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   OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09   

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https://dejure.org/2012,26239
OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09 (https://dejure.org/2012,26239)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2012 - 5 A 528/09 (https://dejure.org/2012,26239)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 (https://dejure.org/2012,26239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 2; GewAbfV § 3 Abs. 7, GewAbfV § 7; SächsABG § 3a; SächsKAG § 14 Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung im Jahre 2003 hinsichtlich der Verursachung von Abfall zur Beseitigung (Restmüll) durch jeden Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung im Jahre 2003 hinsichtlich der Verursachung von Abfall zur Beseitigung (Restmüll) durch jeden Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 982
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09
    So verstanden begegnet § 7 Satz 4 GewAbfV keinen Bedenken und ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -, juris Rn. 12 ff. = NVwZ 2005, 693 ff.; BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 -, juris Rn. 19 ff., inbes. Rn. 27/28 = NVwZ 2005, 695 ff.).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09
    So verstanden begegnet § 7 Satz 4 GewAbfV keinen Bedenken und ist mit höherrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 -, juris Rn. 12 ff. = NVwZ 2005, 693 ff.; BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 -, juris Rn. 19 ff., inbes. Rn. 27/28 = NVwZ 2005, 695 ff.).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09
    Bei einer Pflichtmülltonne, die dem Gebührenschuldner zur Verfügung gestellt wird, ist daher eine solche gebührenauslösende Veranlassung auch dann anzunehmen, wenn diese - etwa unter Verstoß gegen die abfallrechtliche Behälternutzungspflicht - nicht genutzt wird (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, juris Rn. 52 m. w. N. = NVwZ 2006, 589 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08

    Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09
    9 Die zulässige Berufung des Beklagten, der wegen des umfassenden Zuständigkeitswechsels für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung infolge der sächsischen Kreisgebietsneugliederung zum 1. Januar 2009 gemäß § 4 Abs. 2 SächsKrGebNG i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsABG im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels die ehemals kreisfreie Stadt Z...... als Beklagte abgelöst hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, juris Rn. 1, m. w. N.), ist begründet.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 AES 2022 sind für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen für gemischte Siedlungsabfälle Restabfallbehälter in Behältergrößen mit 120 l bis 1.100 l Fassungsvermögen zugelassen.Hinsichtlich des gewerblichen Abfalls gilt dies jedoch nur für den zur Beseitigung und nicht für den zur Verwertung bestimmten Abfall (Beseitigungsabfall), weil § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG eine Überlassungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nur für Beseitigungsabfälle regelt, soweit diese nicht in einer eigenen Anlage beseitigt werden (vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 -, Rn. 14, juris).

    Können die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Einzelfall nachweisen, dass bei ihnen keine solchen Abfälle zur Beseitigung anfallen, unterliegen sie insoweit auch keiner Behälternutzungspflicht (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - juris Rn. 24;Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, juris).

    Darauf kommt es jedoch bei der Verwirklichung der Anschlussverpflichtung ebenso wenig an wie auf die Unterscheidbarkeit des privaten Abfalls vom gewerblichen Abfall, die schon wegen der nahe liegenden Verwendung der verbrauchten Materialien sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke (etwa bei Kugelschreiberminen oder gebrauchten Papiertaschentüchern) und zudem wegen der möglichen Vermischung z.B. bei einer Entsorgung in einer Abfallgemeinschaft nicht gegeben sein kann (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 -, Rn. 28, juris).

  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 2408/12

    Abfallgebühr E 2012

    wobei als Anknüpfungspunkt auch die Maßstabseinheit "Haushalt" und hinsichtlich Gewerbebetrieben sowohl eine flächenbezogene als auch eine personenbezogene (z.B. Einwohnergleichwerte) Maßeinheit in Betracht kommt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Ansbach, Urteil vom 11. Juli 2007 - AN 11 K 06.01641 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 - alle juris, kommt es nach obigen Ausführungen auf die von der Klägerin u.a. zur Frage der Einführung einer Grundgebühr vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mehr an.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2012 - 16 K 3668/12

    Abfallgebühren Duisburg 2012

    wobei als Anknüpfungspunkt auch die Maßstabseinheit "Haushalt" und hinsichtlich Gewerbebetrieben sowohl eine flächenbezogene als auch eine personenbezogene (z.B. Einwohnergleichwerte) Maßeinheit in Betracht kommt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Ansbach, Urteil vom 11. Juli 2007 - AN 11 K 06.01641 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 - alle juris, kommt es nach obigen Ausführungen auf die vom Kläger u.a. zur Frage der Bemessung der Grundgebühr vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mehr an.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12

    Abfallgebühr Duisburg 2012

    wobei als Anknüpfungspunkt auch die Maßstabseinheit "Haushalt" und hinsichtlich Gewerbebetrieben sowohl eine flächenbezogene als auch eine personenbezogene (z.B. Einwohnergleichwerte) Maßeinheit in Betracht kommt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Ansbach, Urteil vom 11. Juli 2007 - AN 11 K 06.01641 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 - alle juris, kommt es nach obigen Ausführungen auf die von den Klägern u.a. zur Frage der Einführung einer Grundgebühr vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mehr an.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2409/12

    Abfallgebühren E 2012

    wobei als Anknüpfungspunkt auch die Maßstabseinheit "Haushalt" und hinsichtlich Gewerbebetrieben sowohl eine flächenbezogene als auch eine personenbezogene (z.B. Einwohnergleichwerte) Maßeinheit in Betracht kommt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2011 - 9 B 41.11 - Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 21.92 - OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2000 - 9 A 3915/98 - BayVerfGH, Entscheidung vom 24. Juli 2006; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Februar 2011 - 2 S 550/09 - VG Ansbach, Urteil vom 11. Juli 2007 - AN 11 K 06.01641 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2005 - M 10 K 04.3850 - alle juris, kommt es nach obigen Ausführungen auf die von den Klägern u.a. zur Frage der Einführung einer Grundgebühr vorgetragenen Gesichtspunkte nicht mehr an.
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