VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
Abschleppkosten: Wahrnehmbarkeit eines Behindertenparkplatzes, umstrittene …
Unter der Geltung der StVO von 1970 waren aber durch mobile Verkehrszeichen aufzuhebende Schilder zu entfernen oder abzudecken, um zu geltungsfähigen, widerspruchsfreien Verkehrsregelungen zu gelangen (vgl. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2005 - 5 A 5109/04 -, juris Rdnr. 9 ff. m. w. Nachw.); widersprachen sich gleichzeitig sichtbare Verkehrsschilder zur Regelung des ruhenden Verkehrs, so konnte ihr Sinn vom Adressaten nicht erfasst werden und blieb unklar und damit unverbindlich (…vgl. den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. April 2010 - 14 K 8083/09 -, juris Rdnr. 24, auch für die Zeit nach der Einführung der neuen Anlage 2 zur StVO). - VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 5343/07
Abschleppen eines geparkten Fahrzeuges im Bereich einer mobilen …
Er hält die Abschleppmaßnahme auch in Ansehung der Rechtsprechung des OVG NRW im Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/04 - für rechtmäßig. - VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 4919/07
Heranziehung zur Zahlung einer Abschleppgebühr; Bekanntgabe eines …
Nach seiner Ansicht ist der Abschleppvorgang und mithin der darauf beruhende Gebührenbescheid auch in Ansehung der Rechtsprechung des OVG NRW im Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/04 - rechtmäßig.