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   VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09   

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https://dejure.org/2009,28584
VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09 (https://dejure.org/2009,28584)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 5 A 639/09 (https://dejure.org/2009,28584)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 5 A 639/09 (https://dejure.org/2009,28584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestattungskosten bei voreiliger Bestattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestattung; Bestattungspflicht; Bestattungskosten; Ersatzvornahme

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06

    Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des §

    Auszug aus VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09
    Die Klägerinnen hätten zumindest mündlich unter Hinweis auf die Ersatzvornahme aufgefordert werden müssen, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 8 PA 118/06 - http://www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp:.
  • SG Osnabrück, 04.09.2018 - S 44 AY 12/18

    Eilrechtsschutzverfahren treffend die Gewährung eines Krankenscheins für eine

    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteil vom 14.02.2000 (5 A 639/09) zurück.
  • VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08

    Berechtigung des Abschleppens nach einer Vorlaufzeit von 48 Stunden

    Solche Hinweise sind auch nicht deshalb entbehrlich, weil eine mobile Beschilderung ohne weiteres Geltungsvorrang vor einer Dauerbeschilderung hätte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/94 - (veröffentlicht unter www.nrwe.de.); OVG NRW, Beschluss vom 27.03.2009 - 5 A 639/09 - .
  • VG Saarlouis, 16.10.2014 - 3 K 2014/13

    Gesamtschuldnerschaft bezüglich der Bestattungsgebühr

    Aus diesem Grund können, wenn die Bestattung von der Ortspolizeibehörde veranlasst wird, ohne dem Bestattungspflichtigen mangels Aufforderung zur Bestattung die Möglichkeit zu geben, eine kostengünstige Bestattung zu veranlassen, durch Leistungsbescheid nur die Kosten festgesetzt werden, die bei der von dem Bestattungspflichtigen gewählten Bestattungsart angefallen wären (so: VG Oldenburg, Urteil v. 01.07.2009, Az.: 5 A 639/09, zur vergleichbaren Regelung des § 8 BestattG ND, juris).
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