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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88 (https://dejure.org/1991,2517)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.1991 - 5 A 560/88 (https://dejure.org/1991,2517)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 1991 - 5 A 560/88 (https://dejure.org/1991,2517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Beitragserhebung für die überbetriebliche Unterweisung von Lehrlingen durch Handwerkskammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überbertriebliche Unterweisung von Lehrlingen; Handwerkskammer; Finanzierung; Verstoß gegen Art. 3 I GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 177
  • DVBl 1991, 955
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Die Sicherung eines qualifiziert ausgebildeten Nachwuchses ist für die gesamte gewerbliche Wirtschaft, vor allem aber für das Handwerk von großer Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17.07.1961, 1 BvL 44/55, BVerfGE 13, 97, 107 f).

    Das BVerfG hat die Bedeutung der Lehrlingsausbildung besonders betont und die Gewährleistung einer qualifizierten Ausbildung als ein hinreichend gewichtiges Gemeinschaftsgut angesehen, um subjektive Zulassungsschranken im Sinne 44/55, BVerfGE 13, 97 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1989 - 4 A 698/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Ein derartiger Gestaltungsspielraum ist sogar anerkannt für Bereiche, in denen der Gesetzgeber den Subsidiaritätsgedanken ausdrücklich festgelegt hat (So für § 63 Abs. 2 GO : OVG NW, Urteil vom 07.09.1989, 4 A 698/84, DÖV 1990, 615).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Die Gruppe der Kapitalgesellschaften, die in den Genuß dieser rechtswidrigen Vergünstigung kommt, ist auch nicht derart klein, daß sie im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG vernachlässigt werden könnte (vgl. dazu: BVerfG, Beschluß vom 30.05.1990, 1 BvL 2/83 u.a. NJW 1990, des Art. 12 Abs. 1 GG zu rechtfertigen [Beschluß vom 17.07.1961, 1 BvL, 2248, 2246]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1985 - 14 S 1446/84

    Überbetriebliche Berufsausbildung im Handwerk

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Selbst wenn sich genügend selbständige Handwerker für die Gründung einer Innung zusammenfinden, ist damit noch nicht gesichert, daß auch eine ausreichende finanzielle Grundlage für die Durchführung kostenaufwendiger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen gegeben ist (vgl. BW VGH , Beschluß vom 07.10.1985, 14 S 1446/84, GewArch 1986, 28; OVG Lüneburg, Urteil vom 30.07.1974, VII OVG A 145/72, GewArch 174, 388; VG Hannover, Urteil vom 26.01.1971, I a 115/70, GewArch 1972, 161; Siegert/Musielak, 2. Aufl. § 91 HandwO Rdnr. 11; Eyermann/Fröhler/Honig, § 26 a HandwO , Rdnr. 3; Lilla, GewArch 1986, 256).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Der somit festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hat zur Folge, dass die Beitragsfestlegung für die leistungsfähigen Kapitalgesellschaften (Gewerbesteuermeßbetrag über 400,-- DM) unwirksam ist; kann die Satzung damit für einen nicht unerheblichen Teil der beitragspflichtigen Mitglieder nicht mehr angewendet werden, so folgt daraus die Gesamtnichtigkeit der Vorschriften über die Festlegung des Maßstabs für den Sonderbeitrag, weil die Abgabengleichheit bei einer nur teilweisen Unwirksamkeit nicht mehr hinreichend gewährleistet wäre; denn eine bestimmte Gruppe -- hier die besonders leistungsfähigen Kapitalgesellschaften -- könnte überhaupt nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.11.1973, IV C 25.72, DVBl 1974, 295 ; Urteil vom 25.06.1982, 8 C 82 und 83.81, KStZ 1982, S. 231; OVG NW, Urteil vom 09.11.1989, 22 A 2153/87).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Geeignete Maßstäbe für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit von Mitgliedern berufsständischer Körperschaften können Gewinn und Gewerbesteuermeßbetrag sein (vgl. zu § 3 Abs. 3 IHK-Gesetz des Bundes: BVerwG, Urteil vom 26.06.1990, 1 C 45.87, GewArch 1990, 398 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1989 - 22 A 2153/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Der somit festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hat zur Folge, dass die Beitragsfestlegung für die leistungsfähigen Kapitalgesellschaften (Gewerbesteuermeßbetrag über 400,-- DM) unwirksam ist; kann die Satzung damit für einen nicht unerheblichen Teil der beitragspflichtigen Mitglieder nicht mehr angewendet werden, so folgt daraus die Gesamtnichtigkeit der Vorschriften über die Festlegung des Maßstabs für den Sonderbeitrag, weil die Abgabengleichheit bei einer nur teilweisen Unwirksamkeit nicht mehr hinreichend gewährleistet wäre; denn eine bestimmte Gruppe -- hier die besonders leistungsfähigen Kapitalgesellschaften -- könnte überhaupt nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.11.1973, IV C 25.72, DVBl 1974, 295 ; Urteil vom 25.06.1982, 8 C 82 und 83.81, KStZ 1982, S. 231; OVG NW, Urteil vom 09.11.1989, 22 A 2153/87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1980 - 2 A 2835/78
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88
    Die Entscheidung des Satzungsgebers, anstelle der zuvor praktizierten Gebührenregelung nunmehr Beiträge für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zu erheben, erweist sich damit als gerechtfertigt (vgl. für die entsprechende Beitragserhebung durch die Innungen: OVG NW, Urteil vom 26.03.1980, 2 A 2835/78, GewArch 1980, 337 f.; Hess. VGH , Urteil vom 12.09.1968, OS V 109/66, GewArch 1969, 166).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Sie können nämlich unabhängig von eigenen Ausbildungsanstrengungen auf einen qualifiziert ausgebildeten, leistungsfähigen Nachwuchs zurückgreifen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 2. September 1987, GewArch 1988, 165 ; Beschluß vom 7. Oktober 1985, GewArch 1986, 28 ; OVG Münster, Urteil vom 26. März 1991, GewArch 1991, 303 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1993 - 25 A 1714/92

    Gewerberecht: Umfang der Rechte einer Handwerkskammer

    Die Handwerkskammern sind berechtigt, die überbetriebliche Ausbildung von Lehrlingen durchzuführen (Bestätigung von OVG NW, Urteil vom 26. März 1991 - 5 A 560/88 -, GewArch 1991, 303 ).

    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts, OVG NW, Urteil vom 26. März 1991 -- 5 A 560/88 --, GewArch 1991, 303 , der sich der nunmehr zuständige erkennende Senat anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    Urteil vom 26. März 1991, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 2432/03

    Berufsrecht - Durchführung überbetrieblicher Unterweisung

    In der Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. August 1991 - 5 A 560/88 -, GewArch 1991, 303; OVG NRW, Urteil vom 15. September 1993 - 25 A 1714/92 -, GewArch 1994, 480; vgl. weitere Nachweise bei Leisner, GewArch 2005, 408, 409f, der sich der Senat anschließt, ist geklärt, dass die Durchführung von Maßnahmen der überbetrieblichen Unterweisung auch zugleich zu den Aufgaben der Handwerkskammer zählt.

    vgl. zum Vorstehenden näher OVG NRW, Urteil vom 26. August 1991 - 5 A 560/88 - a.a.O.

  • VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11

    Gebührengrundlage für die Kosten besonderer Einrichtungen des ärztlichen

    Dass eine vorteilsorientierte Kostenbeteiligung der pflichtigen Ärzte durchaus möglich ist, zeigt die Praxis anderer Kammern oder Kassenärztlicher Vereinigungen, die z.T. eine Umlage in Anknüpfung an den Honorarumsatz oder ggf. einen Einbehalt von Teilen des im Notfalldienst erwirtschafteten Honorars vorsehen (vgl. etwa die Sachverhalte in: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972 und BSG, Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07 - auch etwa die Beitragserhebung der IHKn knüpft gestaffelt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder an, § 3 Abs. 3 IHK-G; zur Veranlagung nach Leistungsfähigkeit bei einem Sonderbeitrag vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1991 - 5 A 560/88 -, NVwZ-RR 1992, 177).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK

    In welchem Maße die Beklagte letztendlich ihre notwendigen Kosten gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 IHKG aus Beiträgen oder aus Gebühren erzielt, ist in ihr Ermessen gestellt, vgl. dazu Axer, Die Finanzierung der Industrie- und Handelskammern durch Abgaben, GewArch 1996, 453 (454) unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 26. März 1991 -5 A 560/88-, GewArch 1991, 303 (304) (zu Handwerkskammerbeiträgen).
  • OVG Hamburg, 09.03.1993 - Bf VI 43/91

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu einer Handwerkskammer

    Denn der 36.000,-- DM übersteigende Unternehmerlohn geht in Höhe von 5 % in den Gewerbesteuermeßbetrag ein, während das Geschäftsführer- bzw. Betriebsleitergehalt des Gesellschafters regelmäßig in voller Höhe und damit auch hinsichtlich des 36.000,-- DM im Jahr übersteigenden Betrages den Gewerbeertrag der juristischen Person mindert und mithin den Gewerbesteuermeßbetrag nicht erhöht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.3.1991, GewArch 1991, 303, 306).
  • VG Gelsenkirchen, 23.07.2015 - 7 L 1463/15

    Dortmunder Stuckateur-Auszubildende werden zunächst weiter im "bbz Iserlohn"

    Grundlegend: OVG NRW, Urteil vom 26. März 1991 - 5 A 560/88 -, juris; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. November 2005 - 4 A 2432/03 -, juris.
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