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   OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08   

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https://dejure.org/2010,22721
OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08 (https://dejure.org/2010,22721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 A 538/08 (https://dejure.org/2010,22721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 A 538/08 (https://dejure.org/2010,22721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 19 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 2; VwGO § 124
    Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Flächennutzungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08
    Dabei können die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000, NVwZ-RR 2001, 486).
  • VGH Hessen, 25.02.2008 - 5 UZ 1800/07

    Einhaltung der beitragsfähige Höchstbreite der Straße reicht bei nur einseitig

    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 A 538/08 fortgeführt.
  • OVG Sachsen, 02.01.2014 - 5 A 615/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Schmutzwasserbeitrag,

    Da der Flächennutzungsplan die Grundstücksnutzung im Gemeindegebiet nur in Grundzügen darstellt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und er im Unterschied zum Bebauungsplan kein allgemein rechtsverbindlicher, sondern nur ein vorbereitender Bauleitplan (§ 1 Abs. 2, § 8 Abs. 2 BauGB) ist, kann er für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich nicht maßgeblich sein (SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2010 - 5 A 538/08 -, juris).
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